Hallo,
ich bin Kommunalbeamtin in NRW und habe mich auch ein wenig mit den Thema beschäftigt.
Meine Beihilfestelle bezahlt grundsätzlich 70 % (da zwei Kinder vorhanden sind) eines evtl. Pauschbetrages. Viele Kurkliniken möchten aber natürlich mit den privat Versicherten ein paar Euro mehr verdienen und rechnen einen Verpflegungspauschbetrag ab (hier gilt für meine Beihilfehilfestelle ein Höchstebetrag von 104 € - und davon dann 70%) - und die ganzen Anwendungen werden nach der GOÄ (kennt Deine Schwester bestimmt) abgerechent. Davon wird dann der 70% Satz durch die Beihilfestelle übernommen - aber von der PKV meistens nichts, weil es sich nicht um ärztlich notwendige Behandlungen handelt, sondern um Behandlungen im Rahmen einer Kurmaßnahme - und da nehmen sich die meisten PKV einfach raus.
Ich bin bei der DeBeKa versichert und habe im normalen Tarif einen Tagessatz von 6,60 € und im Zusatztarif bei Kurkliniken 11 € bzw. bei Sanatoriumsaufenthalten 22 € versichert - vielleicht doch noch mal nachfragen und wichtig - schriftlich bestätigen lassen, ob nicht doch etwas gezahlt wird.
Und mit diesen Tagessätzen (wenn sie überhaupt gezahlt werden) hat sich das für die PKV dann erledigt.
Also wichtig für Deine Schwester, das sie eine Klinik findet, die mit kompletten Pauschalen arbeitet - also inklusive der Behandlungskosten - dann kann sie ihren Eigenanteil besser berrechnen - und wird nicht böse überrascht, wenn die Abschlussrechnung kommt.
Dieser Einbehalt von den 10 € am Tag gibt es bei uns nach meinem Kenntnisstand nicht.
Wenn die Kinder als "krank" mitfahren, dürfte sich die Kostenbeteiligung nach dem üblichen Beihilfesatz richten - da meine Kinder aber gesetzlich versichert sind, bin ich bei Details überfragt.
Ich hatte erst überlegt meine (glücklicherweise) gesunden Kinder als Begleitkinder mitzunehmen - in diesen Fällen zahlt die Beihilfestelle bei mir 30 € pro Tag und Kind - die Tagessätze für Begleitpersonen liegen jedoch oft bei über 60 € - also 21 Tage x 2 Kinder x 30 € Eigenanteil - sorry - bin nicht Krösus... werde also eine reine Mütterkur machen, sofern die Kur bewilligt wird.
Das ärztliche Attest mit dem offziellen Antrag habe ich bei meiner Beihilfestelle eingereicht und warte nun auf den Amtsarzttermin - das ist wohl wirklich Standard.
Diese Versorgungsverträge nach § 111 SGB V sind eigentlich fast überall gegeben - ist halt eine Art Sicherheit, das man auch in einer anerkannten Einrichtung kurt und sich nicht irgendwelchen Scharlatanen hingibt - zumindest erkläre ich mir das so.
Ich hoffe mit meinen Infos kann Deine Schwester ein bißchen was anfangen.
lG
Kiara
