Mutter-Kind-Kur, wenn Mutter beihilfeberechtihgt und Kinder gesetzl. versichert?
Mutter-Kind-Kur, wenn Mutter beihilfeberechtihgt und Kinder gesetzl. versichert?
Hallo ihr lieben!
Das ist mein erster Beitrag und entschuldigt bitte, dass ich mich noch nicht vorgestellt habe - das wird schnellstens nachgeholt.
Ich bin nur etwas in Zeitnot und hoffe, mir kann dennoch jemand hier helfen. Den Tip, mich an euch zu wenden, habe ich in einem anderen Forum (Babyzimmer) erhalten.
Also:
Ich moechte eine Mutter-Kind-Kur machen.
Ich habe einen Kurplatz, der naechste Woche beginnt (02. april)
Ich habe die Genehmigung von der Beihilfe (mein Kostentraeger, da ich verbeamtet bin -> Referendariat, momentan in Elternzeit) in den naechsten 4 Monaten (bzw. inzw. sind es nur noch drei Monaten) eine Kur zu machen - eine Sanatoriumsbehandlung gemaess § 7 der BhV
aber
meine Kinder, die ueber den Vater familienversichert sind, sind laut gesetzl. Krankenkasse (IKK Sachsen) nicht krank genug, um selbst zur Kur zu fahren. Es "empfiehlt sich eine ambulante Behandlung vor Ort"
So nun kann ich aber die Kinder nicht zu Hause lassen - zum einen moechte ich das nicht, zum anderen nimmt mich das Kurheim auch nicht ohne Kinder - aber niemand uebernimmt die Kosten.
Die Beihilfe sagt, meine Kinder sind nicht beihilfefaehig, weder als Begleitkinder und erst recht nicht als Patientenkinder, denn da GoeGa Hauptverdiener ist und das auch die letzten drei Jahre, bevor ich in Elternzeit ging, war, muessen die Kinder ueber ihn familienversichert werden.
(SGB V, §10, Abs. 3: Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmaessig im Monat ein Zwoelftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze uebersteigt und regelmaessig hoeher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag beruecksichtigt.)
Und die Krankenkasse sagt: die Kinder sind zwar ueber uns versichert, aber die Kur wird ja vom Kostentraeger der Mutter genehmigt, also soll der auch die Begleitung der Kinder tragen.
Obendrein behauptet die IKK, sie duerfen Begleitkinder gar nicht bezahlen, es waere ja schliesslich eine Mutter-Kind-Kur und keine Vater-Kind-Kur.
Ja und wer hat denn nun recht. Ich dachte ich haette einen Anspruch auf eine Mutter-Kind-Kur ( also mit Kindern) oder gilt der nur fuer gesetzl. Versicherte?
Ich selbst bin an dem Punkt, ich fahre mit meinen Kindern und bezahle den Kinder-Anteil eben selbst. Aber ist das ueberhaupt rechtens?
Ich hoffe, jemand von euch kann mir den entscheidenden Tip geben, an wen ich mich da wenden kann.
Danke und liebe Gruesse
Mama Sonnenschein
PS: Falls ich hier im falschen Forum sein sollte, bitte ich um Nachsicht, ich muss mich erst noch zurechtfinden. Koennte man den Beitrag dann aucxh in das richtige Forum verschieben?
Das ist mein erster Beitrag und entschuldigt bitte, dass ich mich noch nicht vorgestellt habe - das wird schnellstens nachgeholt.
Ich bin nur etwas in Zeitnot und hoffe, mir kann dennoch jemand hier helfen. Den Tip, mich an euch zu wenden, habe ich in einem anderen Forum (Babyzimmer) erhalten.
Also:
Ich moechte eine Mutter-Kind-Kur machen.
Ich habe einen Kurplatz, der naechste Woche beginnt (02. april)
Ich habe die Genehmigung von der Beihilfe (mein Kostentraeger, da ich verbeamtet bin -> Referendariat, momentan in Elternzeit) in den naechsten 4 Monaten (bzw. inzw. sind es nur noch drei Monaten) eine Kur zu machen - eine Sanatoriumsbehandlung gemaess § 7 der BhV
aber
meine Kinder, die ueber den Vater familienversichert sind, sind laut gesetzl. Krankenkasse (IKK Sachsen) nicht krank genug, um selbst zur Kur zu fahren. Es "empfiehlt sich eine ambulante Behandlung vor Ort"
So nun kann ich aber die Kinder nicht zu Hause lassen - zum einen moechte ich das nicht, zum anderen nimmt mich das Kurheim auch nicht ohne Kinder - aber niemand uebernimmt die Kosten.
