Beihilfeberechtigt?

Bina76

Beihilfeberechtigt?

Beitrag von Bina76 » 08 Nov 2007, 13:54

Wer ist eigentlich beihilfeberechtigt?Welche Voraussetzungen muessen gegeben sein?Wenn ich wirklich 6Wochen weg bin, sind wir pleite!!!!!

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 08 Nov 2007, 15:58

Hallo!

Die Beihilfe gibt es nur fuer diejenigen , die im Oeffentlichen Dienst arbeiten und privat versichert ( oder freiwillig gesetzlich versichert ) sind. Da hat man dann unter best. Umstaenden einen Anspruch auf Beihilfe vom Arbeitgeber zu den Krankheits. bzw. Kurkosten. Sonst wuerden diese Leute, die ja auch nicht immer viel verdienen auf einem grossen Teil ihrer Kosten sitzenbleiben, da die meisten PKVs nicht die gesamten Kosten tragen sondern ( je nach Tarif) nur z.b 80 % ...die restlichen 20 % muesste der Versicherte dann selber tragen ( kann bei Krankenhausaufenthalten ein ziemlicher Batzen sein) und um solche Belastungen abzufedern gibt es die Beihilfe.



LG Laetitia

kekserus

Beitrag von kekserus » 08 Nov 2007, 16:33

Hallo Laetitia,
ich will ja nicht pingelig sein, im Grunde stimmt Deine Antwort ja, aber es ist so, dass der Staat seinen Beamten auch einen Teil der Arzt- und Heilbehandlungskosten erstattet, je nachdem wieviele Kinder sie haben 50 oder 70 % und fuer die Kinder 80 %. Die private Krankenversicherung soll dann den restlichen Betrag abdecken.
LG Uta

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 08 Nov 2007, 16:53

Arzt - und Heilbehandlungskosten ghoeren fuer mich auch zum Ueberbegriff "Krankheitskosten" .

Um es mal ganz genau zu nehmen sind auch nicht alle Beamten Beihifeberechtigt. Es gibt naemlich auch KK (z.b. die Postbeamtenkrankenkasse) die genauso wie normale KK funktionieren und alles ( fast genauso ) uebernehmen. Da gibts dann auch eine kostenfreie Familienmitversicherung...

Aber ich denke das ist Haarspalterei. Denn so wie ich es sehe ist Bina nicht Beihilfeberechtigt - sonst wuesste sie was das ist. Ich denke eher , sie meinte es waere eine Art Beihilfe zu Kurkosten die jeder in Anspruch nehmen kann, wenn er z.b. eben wenig verdient....

Bina76

Beitrag von Bina76 » 08 Nov 2007, 18:43

Dachte, da gibt es noch was anderes, ne gewisse Verdienstgrenze oder so..Ich arbeite im oeffentlichen Dienst, wir haben vom AG eine Zusatzversicherung, die aber nur gilt, wenn man im aktiven Arbeitsverhaeltnis steht.Da ich im Moment im Erziehungsurlaub bin, zahlt mein AG nichts in die Zusatzvers. und somit habe ich kein Recht auf Leistung.Hatte da schon Hick-Hack mit Heilpraktikerin. Gerade jetzt, wos knapp ist, bezahlen sie nicht.Da wird man immer wieder "bestraft", wenn man Mamizeit nimmt und sich ums Kind kuemmert. Wenn ich Teilzeit gearbeitet haette im Erz.urlaub, haetten sie mir Erziehungsgeld gekuertzt. Ja und wenn man wirklich Unterstuetzung braucht, kann man alles vergessen.Frustrierend!

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 08 Nov 2007, 18:54

Hallo Bina!

Sorry aber dann habe ich Dein posting falsch verstanden!

Es ist tatsaechlich so, dass man fuer Zuzahlungen der Beihilfe aktuelle Bezuege haben muss -sonst zahlt sie nicht dazu! Aber: hast Du nicht geschrieben, dass Deine Reha ueber die RV laeuft? Wenn die der Kostentraeger ist, dann zahlt sie doch auch die Kur und auch die ev. Mitaufnahme Deines Kindes! Und nicht die (private KK).

