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Mutter beihilfeberechtigt - Kinder gesetzlich krankenversichert

Verfasst: 04 Nov 2008, 09:32
von Borkumfan
Hallo :)

hat jemand von euch Erfahrungen damit, wie das abläuft, wenn die Kinder nicht über die beihilfeberechtigte Mutter versichert sind sondern über den gesetzlich krankenversicherten Vater?

Als ich vor 4 Jahren zur Mutter-Kind-Kur fuhr, war es so, dass die Kinder als Begleitkinder mitfuhren. Ich selber bin als Kommunalbeamtin in NRW beihilfeberechtigt.

Jetzt soll es allerdings so sein, dass die Kinder selbst als kurbedürftig eingestuft werden. Richtet sich die gesetzliche Krankenkasse (TKK) nach der Bewilligung der Beihilfe?
Oder kann es sein, dass die TKK nur bestimmte Mutter-Kind-Kliniken akzeptiert?

Hat jemand von euch diesbezüglich Erfahrungswerte?

Bine

Verfasst: 06 Nov 2008, 20:25
von BetsyB
Hallo,
leider habe ich gerade "nur" den umgekehrten Fall
(Mutter gesetzl. - Kur genehmigt / Kind Beihilfe - Antrag läuft noch).
Aber mich würde es auch interessieren, wie man diese 2 Stellen zusammenbekommt und abstimmt.

Jedenfalls wurde der Kurort für die Kur über gesetzl. KK bestimmt und war erstmal nicht wählbar.

LG
Bettina

Verfasst: 07 Nov 2008, 14:44
von Berghutzen
Ich glaube, das wird nicht so ganz leicht werden, denn du mußt ja an zwei Stellen die Kur beantragen. Einmal für dich und einmal dann für die Kinder. Dann hast du quasi zwei Verfahren laufen. Aber gut, einen Versuch ist es wert, nur ein bisschen aufwendiger.

Viel Glück !

Ich !!!

Verfasst: 13 Nov 2008, 12:36
von Lindsey
Ich !!!
Mir gehts genauso,
Kinder über GEK beim Vater
ich als Beamtin privat bei der KVB

Was wilst Du wissen??? Ich hab alles schon 2 mal durch!!!
Her mit den Fragen!
Lindsey
(gern per IM)

Verfasst: 15 Jan 2009, 13:16
von Borkumfan
So nun sind beide Anträge separat gelaufen. Heute kam das Schreiben der gesetzlichen Krankenkasse (TKK).
Sie teilen mir mit, dass für die Kinder keine Kosten übernommen werden können, da Kuren für Mütter und Väter für die TKK eine Pflichtleistung seien und diese als Einheit von dem Kostenträger getragen werde, der für die Maßnahme der Mutter zuständig sei.

Hat so etwas schon mal jemand gehört bzw. hat schon einmal einen Widerspruch in diese Richtung formuliert?

Verfasst: 15 Jan 2009, 15:30
von BetsyB
Die Formulierung des Widerspruchs kann ich dir nicht bieten, aber ich würde das auf jeden Fall machen.

Wir haben ja den umgekehrten Fall. Ich habe 2. Anträge gestellt. Und diese werden unabhängig voneinander genehmigt und zwar bezogen auf die Kurbedürftigkeit. Und wenn ein Kind kurbedürftig ist, müsste die TKK dies auch entsprechend genehmigen. Fraglich ist, ob du dann als Begleitperson bewilligt wirst...aber auch dies lässt sich erstmal begründen.

Verfasst: 15 Jan 2009, 19:28
von Borkumfan
Meine Bewilligung dürfte eigentlich kein Problem mehr sein. Ich war bereits beim Amtsarzt und er befürwortet die Maßnahme. Mir fehlt nur noch der schriftliche Bescheid der Beihilfestelle.

Die Kinder sind bei der TKK beide als selbst kurbedürftig beantragt. Von daher leuchtet mir die Begründung der TKK absolut nicht ein.

Hat jemand von euch eine Ahnung ob das hier noch Gültigkeit hat:
"Gemeinsame Rahmenempfehlungen vom 1. 10. 1990 zur Durchfuehrung von Vorsorge-/Rehabilitationen zwischen den Spitzenverbaenden der Krankenkasse und des Muettergenesungswerkes
unter Tit. “8.3. [jetzt] Mutter/Vater-Kind-Massnahmen”:
(1) [jetzt] Mutter/Vater-Kind-Massnahmen sind immer dann leistungsrechtlich als Einheit anzusehen, wenn Mutter bzw. Vater und Kind bei der gleichen Kasse versichert sind. In diesem Fall ist es auch unerheblich, ob das Kind selbst ebenfalls kurbeduerftig ist oder ob es die Mutter bzw. den Vater aus sonstigen Gruenden (z. B. fehlende Unterbringungsmoeglichkeiten) begleitet. . .
(2) Sind jedoch Mutter [jetzt] bzw. Vater und Kind bei verschiedenen Krankenkassen versichert und ist das Kind selbst kurbeduerftig, hat die jeweils zustaendige Kasse die satzungsmaessige Leistung zu erbringen. Ist dagegen eine Mitaufnahme des Kindes lediglich aus sonstigen Gruenden erforderlich, sind die Kosten fuer die Mitaufnahme des Kindes ausschliesslich von der Krankenkasse der Mutter [jetzt] bzw. des Vaters zu uebernehmen.

Verfasst: 09 Feb 2009, 23:02
von ohnevan
Das ist ja wirklich dubios. Dann hat man ja gar keine Chance, da du ja nicht bei der TKK bist und Kinder alleine keine Pflichtleistung sind?? Sehr merkwürdig!!
Wünsche dir Glück!!

Verfasst: 10 Feb 2009, 10:02
von st-peter
Für mich heißt das , dass die TKK deine Kinder als nicht behandlungsbedürftig einstuft und somit ist deine Privatversicherung zuständig. :(

Ich hatte im letzten Jahr ein ähnliches Problem. Unser Sohn war bei der DAK und ich bei der TKK versichert. Sein Antrag als Kurkind wurde bei der DAK eingereicht und abgelehnt und damit war dann die TKK zuständig und hat ihm ohne Probleme die Kur als Begleitkind genehmigt.

Re: Mutter beihilfeberechtigt - Kinder gesetzlich krankenversichert

Verfasst: 09 Feb 2025, 13:52
von xulii