Die Beihilfe sagt, meine Kinder sind nicht beihilfefaehig, weder als Begleitkinder und erst recht nicht als Patientenkinder, denn da GoeGa Hauptverdiener ist und das auch die letzten drei Jahre, bevor ich in Elternzeit ging, war, muessen die Kinder ueber ihn familienversichert werden.
(SGB V, §10, Abs. 3: Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmaessig im Monat ein Zwoelftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze uebersteigt und regelmaessig hoeher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag beruecksichtigt.)
Und die Krankenkasse sagt: die Kinder sind zwar ueber uns versichert, aber die Kur wird ja vom Kostentraeger der Mutter genehmigt, also soll der auch die Begleitung der Kinder tragen.
Obendrein behauptet die IKK, sie duerfen Begleitkinder gar nicht bezahlen, es waere ja schliesslich eine Mutter-Kind-Kur und keine Vater-Kind-Kur.
Ja und wer hat denn nun recht. Ich dachte ich haette einen Anspruch auf eine Mutter-Kind-Kur ( also mit Kindern) oder gilt der nur fuer gesetzl. Versicherte?
Ich selbst bin an dem Punkt, ich fahre mit meinen Kindern und bezahle den Kinder-Anteil eben selbst. Aber ist das ueberhaupt rechtens?
Ich hoffe, jemand von euch kann mir den entscheidenden Tip geben, an wen ich mich da wenden kann.
Danke und liebe Gruesse
Mama Sonnenschein
PS: Falls ich hier im falschen Forum sein sollte, bitte ich um Nachsicht, ich muss mich erst noch zurechtfinden. Koennte man den Beitrag dann aucxh in das richtige Forum verschieben?
Hallo!
hier mal ein Zitat
"Gemeinsame Rahmenempfehlungen vom 1. 10. 1990 zur Durchfuehrung von Vorsorge-/Rehabilitationen zwischen den Spitzenverbaenden der KK und des Muettergenesungswerkes
unter Tit. “8.3. [jetzt] Mutter/Vater-Kind-Massnahmenâ€:
(1) [jetzt] Mutter/Vater-Kind-Massnahmen sind immer dann leistungsrechtlich als Einheit anzusehen, wenn Mutter bzw. Vater und Kind bei der gleichen Kasse versichert sind. In diesem Fall ist es auch unerheblich, ob das Kind selbst ebenfalls kurbeduerftig ist oder ob es die Mutter bzw. den Vater aus sonstigen Gruenden (z. B. fehlende Unterbringungsmoeglichkeiten) begleitet. . .
(2) Sind jedoch Mutter [jetzt] bzw. Vater und Kind bei verschiedenen Krankenkassen versichert und ist das Kind selbst kurbeduerftig, hat die jeweils zustaendige Kasse die satzungsmaessige Leistung zu erbringen. Ist dagegen eine Mitaufnahme des Kindes lediglich aus sonstigen Gruenden erforderlich, sind die Kosten fuer die Mitaufnahme des Kindes ausschliesslich von der Krankenkasse der Mutter [jetzt] bzw. des Vaters zu uebernehmen.
Das gilt fuer gestzliche KK. In Deinem Fall muesste die Beihilfe die Kosten fuer Begleitkinder uebernehmen - gibt es das in der beihilfe nicht( ich glaube das ist so,) dann hast Du Pech gehabt...
Auf diesen Seite kannst Du ein PDF herunterladen wo genau dargestellt wird, wer wann die Kosten ttraegt--- [red]www.kur.org/websiteverwaltung/ downloads/pdf/Faq/FAQneu.pdf [/red] Bitte kopieren und aufrufen.... Verlinken funktioniert nicht....
LG Laetitia
hier mal ein Zitat
"Gemeinsame Rahmenempfehlungen vom 1. 10. 1990 zur Durchfuehrung von Vorsorge-/Rehabilitationen zwischen den Spitzenverbaenden der KK und des Muettergenesungswerkes
unter Tit. “8.3. [jetzt] Mutter/Vater-Kind-Massnahmenâ€:
(1) [jetzt] Mutter/Vater-Kind-Massnahmen sind immer dann leistungsrechtlich als Einheit anzusehen, wenn Mutter bzw. Vater und Kind bei der gleichen Kasse versichert sind. In diesem Fall ist es auch unerheblich, ob das Kind selbst ebenfalls kurbeduerftig ist oder ob es die Mutter bzw. den Vater aus sonstigen Gruenden (z. B. fehlende Unterbringungsmoeglichkeiten) begleitet. . .