LG Laetitia

Bina76

Beitrag von Bina76 » 08 Nov 2007, 19:07

Hallo Laetitia!
Ja, es geht schon ueber die RV.Bei mir ist irgendwie immer alles kompliziert.Mich haben sie bewilligt, meinen Sohn "ausversehen?vergessen". Am 29.11.haette ich antreten koennen, aber alleine!!!!Mein Antrag wird nun neu ueberarbeitet, denn selbst wenn sie jetzt meinen Sohn bewilligen,kann er nicht mit in diese Klinik, weil diese erst Kinder ab 3j.aufnehmen.Tim ist erst 11Monate....Und ne richtige Klinik wieder zu finden..fuer Tinnitus,links vertaubt, Uebergwwichtig(-Frustessen, weil mir gehts ja so Scheisse mit meim Ohr...)Teufelskreis...
Traegt die RV dann die gesamten Kosten, auch fuer Sohn oder muss ich was zuzahlen? Sorry, aber ich blick garnit mehr.
LG Bettina

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 09 Nov 2007, 04:40

Eine Reha mit einem Kleinkind wird schwierig werden. Ich denke bei Kliniken der RV werden generell nur Kinder ab 3 mitaufgenommen. Normalerweise , wenn Du ueber die RV zur Reha faehrst, werden die vollen Kosten fuer die Kur und fuers Begleitkind von der RV getragen. . Du musst nur den Eigenanteil von 10 Euor pro Tag zahlen fuer max. 28 Tage - wie bei KH- aufenthalten auch. Allerdings habe ich noch nie gehoert,dass Kinder unter drei mit zu einer Reha konnten - es koennte also schwierig werden.

Aber : verbeamtet bist Du ja nicht, wenn Du eine RV hast ....Wo bist Du denn genau versichert? Gesetzlich freiwillig, oder privat? Und wo dein Kind? Hoert sich wirklich sehr kompliziert an....

Bina76

Beitrag von Bina76 » 09 Nov 2007, 11:28

Ich bin bei der Rentenvers.Berlin.Meine Krankenkasse ist eine BKK, bei der mein Sohn auch mitversichert ist. So ein durcheinander.Da bin ich mal gespannt, ob sie eine Klinik finden.Hab mal eine Kliniksuche ins Forum gestellt...damit ich denen was vorweisen kann...Meinen Sohn geb ich nicht woanders hin, es geht nicht.
Weisst du, welche Moeglichkeiten ich noch haette, anderen Antragsweg.>>Es ging ja zuerst ueber die KK, die haben dann weitergeleitet.
Bin jetzt schon alle nur vom rumtelefonieren.Dt.Buerokratie, ich will doch einfach eine Therapie, die mir hilft, mit einer Taubheit&Tinnitus zurecht zu kommen :heul:

Chris
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Beitrag von Chris » 09 Nov 2007, 11:34

Die BKK (wohl nicht Berlin, sondern ALP) hat mich damals auch an die RV verwiesen. Aber das musst du nicht mit dir machen lassen. Lass dir einen Antrag auf eine Mutter-Kind-Massnahme geben und damit fertig. Versuch erst, eine Mutter-Kind-Kur durchzukriegen, und zwar in einer Mutter-Kind-Kur-Einrichtung.
Man kann es nicht verallgemeinern, aber die Rentenversicherung belegt natuerlich erst ihre Haeuser und es kann dir passieren (wie mir), dass du in ein Haus kommst, wo nicht nur Muetter mit Kindern sind, sondern auch alles andere drumherum. Und die Kinder werden zwar gut betreut in den Einrichtungen, aber trotzdem sind die sehr starr in ihrem Denken. Also ich wuerde das niemals mehr machen, denn seitdem hatte ich richtige Probleme mit meinem Kind. Uebrigens waren da auch Muetter mit Kindern, deren Alter weit unter 3 lag. Also, das ist nicht unbedingt eine Einschraenkung.
Ist dein Antrag auf eine Reha-Massnahme denn schon an die Rentenversicherung raus??

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