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Was beduetet "Bestätigung Kurnotwendigkeit nach zeitnah erfolglos..."
Verfasst: 30 Mai 2010, 15:06
von endlich531
Am Dienstag muss ich zum Amtsarzt. Dorthin soll ich "ärztl. Bescheinigung mit Diagnosen und Bestätigung der Kurnotwendigkeit nach zeitnah erfolglos durchgeführten und ausgeschöpften ambulanten Therapiemaßnahmen" mitbringen.
Leider gab´s bei mir weder von Beihilfe (KVBW) noch von Debeka irgendwelche Formulare. Debeka meinte "uns reicht ein Zettelchen vom Arzt", mit Verordnung der Kur. Beihilfe meinte, sie hätten keine Formulare.
Habe also den Arztbogen vom Müttergenesungswerk zur Verordnung von med. Rehabilition nach § 41 SGB V rausgelassen. Habe beim Arzt offene Türen eingrannt, hat den Bogen gleich ausgefüllt und mich ermutigt schnell Haus zu suchen und Platz zu reservieren.
Reicht das jetzt auch als Bescheinigung für diese "..zeitnah erfolglos durchgeführten....ambulanten Therapiemaßnahmen", die ich zum Amtsarzt mitbringen muss oder gibt´s da noch was extra??? Was ist eure Erfahrung??
Verfasst: 30 Mai 2010, 15:24
von katja77
Ausgeschöpfte ambulante Maßnahmen heißt eigentlich das du zu Hause schon alles probiert hast und kein Erfolg erzielen konntest. Ich weiß ja nicht aus welchem Grund du fährst damit gemeint sind Sachen wie Krankengymnastik, Psychotherapie usw.
Wobei die Aussage Ambulant vor Stationär nicht mehr zählt. Also lass dir da nichts erzählen. Ich würde alle Befunde deiner Ärzte mit hinnehmen und vorlegen sowie den ausgefülltem Bogen vom Müttergenesungswerk.
Viel Erfolg!
Liebe Grüße
Katja
Verfasst: 30 Mai 2010, 16:47
von endlich531
Mhm, das habe ich prinzipiell schon verstanden.
Mir ging´s mehr drum, was wohl die Beihilfestelle und der Amtsarzt in dieser Hinsicht erwarten. Ich habe bisher nur die Bescheinigung vom Hausarzt, und frage mich, ob das reicht....Nachdem ich hier im Forum schon einiges gestöbert habe, habe ich aber den Eindruck, dass das ziemlich unterschiedlich ausgelegt wird.
Verfasst: 30 Mai 2010, 18:51
von birflo
Also, ich habe voriges Jahr mit einem Attest vom Hausarzt die Kur bei der Beihilfe beantragt.
Vom Amtsarzt kam dann das Schreiben mit dem Vorsprachetermin. Darin standen auch die Unterlagen die ich mitbringen sollte. Ich habe mir dann z.B. bei meinem Orthopäden meine Röntgenbilder mit einem kurzen Bericht geben lassen. Da ich in dem Jahr davor eine gynäkologische Sache hatte, habe ich auch die Krankenhausberichte und einen Bericht vom Frauenarzt mitgenommen. Zu guter Letzt habe ich mir noch bei meiner Hautärztin einen Bericht geholt. Da hatte ich kurz vorher einen Allergietest etc. machen lassen.
Irgendwie waren alle Sachen zusammen ja der Grund für meine beantragte Kur.
Wenn du dir nicht sich bist rufe doch mal beim Amtsarzt an.
Gruß, Birgit
Verfasst: 01 Jun 2010, 16:09
von endlich531
Vielen Dank Birgit!!
Das mit dem Anrufen war ein guter Tipp.
Verfasst: 01 Jun 2010, 17:54
von Laetitia
Hast Du vielleicht vorzeitig eine Kur beantragt? Denn bei vorzeitiger Beantragung muss man bei gesetzlich Versicherten nachweisen ,daß man schon ambulant einiges versucht hat . Und ein sog Notwendigkeitsattest beibringen, das bestätigt das die kur vorzeitig sein muss....
Vielleicht ist das das Äquivalent dazu bei den beihilfeberechtigten....Ist das einzige was ich mir vorstellen könnte..
Verfasst: 03 Jun 2010, 07:36
von endlich531
Ich habe noch nie eine Kur beantragt, deshalb habe ich auch so viele Fragen... Bei Beihilfeberechtigten ist wohl immer noch sehr wichtig, dass man die ambulanten Maßnahmen ausgeschöpft hat. Das hat mich der Amtsarzt jedenfalls genau gefragt. Obwohl ich finde, dass es aus zeitlichen Gründen sehr schwer ist, das im Familien- und Berufsalltag zu machen!!
Verfasst: 03 Jun 2010, 09:28
von sternschnuppe5
Bei mir wurde auch nachgefragt, ob die Therapiemaßnahmen vor Ort ausgeschöpft waren. Ich habe alles aufgegliedert, was ich präventativ für meine Gesundheit getan hatte. Angefangen von Akkupunktur ( Belege mit einreichen) über Ostheopatie, KG, Massagen, Sauna, Homöopathie, Wirbelsäulengynastik, Yoga, regelmäßig Sport wie Walking, Schwimmen usw:........... Manches konnte ich auch nicht belegen, aber ich bekam die Kur trotz allem, bin allerdings nicht Beihilfeberechtigt
Schreibe deinem Amtsarzt einen Tagesablauf und daß du nicht mehr weißt, wie du weitermachen sollst, das du von der Kur erhoffst, deinen Tagesablauf wieder klarer zu gliedern und für dich dann gesundheitlich uach etwas tun kannst. Es sollte eher in Richtung Psychovegetativer Beschwerden gehen, denn die kannst du alleine schwer zu Hause behandeln ( Migräne, Unwohlsein, ständig Schmerzen, sehr niedere Toleranzgrenze usw.)
:daumendrueck:
Re: Was beduetet
Verfasst: 09 Feb 2025, 16:10
von xulii
Re: Was beduetet
Verfasst: 01 Apr 2025, 13:20
von xulii