(2) Sind jedoch Mutter [jetzt] bzw. Vater und Kind bei verschiedenen Krankenkassen versichert und ist das Kind selbst kurbeduerftig, hat die jeweils zustaendige Kasse die satzungsmaessige Leistung zu erbringen. Ist dagegen eine Mitaufnahme des Kindes lediglich aus sonstigen Gruenden erforderlich, sind die Kosten fuer die Mitaufnahme des Kindes ausschliesslich von der Krankenkasse der Mutter [jetzt] bzw. des Vaters zu uebernehmen.
Das gilt fuer gestzliche KK. In Deinem Fall muesste die Beihilfe die Kosten fuer Begleitkinder uebernehmen - gibt es das in der beihilfe nicht( ich glaube das ist so,) dann hast Du Pech gehabt...
Auf diesen Seite kannst Du ein PDF herunterladen wo genau dargestellt wird, wer wann die Kosten ttraegt--- [red]www.kur.org/websiteverwaltung/ downloads/pdf/Faq/FAQneu.pdf [/red] Bitte kopieren und aufrufen.... Verlinken funktioniert nicht....
LG Laetitia
Bei mir ist es die gleiche Konstellation.
Ich habe bei meiner Beihilfestelle einen Antrag auf Anerkennung der Beihilfefaehigkeit einer Mutter-Kind-Kur gestellt.
Meine Tochter ist selber kurbeduerftig, da gibt es eine Kostenzusage der TKK. Fuer meinen Sohn wurde eine Kostenuebernahme aber abgelehnt.
Da die Beihilfestelle die Beihilfefaehigkeit einer Mutter-Kind-Kur anerkannt hat, ist mein Sohn MEIN Begleitkind, somit ist auch mein Kostentraeger fuer die Kostenuebernahme zustaendig. Von der SB meiner Beihilfestelle habe ich die Aussage bekommen, dass von dort dann die Kosten von meinem Sohn insgesamt uebernommen werden (wohl weil die Kurklinik pauschal abrechnet). Ich hoffe mal, dass das auch so stimmt.
In welchem Bundesland bist du denn beihilfeberechtigt ??
Ich habe bei meiner Beihilfestelle einen Antrag auf Anerkennung der Beihilfefaehigkeit einer Mutter-Kind-Kur gestellt.
Meine Tochter ist selber kurbeduerftig, da gibt es eine Kostenzusage der TKK. Fuer meinen Sohn wurde eine Kostenuebernahme aber abgelehnt.
Da die Beihilfestelle die Beihilfefaehigkeit einer Mutter-Kind-Kur anerkannt hat, ist mein Sohn MEIN Begleitkind, somit ist auch mein Kostentraeger fuer die Kostenuebernahme zustaendig. Von der SB meiner Beihilfestelle habe ich die Aussage bekommen, dass von dort dann die Kosten von meinem Sohn insgesamt uebernommen werden (wohl weil die Kurklinik pauschal abrechnet). Ich hoffe mal, dass das auch so stimmt.
In welchem Bundesland bist du denn beihilfeberechtigt ??
Hallo,
hinsichtlich der Kostenuebernahme der Beihilfe wuerde ich mich noch mal erkundigen. Sicher sind die Bedingungen unterschiedlich. Mir wurde mitgeteilt, dass bei Kurbeduerftigkeit 80 % uebernommen werden und bei Begleitkindern der Kostensatz der Mutter, also bei einem Kind 50 % und bei zwei Kindern 70 % bzw. der Prozentsatz, den Du ueber Deine Beihilfe erhaeltst.
hinsichtlich der Kostenuebernahme der Beihilfe wuerde ich mich noch mal erkundigen. Sicher sind die Bedingungen unterschiedlich. Mir wurde mitgeteilt, dass bei Kurbeduerftigkeit 80 % uebernommen werden und bei Begleitkindern der Kostensatz der Mutter, also bei einem Kind 50 % und bei zwei Kindern 70 % bzw. der Prozentsatz, den Du ueber Deine Beihilfe erhaeltst.
