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Kur vor Ablauf von vier Jahren?

Verfasst: 13 Sep 2010, 11:17
von Laura98
Hat schon mal jemand eine Kur vor Ablauf der vier Jahre genehmigt bekommen? Ich lese in den Beihilfevorschriften immer nur, dass das nur bei schweren chronischen Erkrankungen/Neuerkrankungen geht. Ich habe eine chronische Magenschleimhautentzündung/Zwölffingerdarmentzündung durch Helicobacter, die ich zu Zeit das zweite Mal mit einer heftigen und hoch dosierten Antibiotikatherapie bekämpfe. Das ganze zieht sich jetzt schon über eine lange Zeit hin. Aber ob das ein Grund für eine vorzeitige Kur ist, weiß ich nicht. Vielleicht weiß es ja jemand von euch.
Gruß Laura

Verfasst: 13 Sep 2010, 11:26
von Ulnau71
Normalerweise müssen für ne vorzeitige Kur neue Erkrankungen vorhanden sein oder die alten sich deutlich verschlechtert haben...

Und man sollte nachweisen können , daß man zuhause schon was getan hat, also die Kur muss sozusagen die letzte Möglichkeit sein was zu tun, und daher als dringend nötig erachtet werden.

Verfasst: 13 Sep 2010, 11:29
von cuddle
Ich weiß es leider auch nicht - werde aber im nächsten Jahr versuchen über meine Beihilfestelle eine vorzeitige Kur zu bekommen.
Meine PKV zahlt alle 3 Jahre und da neue Erkrankungen bei mir dazugekommen sind ( leider), hoffe ich, das die Beihilfe bewilligt.
Mehr als ablehnen können sie schließlich nicht...
Viel Glück Dir !

Verfasst: 13 Sep 2010, 12:31
von kattie
Ich habe vor Ablauf der 4 Jahre eine erneute Kur bewilligt bekommen. ich war vor fast zwei Jahren in Horumersiel im Haus Nordlicht und nun fahre ich übermorgen wieder. Grund bei mir sind wiederholte Fehlgeburten und massiver psychischer Stress ausgelöst durch die Familie. die Kasse hat sofort akzeptiert, dass hier nur eine Isolierung vom Alltag helfen kann und vor Ort nicht soviel zu machen ist.

Drücke dir die Daumen, dass es auch bei dir klappt.

lg

Katja

Verfasst: 13 Sep 2010, 13:41
von Laetitia
Also ich glaube ne Magenschleimhautentzündung ist ja nun keine Unheilbare chronische Erkrankung... Die kann gut mit Tabletten in den Griff bekommen werden und man hat dann gar nix mehr...

Mit neu dazu gekommenen Erkrankungn oder Verschlimmerungen ist eher sowas gemeint wie Asthma, Rheuma...Neurodermiitis etc.. Halt Dinge die sich nie mehr richtig geben....oder aber neu diagnostiziert wurden

Verfasst: 15 Sep 2010, 20:55
von birflo
Hallo Laura,

die Frage stelle ich mir auch gerade. Ich war im letzten Jahr in Kur und da wurde mir angeraten in zwei Jahren wieder eine Kur zur beantragen. Aber leider war das nicht im Kurbericht vermerkt.
Ich hatte vor mal bei der Beihilfestelle nachzufragen ob es irgendwelche Vorschriften gibt ab wann man da wieder beantragen kann.
Bei der PKV habe ich Kurtagegeld mitversichert. Da steht aber (Gott sei Dank) kein Zeitraum ab wann man wieder das Kurtagegeld in Anspruch nehmen kann.

Ich denke das ich mich nächstes Jahr mal im Sommer dahinter klemmen werde. Bei mir stellt sich nämlich auch die Frage ob ich noch mal eine Mutterkindkur mache oder alleine fahre. Mein Sohn wird jetzt 12 im Oktober und ich denke ab da wird es schon schwierig werden das er noch mitkommt.

Gruß, Birgit

Verfasst: 17 Sep 2010, 19:38
von elwis
Bei mir ist es so ähnlich... ich "trau" mich fast nicht nachzufragen... ich war erst genau vor einem Jahr in MuKiKu...

jetzt hatte ich allerdings ne grosse KnieOp und meine Physiotherapeutin hat mir nahegelegt nachzufragen ob nicht doch was Reha mässig "drin" ist... in einer Reha könnten die mir halt intensiver helfen...

Soweit ioch weiss schon nach 2 Jahren möglich

Verfasst: 19 Sep 2010, 17:02
von Regenbogen
Hallo,

es steht zwar was von 4 Jahren in den Beihilfevorschriften, aber ich habe von einer Mitarbeiterin der Beihilfe gehört, dass das schon nach Ablauf von 2 Jahren möglich ist.
Also Antrag stellen vor 4 Jahren ist auf jeden Fall erfolgversprechend.
Interessant zu wissen ist auch, dass der Amtsarzt wohl die beihilfefähigen Kurwilligen nicht mehr alle vorlädt, sondern nur stichprobenartig wenn überhaupt (wegen Zeitmangel), das Attest für die Kur vom (Haus-) Arzt(nicht älter als 6 Monate) sollte dem Beihilfeantrag in einem verschlossenen Umschlag beigefügt werden.

Grüße
Regenbogen

Verfasst: 19 Sep 2010, 17:09
von Laetitia
Es geht hier wohl eher nicht um Beihilfe ..... Sondern um die gesetzliche KV - und da ist es so wie ich es geschrieben habe.

Verfasst: 20 Sep 2010, 11:13
von cuddle
Also im Ursprungsthread gehts sehr wohl um Beihilfe...

Ich überlege auch, ob ich fürs nächste Jahr vorzeitig beantrage.
Was mich noch zurückhält ist, das meine Tochter (GsD) keine weiteren Erkrankungen bzw. Verschlimmerungen hat und ihre Kur deshalb evtl. abgelehnt wird ( gerade weils vorzeitig ist). Und dann müsste ich etwas mehr als 1000€ selber tragen und das ist echt ein wenig to much...

Aber nachdem, was Regenbogen schreibt, will ichs vielleicht doch einfach mal probieren. Vielleicht gehts für uns beide durch !
Ich bräuchte die Kur echt dringend....