Ursprünglich war die Reha nur für die beiden Kinder genehmigt und auch so von mir geplant, aber nachdem wir alle beihilfeberechtigt und privatversichert sind, hat mir mein Arbeitgeber angeboten, für die fünf Wochen entweder unbezahlten Urlaub oder Erholungsurlaub

Die Beihilfe hat meine Mitfahrt als Begleitperson genehmigt, sprich, sie wäre für 70 % der Klinikkosten aufgekommen, aber nicht für meinen Verdienstausfall.
Da ich verwitwet bin, sind einige Wochen unbezahlt einfach nicht möglich, und Erholungsurlaub ist schon ziemlich alle gewesen.
Deshalb habe ich ebenfalls eine Reha beantragt, was glücklicherweise genehmigt wurde. 'Sonst hätte ich nicht fahren können.
Mich würde es interessieren, wie das in anderen Bewhörden geregelt ist.
So, wie es sich für mich darstellt, kann ich nicht als Begleitperson mitfahren, folglich, kann mein Kind ( der kleinere) nicht auf Reha.
adsrossie