Hallo !
Also erstmal vielen Dank fuer die endlich mal konstruktive Hilfe!!!
@Laetitia: Na das macht mir ja nicht gerade Mut bzgl. meines Widerspruchs bei der IKK. Andererseits es ist ja nur eine Empfehlung und keine verbindliche Vorschrift oder verstehe ich das falsch?
Doch immerhin habe ich etwas gefunden, was ich bei der Beihilfe anfuehren koennte, damit sie meine Kinder wenigstens als Begleitkinder uebernehmen. Das ist dann zwar nicht so viel (die 70%) - aber immerhin besser als gar nichts.
@loewenmama: ich bin in Thueringen beihilfeberechtigt, obwohl ich dort noch keinen einzigen Tag wirklich gearbeitet habe.
Ich bin im Prinzip mit meiner Vereidigung gleich in Elternzeit gegangen. Von daher kann ich es durchaus nachvollziehen, dass die die Kostenuebernahme ablehnen - ich bin ja schon froh, dass sie meinen Kuranteil zahlen
@MZWurzen: Die Kinder kann ich nicht als Patientenkinder beantragen, da sie nicht ueber mich familienversichert sind und das auch nicht koennen, weil ich kein Einkommen habe.
Aber wenn ich sie als Begleitkinder bezahlt bekaeme, das waere schon nicht schlecht, wenn mir ehrlich gesagt die 100% von der IKK doch lieber waeren ...
Hoffentlich bekomme ich den Bescheid noch irgendwie vor der Kur - mir laeuft ja die Zeit weg. Heute haben wir die Antraege von der Beihilfe bekommen, die bringen wir dann morgen zum Amtsarzt und dann muessen wir halt sehen, wie die sich entscheiden
Du hast uebrigens Post ...
Also erstmal vielen Dank fuer die endlich mal konstruktive Hilfe!!!
@Laetitia: Na das macht mir ja nicht gerade Mut bzgl. meines Widerspruchs bei der IKK. Andererseits es ist ja nur eine Empfehlung und keine verbindliche Vorschrift oder verstehe ich das falsch?
Doch immerhin habe ich etwas gefunden, was ich bei der Beihilfe anfuehren koennte, damit sie meine Kinder wenigstens als Begleitkinder uebernehmen. Das ist dann zwar nicht so viel (die 70%) - aber immerhin besser als gar nichts.
@loewenmama: ich bin in Thueringen beihilfeberechtigt, obwohl ich dort noch keinen einzigen Tag wirklich gearbeitet habe.
Ich bin im Prinzip mit meiner Vereidigung gleich in Elternzeit gegangen. Von daher kann ich es durchaus nachvollziehen, dass die die Kostenuebernahme ablehnen - ich bin ja schon froh, dass sie meinen Kuranteil zahlen
@MZWurzen: Die Kinder kann ich nicht als Patientenkinder beantragen, da sie nicht ueber mich familienversichert sind und das auch nicht koennen, weil ich kein Einkommen habe.
Aber wenn ich sie als Begleitkinder bezahlt bekaeme, das waere schon nicht schlecht, wenn mir ehrlich gesagt die 100% von der IKK doch lieber waeren ...
Hoffentlich bekomme ich den Bescheid noch irgendwie vor der Kur - mir laeuft ja die Zeit weg. Heute haben wir die Antraege von der Beihilfe bekommen, die bringen wir dann morgen zum Amtsarzt und dann muessen wir halt sehen, wie die sich entscheiden
Du hast uebrigens Post ...
ich auch
Ich auch!
Schau mal in meinen Beitrag:
http://www.mutterkind-kur.de/kit/includ ... post201540
Lg. Lindsey
PS: am 10.4. muss ich nun zum Amtsarzt
Schau mal in meinen Beitrag:
http://www.mutterkind-kur.de/kit/includ ... post201540
Lg. Lindsey
PS: am 10.4. muss ich nun zum Amtsarzt
Wenn ich das alles im Herbst
Hallo Lindsay!
Vielen dank fuer deinen Bericht - ich habe ihn mir gerade durchgelesen.
Leider ist es jetzt halt schon zu spaet danach vorzugehen - aber vielleicht merke ich mir das alles fuers naechste Mal ...
