
hat jemand von euch Erfahrungen damit, wie das abläuft, wenn die Kinder nicht über die beihilfeberechtigte Mutter versichert sind sondern über den gesetzlich krankenversicherten Vater?
Als ich vor 4 Jahren zur Mutter-Kind-Kur fuhr, war es so, dass die Kinder als Begleitkinder mitfuhren. Ich selber bin als Kommunalbeamtin in NRW beihilfeberechtigt.
Jetzt soll es allerdings so sein, dass die Kinder selbst als kurbedürftig eingestuft werden. Richtet sich die gesetzliche Krankenkasse (TKK) nach der Bewilligung der Beihilfe?
Oder kann es sein, dass die TKK nur bestimmte Mutter-Kind-Kliniken akzeptiert?
Hat jemand von euch diesbezüglich Erfahrungswerte?
Bine