Kinderattest - Willkuer oder Berechtigt vom Kinderarzt?
Verfasst: 23 Feb 2009, 22:50
Hallo Ihr Lieben,
bisher hab ich hier alle meine Fragen gut beantwortet bekommen, leider fehlen mir noch die noetigen 2 Beitraege um im "richtigen" Forum meine Frage zu stellen, daher an dieser Stelle- weil eben dringend und wichtig fuer mich.
Meine Internistin hat mir dringend zu einer Kur geraten und bei meiner BKK die entsprechenden Unterlagen fuer mich beantragt. Meine beiden Boegen sind bereits ausgefuellt und heute war ich - ohne Kind, da dieses heute Fasching im Kiga hatte und ich hoerte, es muesse nicht zwingend mit- bei unserem Kinderarzt in der mein Kind von Geburt an betreut.
Die nette Dame am Empfang telefonierte kurz mit ihm und ich bekam zur Antwort, dass ich mit Kind vorstellig werden muesse, wegen der Diagnose.
Wie gesagt, der Arzt kennt uns seit gut 5,5 Jahren, wir haben alle U's bei ihm gemacht und er selbst diagnostizierte Bronchialasthma, Hausstauballergie und starke Infektanfalligkeiten bei meinem Kind.
Ich muss dazu sagen, dass wir uns nicht immer ganz gruen sind, da er schnell und gern mit AB bei der Sache ist und was das Impfen anging/angeht sind wir auch nicht unbedingt der selben Meinung, konnten bisher aber immer noch einen Konsens finden.
Dennoch hatte ich heute den Eindruck, dass es sich hier eher um reine Willkuer handelte. Ich mag da momentan aber auch sehr empfindlich sein.
Nun haben wir morgen noch schnell einen Termin bekommen- was mich, da ich selbstaendig bin erneut finanziell zurueck wirft, da ich fuer meine ausgefallenen Termine regresspflichtig bin und bereits fuer heute morgen meinen Job abgesagt hatte.
Auch das weiß unser Kinderarzt.
Wie gesagt, ich hatte so ein Bauchgefuehl, dass es reine Willkuer oder evtl, was ich noch schlimmer faende reine Kostengruende sind.
Attest austellen kostet sicher weniger als ein Untersuchungsbefund.
Wer kennt sich aus, was "rechtlich" richtig ist?
Schoene Gruesse,
Zippel
bisher hab ich hier alle meine Fragen gut beantwortet bekommen, leider fehlen mir noch die noetigen 2 Beitraege um im "richtigen" Forum meine Frage zu stellen, daher an dieser Stelle- weil eben dringend und wichtig fuer mich.
Meine Internistin hat mir dringend zu einer Kur geraten und bei meiner BKK die entsprechenden Unterlagen fuer mich beantragt. Meine beiden Boegen sind bereits ausgefuellt und heute war ich - ohne Kind, da dieses heute Fasching im Kiga hatte und ich hoerte, es muesse nicht zwingend mit- bei unserem Kinderarzt in der mein Kind von Geburt an betreut.
Die nette Dame am Empfang telefonierte kurz mit ihm und ich bekam zur Antwort, dass ich mit Kind vorstellig werden muesse, wegen der Diagnose.
Wie gesagt, der Arzt kennt uns seit gut 5,5 Jahren, wir haben alle U's bei ihm gemacht und er selbst diagnostizierte Bronchialasthma, Hausstauballergie und starke Infektanfalligkeiten bei meinem Kind.
Ich muss dazu sagen, dass wir uns nicht immer ganz gruen sind, da er schnell und gern mit AB bei der Sache ist und was das Impfen anging/angeht sind wir auch nicht unbedingt der selben Meinung, konnten bisher aber immer noch einen Konsens finden.
Dennoch hatte ich heute den Eindruck, dass es sich hier eher um reine Willkuer handelte. Ich mag da momentan aber auch sehr empfindlich sein.
Nun haben wir morgen noch schnell einen Termin bekommen- was mich, da ich selbstaendig bin erneut finanziell zurueck wirft, da ich fuer meine ausgefallenen Termine regresspflichtig bin und bereits fuer heute morgen meinen Job abgesagt hatte.
Auch das weiß unser Kinderarzt.
Wie gesagt, ich hatte so ein Bauchgefuehl, dass es reine Willkuer oder evtl, was ich noch schlimmer faende reine Kostengruende sind.
Attest austellen kostet sicher weniger als ein Untersuchungsbefund.
Wer kennt sich aus, was "rechtlich" richtig ist?
Schoene Gruesse,
Zippel