Also bei mir liefs so:
Dezember: Empfehlung unseres Hausarztes eine Mutter-Kind-Kur zu machen (Marie hatte gerade eine Lungenentzuendung) Auf meinen einwand - bin beihilfeberechtigt, da ist das nicht so einfach - meinte er, er wuerde mir helfen, ich soll nur erst mal die antraege besorgen.
also mit Beihilfe telefoniert, die sagten mir, ich solle fuer mich eine sanatoriumsbehandlung gemaess §7 BhV beantragen und die Kinder ganz normal bei der Krankenkasse des Mannes, wo sie familienversichert sind
Anfang januahabe ichr dann Atteste von Haus- und Kinderarzt ausfuellen lassen und jeweils dort beantragt, wie mir gesagt wurde
Ende Januar kam ein Schreiben von der Beihilfe: ich soll zum Amtsarzt, der meinte, es waere nicht schlecht, wenn ich schon wuesste wo ich hinfahren moechte. ausserdem braeuchte ich ein psychologisches Gutachten. Ich war dann bei Familienberatungsstelle (Caritas), die haben mir auch eine Klinik empfohlen, rausgesucht und Platz reserviert.
Kurz daruaf (Anfang Februar) habe ich dann ueber die caritas erfahren, dass IKK Antrag gar nicht bearbeitet, da die kInder sowieso nur Begleitkinder waeren und sie somit gar nicht zustaendig.
Also nochmals Schreiben an IKK , dass Kinder sehr wohl behandlungsbeduerftig sind, inkl. Schreiben vom Hausarzt
Mitte Februar thatte ich dann den Untersuchungstermin beim Amtsarzt, der den Antrag unterstuetzte und auch Kureinrichtung genehmigt hat.
Ende Febraur meldet sich Kurklinik, sie haette zwar von der Beihilfe die Kostenuebernahme zugesagt bekommen , aber immer keine Kostenzusage von IKK. Frist haette ich bis 29. Februar, oder aber Kurplatz wird anderweitig vergeben.
Also wieder telefonate mit IKK - mein schreiben sei noch nicht angekommen. Man wuerde mich zurueckrufen.
zwei Tage spaeter - es war der 27(!) Februar - erfuhr ich auf meine telefonische Nachfrage nein das schreiben waere im Zeitalter von Telefon, e-mail und Fax nicht aufzutreiben gewesen, woraufhin ich also nochmals mit Hilfe des Hausarztes das Schreiben ausgedruckt und dem Sachbearbeiter von der IKK gefaxt. habe
Dann war das Schreiben also da, aber das Attest war inzw. im Papierkorb. also habe ich die Kopie des Attestes vom Januar nochmals hingefaxt (erwaehnte ich schon, dass ich gar kein Fax besitze, sondern das immer einscanne, meinem Mann maile und der das dann faxt? oder aber unser Hausarzt es fuer uns faxt?)
Dann Zusage dass jetzt wo alles vollstaendig ist, es beim MDK eingereicht wuerde, wir also bis Mitte der darauffolg. Woche Bescheid kriegen wuerden 8-|
Bitte bei Kurklinik um Aufschub - wird bis Mittwoch drauf genehmigt (5. Maerz)
Zwei Wochen spaeter (Mitte Maerz) Nachfrage wegen meines Antrages - der war immer noch nicht beim MDK, da der das ja sowieso ablehnen wuerde. Dann habe ich mich am Telefon sooo furchtbar aufgeregt, dass ich jetzt wohl fuer immer dort als Xanthippe verschrien bin ... ;D
Daraufhin nochmal in Kurheim angerufen und dort klargestellt, dass ich auf jeden Fall komme und mir einen Selbstzahler-Vertrag fuer die Kinder zuschicken lassen.
Nochmal mit der Beihilfe gesprochen, die mir sagten, dass sie evtl. die Begleitung der Kinder zahlen wuerden, aber Patientenkinder gehe auf gar keinen Fall (also das mit 80%) da sie ja dann von der IKK uebernommen werden muessen.
Dann Anruf von IKK, der MDK haette wie erwartet, die Kurbeduerftigkeit der Kinder abgelehnt. Daraufhin nochmals die Kur im Eilverfahren beantragt, und diese wurde wiederum abgelehnt - das habe ich nun Karsamstag schriftl. bekommen.
