Crashcurs für Antrag über die Beihilfe benötigt!

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leuchtturm66
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Crashcurs für Antrag über die Beihilfe benötigt!

Beitrag von leuchtturm66 » 29 Jun 2010, 17:14

Hallo ihr Lieben,

meine Schwester möchte gerne zur Kur fahren. Leider ist sie beihilfeberechtigt - damit kenne ich mich überhaupt nicht aus... :(

Könnt ihr mich ein bisschen aufklären mit welchen Kosten sie grob zu rechnen hat (sie bekommt 70 % von der Beihilfe, die private Versicherung zahlt nichts). Kann sie ihre Tochter (privat versichert) mitnehmen? Wie sieht es mit den Kosten als Begleitkind oder auch als Kurkind aus?

Ich habe gerade versucht, mich durch die vielen Fragen hier im Forum zu wühlen - stimmt es, dass sie nach der Antragstellung zum Amtsarzt muss?

Wäre ganz toll, wenn mich jemand ein wenig aufklären könnte, damit ich es an meine Schwester weitergeben kann. Ich bin dafür leider zu blond... :patsch:

Danke schön!
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cuddle
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Beitrag von cuddle » 29 Jun 2010, 17:50

Ich versuchs mal zu entwirren... :D
Das, was ich sage gilt für Beamte-Bund. In den einzelnen Ländern kann es noch Unterschiede geben...

Also:
Sie beantragt für sich eine Kur bei der Beihilfestelle. Einige Beihilfestellen schalten per se den Amtsarzt ein bzw. sagen einem, das man sich einen Termin besorgen soll. Dieser gibt dann eine Stellungnahme zur Notwendigkeit ab und die Beihilfe bewilligt dann die Kur ( hoffentlich).
Bei mir war es so, das der Amtsarzt nach Aktenlage ( also nach den eingereichten Attesten meines Hausarztes ) entschieden hat.
Sie bekommt dann von den Kosten 70 % ( abzüglich des Eigenbehaltes von 10€/Tag) erstattet. Von der PKV ja leider nichts - weil sie den entsprechenden Tarif nicht mitversichert. Heißt 30% muss sie selber zahlen )x

Jetzt zur Tochter:
Ich nehme mal an, das sie von der PKV als Kurkind auch nichts bekommt, weil der entsprechende Tarif nicht mitversichert ist. Die PKV kennt sowas wie Begleitkinder leider nicht :-|

Sie kann jetzt hingehen und für die Tochter ebenfalls eine Kur beantragen (Rehabilitationsmaßnahme) oder wenn keine Krankheiten vorliegen eben das sie als Begleitkind zur eigenen Kur mitdarf.
Im ersten Fall ( also eigene Kur fürs Kind) würde die Beihilfe - genau wie bei der Mutter) den entsprechenden Prozentsatz übernehmen ( müssten 70 oder 80 sein).
Wie das bei reinen Begleitkindern ist weiß ich nicht so genau - müsste dann aber vermutlich ähnlich liegen...

Hoffe, ich hab mich einigermaßen verständlich ausgedrückt - sonst bitte nochmal nachfragen !!!
Frag mal deine Schwester, ob ihre Beihilfestelle evtl. Merkblätter für Kur und Co hat. Mit ein bischen Hilfe kann man dann besser durch den Antragswust durchsteigen...
Königsblaue Grüße
Heike


2008 Ostseeklinik Kühlungsborn
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birflo

Beitrag von birflo » 29 Jun 2010, 17:57

Im Großen und Ganzen kann ich mich nur cuddle anschliessen.

Am einfachsten wäre es sie ruft mal ihre Beihilfestelle an, die sind doch für so was da. Habe ich vor meiner Kur auch gemacht. Der Sachbearbeiter war super nett und hat mir genau gesagt was ich bei ihm einreichen und vorlegen muss. Ich z.B. musste zum Amtsarzt. Aber das wird, wie cuddle auch schon gesagt hat, sehr unterschiedlich gehandhabt. Von daher ist es am einfachsten nachzufragen.
Ich habe bei meiner privaten Krankenversicherung zumindest ein Kurtagegeld mitversichert. Das waren dann pro Tag noch mal 22 Euro die ich von meiner Krankenversicherung dazu bekommen habe. Besser als nichts!

Wie das mit dem privat versicherten Kind aussieht weiß ich leider nicht. Mein Sohn ist über die AOK versichert und hat mich als Kurkind begleitet.

Also, wie gesagt, ich würde deiner Schwester raten sich mal mit der Beihilfestelle in Verbindung zu setzen.

Gruß, Birgit

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leuchtturm66
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Beitrag von leuchtturm66 » 29 Jun 2010, 19:56

Wusste ich doch, dass ich mich auf euch verlassen kann, Danke! (**) Mein Schwager hat wohl schon bei beiden Versicherungen angefragt und weiß daher, dass die private defintiv nicht zahlt. Am besten ruft er wohl wirklich mal bei der Beihilfe an.

Als Kurklinik kann sie sich für eine vom Müttergenesungswerk zugelassene Klinik, die beihilfefähig (ihr wisst schon, was ich meine, falls das falsch ist... :o ) entscheiden, oder?
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cuddle
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Beitrag von cuddle » 29 Jun 2010, 20:11

Richtig. Die Klinik muss von der Beihilfe zugelassen sein ( ich glaub nach §111 irgendwas) - steht aber meist schon auf der Homepage der einzelnen Klinik bzw. kann man dann notfalls auch direkt bei der Klinik erfragen.
Ich könnte mir vorstellen, das die meisten diese Zulassung haben.

