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Sonderurlaub bei Muki-Kur
Verfasst: 30 Mär 2010, 10:52
von Mama_Martina
Hallo, habe nur ältere Beiträge gefunden zu meinem Thema. Also noch mal die Frage: Ich bin Beamtin und habe Sonderurlaub für die genehmigte Mutter-Kind Kur beantragt (Landesbeamtin Brandenburg), da dies so in der Erholungsurlaubs- und Dienstbebfreiungsverordnung drin steht. Also nix mit krankschreiben...Die Beihilfe genehmigt die Kur für 3 Wochen (das sind 21 Tage). Die Kur dauert aber 22 Tage (mit den An- und Abreisetag). Für den fehlenden Tag soll ich bezahlten oder unbezahlten Urlaub beantragen. Wegen meines Widerspruchs gegen die Ablehnung des Antrages (auf Sonderurlaub von 22 Tagen) will der Amtsleiter an das Ministerium berichten....
Hat jemand von euch aktuell so ein Problem und wie wird es bei euch gehandhabt? Ich kann ja auch jetzt nicht einfach einen Krankenschein für den fehlenden Tag bringen, das wäre ganz schön abgebrüht. Mein Jahresurlaub ist sehr verplant, ich werde wohl unbezahlten Urlaub nehmen (das mach viel Arbeit für die Personal- und Besoldungslabteilung, das habt ihr nun davon!!!)
Da gesetzlich versicherte oder wohl auch Kommunalbeamte einfach wie krank gelten, ist es wohl kein Problem 22 Tage in Kur zu gehen. Mal wieder ein "Vorteil" Beamtin zu sein????
Martina (fahre im April nach Rerik)
Verfasst: 30 Mär 2010, 13:23
von cuddle
Ich bin Bundesbeamtin, habe aber für dein Problem keine Lösung zur Hand.
Ich frage mich allerdings, warum deine Kur 22 Tage dauert - bei mir war der An-bzw. Abreisetag mit drin - also insgesamt nur 21 Tage....
Wenns denn bei dir wirklich 22 Tage sind, könntest du ja evtl. Überstunden abfeiern ?
LG
Heike
Verfasst: 30 Mär 2010, 13:38
von birflo
Ich bin Kommunalbeamtin und habe auch Sonderurlaub bekommen. Meine Kur ging von mittwochs bis mittwochs (= 22 Tage), mit Anreise und Abreise. Und mir sind auch die kompletten 22 Tage als Kur bzw. Sonderurlaub gebucht worden. Ich hatte die Tage davor und danach noch frei, aber das war natürlich ganz normaler Urlaub und vorher auch mit meinem Chef abgesprochen.
Die Kur wurde dann vom Personalamt so gebucht wie die Bestätigung von der Klinik ausgestellt wurde. Die musste ich ja auch nach der Kur bei unserem Personalamt direkt vorlegen und danach haben die dann gebucht.
Ich müsste jetzt ganz ehrlich noch mal nachgucken was mir die Beihilfestelle in der Bewilligung reingeschrieben hat. Ich könnte jetzt nicht beschwören ob da was von 21 Tagen oder von 22 Tagen drin stand. Wenn du es genau wissen willst musst du mir mal Bescheid sagen, dann suche ich mir die Unterlagen noch mal raus.
LG Birgit
RE:
Verfasst: 31 Mär 2010, 08:06
von emilyschmidt06
normalerweise dauert die kur immer 21 tage. aber wenn du den an- und abreisetag dazuzählst sind es 22 tage. man muss ja auch 220 euro zahlen. 10 euro pro tag bei 21 tagen wären ja 210 euro.
Soderurlaub
Verfasst: 26 Apr 2010, 10:40
von Mama_Martina
Hallo, habe nun die Entscheidung von meinem Ministerium, die Beihilfe gewährt 21 Tage Kur, wenn die Kur mit Anreise 22 Tage dauert, muß man Urlaub, Überstunden oder unbezahlten Urlaub nehmen. Ich nehme einen unbezahlten Tag Urlaub, bringt mich jetzt nicht um, ist aber schade, dass andere Behörden oder Bundesländer es besser gestalten, nur bei mir nicht....
Martina
Verfasst: 26 Apr 2010, 16:30
von Laetitia
Eine kur dauert doch auch nur 21 Tage....... rechne doch einfach mal nach....
Man zahlt nur 220 Euro weil man für jeden Kalendertag den man im Kurhaus ist ( und da ist man am Abreisetag ja morgens noch anwesend - es findet aber nciths mehr statt außer Frühstück und Abreise ) 10 Euor zahlen muss....
Sonderurlaub - Kannbestimmung
Verfasst: 27 Mär 2011, 08:36
von keulchen2008
Achtung die Sonderurlaubsverordnung ist eine Kannbestimmung. Ich habe das letzte mal eine Krankschreibung über vier Wochen vom Attestausstellendem Arzt erhalten (damals konnte man noch vier Wochen mit Verlängerung vor Ort). Wichtig zu wissen ist, dass die Tage bei Sonderurlaub von der Pension abgezogen werden, genauso wie die Kindkranktage!!!!
Während einer Kurmaßnahme ist man Dienstunfähig, weil man sich ja in einer Behandlung befindet! Das attestiert auch jeder Arzt. Man muss nur mit den Leuten reden.....
Keulchen2008
RE: Sonderurlaub - Kannbestimmung
Verfasst: 27 Mär 2011, 13:57
von graefin-zahl
Original geschrieben von keulchen2008
Wichtig zu wissen ist, dass die Tage bei Sonderurlaub von der Pension abgezogen werden, genauso wie die Kindkranktage!!!!
Keulchen2008
Sag mal, weisst Du das genau mit dem Abzug von Sonderurlaub und der Pension? Ich hab auch schon mal Sonderurlaub bekommen. In der Aufstellung meiner Pensionsansprüche, die ich im Rahmen meines Scheidungsverfahrens gerade bekommen habe, sind meine Sonderurlaube nicht aufgeführt...
Liebe Grüße
Astrid
Verfasst: 27 Mär 2011, 18:16
von Ingrid
Unbezahlter Sonderurlaub wird abgezogen, bezahlter Sonderurlaub meines Wissens nicht.
Es gibt ja auch Sonderurlaub für Schöffendienst, Jugendleitersonderurlaub, für pol. Veranstaltungen etc. Wer würde das noch machen, wenn ihm der das dann von der Pension abgezogen würde?
Verfasst: 28 Mär 2011, 06:16
von cuddle
Bei mir (Bund) wird nirgendwo nix abgezogen und es ist auch keine Ermessensentscheidung.
In den entsprechenden Anweisungen steht bei uns : "ist Sonderurlaub zu gewähren".
Auch das mit den Kindkranktagen wäre mir neu . . .