Am Dienstag habe ich also wiederum mit der Beihilfe gesprochen, die haben mir nochmal den Antrag zugeschickt (der kam gestern), damit der Amtsarzt, die Notwendiglkeit der Begleitung fuer meine Kinder bestaetigt und dieser hat mir nun heute gesagt, das koenne er nicht - da muesse er sich erst mit seiner Kollegin abstimmen, die die naechsten 2 Wochen in Urlaub ist :kopfanwand:
Ausserdem hatte ich am Dienstag den Vertrag fuer Selbstzahler an die Kurklinik geschickt und angefangen am Widerspruch fuer IKK zu feilen.
Der wird dann abgeschickt, sobald ich nochmal ein Gutachten vom Hausarzt habe - naja und dann fahr ich halt erst mal los und habe keine ahnung, ob ich unser Geld jemals wiedersehe.
Wird halt ein teurer Urlaub *seufz*
LG Mama Sonnenschein
@laetitia: Ich habe das schon richtig verstanden - aber es ist doch nunmal so, dass es verschiedene Abstufungen gibt, wenn sich eine Empfehlung und eine Vorschrift widerspechen, gilt doch die Vorschrift oder nicht?
Abgesehen davon sind das Absprachen zw. Krankenkassen und -versicherungen - in einer solchen bin ich ja nicht. Damit das fuer mich irgendeine Gueltigkeit hat, muesste es eine Absprache zw. den Kassen und den Beihilfestellen der Laender sein - ist es aber nicht.
Vielen dank fuer deinen Bericht - ich habe ihn mir gerade durchgelesen.
Leider ist es jetzt halt schon zu spaet danach vorzugehen - aber vielleicht merke ich mir das alles fuers naechste Mal ...
Also bei mir liefs so:
Dezember: Empfehlung unseres Hausarztes eine Mutter-Kind-Kur zu machen (Marie hatte gerade eine Lungenentzuendung) Auf meinen einwand - bin beihilfeberechtigt, da ist das nicht so einfach - meinte er, er wuerde mir helfen, ich soll nur erst mal die antraege besorgen.
also mit Beihilfe telefoniert, die sagten mir, ich solle fuer mich eine sanatoriumsbehandlung gemaess §7 BhV beantragen und die Kinder ganz normal bei der Krankenkasse des Mannes, wo sie familienversichert sind
Anfang januahabe ichr dann Atteste von Haus- und Kinderarzt ausfuellen lassen und jeweils dort beantragt, wie mir gesagt wurde
Ende Januar kam ein Schreiben von der Beihilfe: ich soll zum Amtsarzt, der meinte, es waere nicht schlecht, wenn ich schon wuesste wo ich hinfahren moechte. ausserdem braeuchte ich ein psychologisches Gutachten. Ich war dann bei Familienberatungsstelle (Caritas), die haben mir auch eine Klinik empfohlen, rausgesucht und Platz reserviert.
Kurz daruaf (Anfang Februar) habe ich dann ueber die caritas erfahren, dass IKK Antrag gar nicht bearbeitet, da die kInder sowieso nur Begleitkinder waeren und sie somit gar nicht zustaendig.
Also nochmals Schreiben an IKK , dass Kinder sehr wohl behandlungsbeduerftig sind, inkl. Schreiben vom Hausarzt
Mitte Februar thatte ich dann den Untersuchungstermin beim Amtsarzt, der den Antrag unterstuetzte und auch Kureinrichtung genehmigt hat.
Ende Febraur meldet sich Kurklinik, sie haette zwar von der Beihilfe die Kostenuebernahme zugesagt bekommen , aber immer keine Kostenzusage von IKK. Frist haette ich bis 29. Februar, oder aber Kurplatz wird anderweitig vergeben.
Also wieder telefonate mit IKK - mein schreiben sei noch nicht angekommen. Man wuerde mich zurueckrufen.
zwei Tage spaeter - es war der 27(!) Februar - erfuhr ich auf meine telefonische Nachfrage nein das schreiben waere im Zeitalter von Telefon, e-mail und Fax nicht aufzutreiben gewesen, woraufhin ich also nochmals mit Hilfe des Hausarztes das Schreiben ausgedruckt und dem Sachbearbeiter von der IKK gefaxt. habe
Dann war das Schreiben also da, aber das Attest war inzw. im Papierkorb. also habe ich die Kopie des Attestes vom Januar nochmals hingefaxt (erwaehnte ich schon, dass ich gar kein Fax besitze, sondern das immer einscanne, meinem Mann maile und der das dann faxt? oder aber unser Hausarzt es fuer uns faxt?)
