belastungsgrenze
Verfasst: 29 Sep 2007, 12:04
von ooOOSANDRAOOoo
noch ne frage
was bedeutet eine belastungsgrenze ?
in der abrechnung steht: sie koennen beim erreichen der belastungsgrenze einen antrag auf befreiung von der zuzahlung fuer den rest des kalenderjahres stellen
merci
und lieben gruss
sandra

Verfasst: 29 Sep 2007, 13:23
von Laetitia
Hallo!
Damit sind die gesetzlich festgelegten Zuzahlungen bei GKV-Versicherten gemeint. Normalerweise 2 % des Jahreseinkommens bei chronisch Kranken 1 % des Einkommens.
Da ich gesetzlich versichert bin , weiss ich nicht, ob es diese Grenzen auch bei Beihilfeberechtigten gibt und wo sie dort liegen...
Irgendwie kann ich mir aber nicht vorstellen dass es diese Grenzen dort auch gibt.... Oder zahlst Du auch Praxisgebuehr und musstest einen Eigenanteil von 220 Euro zur Kur dazuzahlen???
Am Besten Du fragst bei Deiner Beihilfestelle nach...
LG Laetitia
Verfasst: 29 Sep 2007, 19:35
von Laetitia
Hallo!
Schau doch mal bitte auf die Internetseite der Postbeamtenkrankenkasse - dort kannst Du alles nachlesen - ich habe mich dort auch schlaugemacht und es gibt tatsaechlich dieselben Zuzahlungen und Belastugnsgrenzen wie bei normalen GKV´s . Dh. 2% des Einkommens fuer alle nicht chronisch Kranke und 1% fuer chronisch Kranke. Es gibt dort auch einen Zuzahlungsrechner...
Dort wir auch unterschienden zwischen Sanatoriumbehandlung und Heilkur.... Was jetzt was ist (z.B. im Sinne von Reh) , konnte ich leider nicht herausfinden....
LG Laetitia
Verfasst: 29 Sep 2007, 21:37
von ooOOSANDRAOOoo
danke...wurde da auch nicht schlauer auf der homepage...deshalb hab ich nachgefragt. das mit der belastungsgrenze werd ich mir mal genau durchlesen.
ja, wir zahlen auch 10 euro praxisgebuehr. wird dann halt abgezogen wenn man die rechnungen einreicht und auch die 210 euro muessen bezahlt werden bei einer kur.
LG