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Unterschiedl. Versicherungen
Verfasst: 02 Aug 2007, 10:28
von Schnupp-Maus
Hallo zusammen,
da ich gerade eine Kur im Heidesanarorium in Graal-M. beantragen will, suche ich nach vielen Infos. Mein Sohn Jannik wird in 10/07 5 Jahre alt. Er ist ueber seinen Vater pflichtversichert u. wird als Patient (Asthma) mitfahren. Ich selber bin bei der Beihilfe u. Debeka (50/50) privat versichert u. mein Arzt will das ich als Patient (Rueckenprobleme) mitfahre.
Nun meine frage, welche KK zahlt was. Wird Jannik ueber seine KK finanziert u. ich ueber meine?? Die BKK hat schon angedeutet, das er ueber mich finanziert werden muesste.
Hat jemand dazu Erfahrungen?
Viele Gruesse aus Koeln,
Claudia
P.S. Finde das Forum echt klasse!!!!!!
Verfasst: 02 Aug 2007, 10:37
von Laetitia
Hallo!
Wenn Dein Sohn von seiner KK als Kurbeduerftig eingestuft wird, dann muss auch seine KK zahlen..... Wenn nicht, waere er Belgeitkind und Deine KK muesste zahlen - was wahrscheinlich schweirig waere, da die Privaten sowas nicht unbedingt mitversichern.... Also versuch ihn moeglichst als Patientenkind mitzubekommen...
Wenn die KK Deines Sohnes schon andeutet, dass Deine KK bezahlen muss, sehen sie wohl nicht uinbedingt eine Notwendigkeit fuer eine Kur bei Deinem Sohn?? Oder ist die schon genehmigt??
LG Laetitia
Verfasst: 02 Aug 2007, 11:31
von Schnupp-Maus
Hallo Laetitia,
habe am 10.08.07 den Termin beim Kinderarzt, zwecks ausfuellen des Antrages. Hatt nur bei der BKK mal vorher angerufen u. so das Gefuehl, als wollten die mich direkt abspeisen. Werde den Antrag auf jeden Fall einreichen. Wegen dem Asthma wird der Antrag auch bestimmt auf "kurbeduerfig" laufen u. nicht nur Begleitkind.
Danke fuer die schnelle Antwort,
Claudia
Verfasst: 06 Aug 2007, 07:07
von urmel
Hallo Schnupp-Maus,
die Debeka zahlt auf keinen Fall fuer ein Kind, was bei ihnen nicht mitversichert ist. Auch wenn du eine Mutter-Kind-Kur bewilligt bekommst, kann dein Sohn nicht als Begleitkind mitfahren.
Ich habe eine KOllegin, da war es genauso. Ihre Tochter ist beim Vater mitversichert, sie privat. Sie hatte noch das Glueck, dass der Amtsarzt befuerwortet hat, dass ihr Kind in jedem Fall mit zur Kur muesste (schwierige Trennung vom Kindsvater, TRennungsaengst etc.), da hat die Beihilfe noch 50% der Kosten uebernommen.
lg urmel
Verfasst: 06 Aug 2007, 08:30
von Schnupp-Maus
Hallo Urmel,
habe jetzt mal hin u. her telefoniert. Tatsaechlich uebernimmt die Debeka nix, obwohl er eine private Zusatzvericherung hat. Hierin sind jedoch keine Kurleistungen enthalten.
Die Beihilfe meinte, wenn ich die Ablehnung von Janniks BKK habe, dann uebernehmen sie seine Kosten. Er hat dann einen Anspruch auf 80%. Das ist ja dann schon eine Menge.
Bin der Meinung, wenn er als "kurbeduerftig" eingestuft wird, muesste seine BKK auch seine Kosten zahlen. Mal abwarten was rauskommt.
LG,
Claudia
Verfasst: 07 Aug 2007, 17:47
von Schnuckelchen
Hallo Schnupp-Maus,
die Situation kenne ich auch. Bei uns war ich damals pflichtversichert bei der DAK, die Kinder ueber meinen freiwillig versicherten Mann bei der BKK. Meine Tochter hat nun Asthma und die DAK sagte: klarer Fall, die ist kurbeduertig, muss die BKK zahlen. Das fand die BKK allerdings nicht! Ich habe dann fuer meine Tochter einen Widerspruch eingelegt und noch mal ausgiebig mit der Sachbearbeiterin verhandelt, weil mir Anwendungen fuer Marie wichtig waren.
Dann wurde fuer sie von der BKK bewilligt.
Bei uns war allerdings der Unterschied, das sonst die DAK die Kosten uebernommen haette.
LG, Elke
Re: Unterschiedl. Versicherungen
Verfasst: 09 Feb 2025, 11:11
von xulii
Re: Unterschiedl. Versicherungen
Verfasst: 01 Apr 2025, 08:17
von xulii