Dann Zusage dass jetzt wo alles vollstaendig ist, es beim MDK eingereicht wuerde, wir also bis Mitte der darauffolg. Woche Bescheid kriegen wuerden 8-|
Bitte bei Kurklinik um Aufschub - wird bis Mittwoch drauf genehmigt (5. Maerz)
Zwei Wochen spaeter (Mitte Maerz) Nachfrage wegen meines Antrages - der war immer noch nicht beim MDK, da der das ja sowieso ablehnen wuerde. Dann habe ich mich am Telefon sooo furchtbar aufgeregt, dass ich jetzt wohl fuer immer dort als Xanthippe verschrien bin ... ;D
Daraufhin nochmal in Kurheim angerufen und dort klargestellt, dass ich auf jeden Fall komme und mir einen Selbstzahler-Vertrag fuer die Kinder zuschicken lassen.
Nochmal mit der Beihilfe gesprochen, die mir sagten, dass sie evtl. die Begleitung der Kinder zahlen wuerden, aber Patientenkinder gehe auf gar keinen Fall (also das mit 80%) da sie ja dann von der IKK uebernommen werden muessen.
Dann Anruf von IKK, der MDK haette wie erwartet, die Kurbeduerftigkeit der Kinder abgelehnt. Daraufhin nochmals die Kur im Eilverfahren beantragt, und diese wurde wiederum abgelehnt - das habe ich nun Karsamstag schriftl. bekommen.
Am Dienstag habe ich also wiederum mit der Beihilfe gesprochen, die haben mir nochmal den Antrag zugeschickt (der kam gestern), damit der Amtsarzt, die Notwendiglkeit der Begleitung fuer meine Kinder bestaetigt und dieser hat mir nun heute gesagt, das koenne er nicht - da muesse er sich erst mit seiner Kollegin abstimmen, die die naechsten 2 Wochen in Urlaub ist :kopfanwand:
Ausserdem hatte ich am Dienstag den Vertrag fuer Selbstzahler an die Kurklinik geschickt und angefangen am Widerspruch fuer IKK zu feilen.
Der wird dann abgeschickt, sobald ich nochmal ein Gutachten vom Hausarzt habe - naja und dann fahr ich halt erst mal los und habe keine ahnung, ob ich unser Geld jemals wiedersehe.
Wird halt ein teurer Urlaub *seufz*
LG Mama Sonnenschein
@laetitia: Ich habe das schon richtig verstanden - aber es ist doch nunmal so, dass es verschiedene Abstufungen gibt, wenn sich eine Empfehlung und eine Vorschrift widerspechen, gilt doch die Vorschrift oder nicht?
Abgesehen davon sind das Absprachen zw. Krankenkassen und -versicherungen - in einer solchen bin ich ja nicht. Damit das fuer mich irgendeine Gueltigkeit hat, muesste es eine Absprache zw. den Kassen und den Beihilfestellen der Laender sein - ist es aber nicht.
RE:
Ich muss mich leider selber korrigieren. Da ich die Kurkosten vorab an die Kurklinik bezahlen muss, habe ich einen Abschlag bei der Beihilfestelle beantragt. Und der war fuer mich und meinen Sohn bei 60% der Kosten. Fuer mich selber bekomme ich von der Krankenkasse ein Kurtagegeld. Alles in allem bleibe ich auf rd. 470 Euro selber haengen ... echt super !!Original geschrieben von Loewenmama
Bei mir ist es die gleiche Konstellation.
Ich habe bei meiner Beihilfestelle einen Antrag auf Anerkennung der Beihilfefaehigkeit einer Mutter-Kind-Kur gestellt.
Meine Tochter ist selber kurbeduerftig, da gibt es eine Kostenzusage der TKK. Fuer meinen Sohn wurde eine Kostenuebernahme aber abgelehnt.
Da die Beihilfestelle die Beihilfefaehigkeit einer Mutter-Kind-Kur anerkannt hat, ist mein Sohn MEIN Begleitkind, somit ist auch mein Kostentraeger fuer die Kostenuebernahme zustaendig. Von der SB meiner Beihilfestelle habe ich die Aussage bekommen, dass von dort dann die Kosten von meinem Sohn insgesamt uebernommen werden (wohl weil die Kurklinik pauschal abrechnet). Ich hoffe mal, dass das auch so stimmt.
In welchem Bundesland bist du denn beihilfeberechtigt ??