Ist deine Schwester denn Landes oder Bundesbeeamtin ?? *malneugierigbin*
Königsblaue Grüße
Heike


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birflo

Beitrag von birflo » 29 Jun 2010, 20:41

Es muss keine vom Müttergenesungswerk zugelassene Klinik sein.
Wichtig ist das sie beihilfefähig ist. Ich weiß jetzt auch nicht mehr genau wie sich das schimpft. Wie cuddle schon gesagt hat handelt es sich da um einen bestimmten Paragraphen. Steht aber auf den Hompages der Kliniken und kann man da auch jederzeit nachfragen. Der Sachbearbeiter von der Beihilfestelle hatte mir aber auch genau gesagt worauf ich achten soll.
Da hatte ich aber meine Klinik schon ausgeguckt! :D

Gruß, Birgit

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leuchtturm66
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RE:

Beitrag von leuchtturm66 » 30 Jun 2010, 07:00

Original geschrieben von cuddle
Ist deine Schwester denn Landes oder Bundesbeeamtin ?? *malneugierigbin*
Meine Schwester ist Hausfrau; mein Schwager ist Sozialarbeiter beim Kreis - ich nehme an, da ist man Landesbeamter??? :o

Mein Schwager will unbedingt alles für seine Frau regeln, aber er ist ein ziemlicher Chaot und macht manchmal mehr kaputt als gut :( , deshalb auch die Fragen an euch.
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leuchtturm66
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RE:

Beitrag von leuchtturm66 » 30 Jun 2010, 07:02

Original geschrieben von birflo

Es muss keine vom Müttergenesungswerk zugelassene Klinik sein.
Wichtig ist das sie beihilfefähig ist. Ich weiß jetzt auch nicht mehr genau wie sich das schimpft. Wie cuddle schon gesagt hat handelt es sich da um einen bestimmten Paragraphen. Gruß, Birgit
§ 111 SGB? Ich habe mich immer gefragt, was das wohl bedeutet. ;)
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Kiara2010

Beitrag von Kiara2010 » 30 Jun 2010, 08:48

Hallo,

ich bin Kommunalbeamtin in NRW und habe mich auch ein wenig mit den Thema beschäftigt.
Meine Beihilfestelle bezahlt grundsätzlich 70 % (da zwei Kinder vorhanden sind) eines evtl. Pauschbetrages. Viele Kurkliniken möchten aber natürlich mit den privat Versicherten ein paar Euro mehr verdienen und rechnen einen Verpflegungspauschbetrag ab (hier gilt für meine Beihilfehilfestelle ein Höchstebetrag von 104 € - und davon dann 70%) - und die ganzen Anwendungen werden nach der GOÄ (kennt Deine Schwester bestimmt) abgerechent. Davon wird dann der 70% Satz durch die Beihilfestelle übernommen - aber von der PKV meistens nichts, weil es sich nicht um ärztlich notwendige Behandlungen handelt, sondern um Behandlungen im Rahmen einer Kurmaßnahme - und da nehmen sich die meisten PKV einfach raus.
Ich bin bei der DeBeKa versichert und habe im normalen Tarif einen Tagessatz von 6,60 € und im Zusatztarif bei Kurkliniken 11 € bzw. bei Sanatoriumsaufenthalten 22 € versichert - vielleicht doch noch mal nachfragen und wichtig - schriftlich bestätigen lassen, ob nicht doch etwas gezahlt wird.
Und mit diesen Tagessätzen (wenn sie überhaupt gezahlt werden) hat sich das für die PKV dann erledigt.
Also wichtig für Deine Schwester, das sie eine Klinik findet, die mit kompletten Pauschalen arbeitet - also inklusive der Behandlungskosten - dann kann sie ihren Eigenanteil besser berrechnen - und wird nicht böse überrascht, wenn die Abschlussrechnung kommt.

Dieser Einbehalt von den 10 € am Tag gibt es bei uns nach meinem Kenntnisstand nicht.

Wenn die Kinder als "krank" mitfahren, dürfte sich die Kostenbeteiligung nach dem üblichen Beihilfesatz richten - da meine Kinder aber gesetzlich versichert sind, bin ich bei Details überfragt.
Ich hatte erst überlegt meine (glücklicherweise) gesunden Kinder als Begleitkinder mitzunehmen - in diesen Fällen zahlt die Beihilfestelle bei mir 30 € pro Tag und Kind - die Tagessätze für Begleitpersonen liegen jedoch oft bei über 60 € - also 21 Tage x 2 Kinder x 30 € Eigenanteil - sorry - bin nicht Krösus... werde also eine reine Mütterkur machen, sofern die Kur bewilligt wird.

Das ärztliche Attest mit dem offziellen Antrag habe ich bei meiner Beihilfestelle eingereicht und warte nun auf den Amtsarzttermin - das ist wohl wirklich Standard.

Diese Versorgungsverträge nach § 111 SGB V sind eigentlich fast überall gegeben - ist halt eine Art Sicherheit, das man auch in einer anerkannten Einrichtung kurt und sich nicht irgendwelchen Scharlatanen hingibt - zumindest erkläre ich mir das so.

Ich hoffe mit meinen Infos kann Deine Schwester ein bißchen was anfangen.

lG
Kiara ;)

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cuddle
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Beitrag von cuddle » 30 Jun 2010, 10:51

@Heike
Beamter beim Kreis = Kommunalbeamter

Undd dann hat Kiara dir ja noch die letztenm Infos geliefert.
Viel Glück bei der Beantragung für deine Schwester !!!
Königsblaue Grüße
Heike


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