Klinikwahlrecht
Verfasst: 15 Aug 2007, 16:12
Hallo zusammen, vielleicht koennt Ihr mir ja weiterhelfen?? Schoen waere es...
fuer meinen Sohn und mich habe ich aerztliche Atteste, die uns eine Mutter-Kind-Kur an der Ostsee empfeheln. Mein Sohn bekam diese Atteste, vor allem, weil er sehr haeufig an Atemwegsinfekten leidet, mir wurde das i.b wegen einer hartnaeckigen, grossflaechigen Schuppenflechte attestiert. Nach einem abgelehnten Kurantrag fuer uns beide, bekam ich jetzt von der AOk eine Kostenzusage fuer mich, wobei mein Sohn nicht als behandlungsbeduerftig angesehen wird. Die Kostenzusage gilt scheinbar nur fuer unser Heimat Bundesland B-W wo uns schon eine Klinik zugeteilt wurde. Wir haben kein Klinikwahlrecht und uns wurde gesagt, wir haetten trotz aerztlicher atteste keine Aussicht auf Erfolg die Kur - gemaess aerztlichen Attesten ( sowohl fuer mich- als auch fuer meinen Sohn!) - an der See zu verbringen.
Koenntet Ihr mir bitte weiterhelfen?
1. Wie muss ich vorgehen, damit auch mein behandlungsbduerftiger Sohn in der Kur behandelt wird?
2. Welche Moegkichkeiten habe ich bei der Klinikwahl?
3. Wie kann ich Einfluss darauf nehmen, dass auch die attestierte Region bei der Kliniksuche von der AOK beruecksichtigt wird?
4. Wo sind die Voraussetzungen/Weisungen, dass Klinikaufenthalte nur Bundeland intern genehmigt werden duerfen, niedergelegt?
Ich sag schon mal Danke und warte mit Spannung.....
fuer meinen Sohn und mich habe ich aerztliche Atteste, die uns eine Mutter-Kind-Kur an der Ostsee empfeheln. Mein Sohn bekam diese Atteste, vor allem, weil er sehr haeufig an Atemwegsinfekten leidet, mir wurde das i.b wegen einer hartnaeckigen, grossflaechigen Schuppenflechte attestiert. Nach einem abgelehnten Kurantrag fuer uns beide, bekam ich jetzt von der AOk eine Kostenzusage fuer mich, wobei mein Sohn nicht als behandlungsbeduerftig angesehen wird. Die Kostenzusage gilt scheinbar nur fuer unser Heimat Bundesland B-W wo uns schon eine Klinik zugeteilt wurde. Wir haben kein Klinikwahlrecht und uns wurde gesagt, wir haetten trotz aerztlicher atteste keine Aussicht auf Erfolg die Kur - gemaess aerztlichen Attesten ( sowohl fuer mich- als auch fuer meinen Sohn!) - an der See zu verbringen.
Koenntet Ihr mir bitte weiterhelfen?
1. Wie muss ich vorgehen, damit auch mein behandlungsbduerftiger Sohn in der Kur behandelt wird?
2. Welche Moegkichkeiten habe ich bei der Klinikwahl?
3. Wie kann ich Einfluss darauf nehmen, dass auch die attestierte Region bei der Kliniksuche von der AOK beruecksichtigt wird?
4. Wo sind die Voraussetzungen/Weisungen, dass Klinikaufenthalte nur Bundeland intern genehmigt werden duerfen, niedergelegt?
Ich sag schon mal Danke und warte mit Spannung.....