ambulante oder stationäre Kur
Verfasst: 15 Nov 2010, 17:35
Ich stehe noch ganz am Anfang. Ich möchte eine Mutter Kind Kur beantragen. Bei der privaten Krankenkasse habe ich angerufen, die meinte das wäre kein Problem, wenn die Beihilfe die Kur genehmigt. Die Beihilfe sagte mir, ich bräuchte vom Arzt ein formloses Schreiben. Dann würde ich anschließend einen Termin beim Amtsarzt bekommen. Soweit habe ich das auch verstanden und hier schon gelesen.
Heute war ich bei meiner Ärztin, die mich ausdrücklich darauf hinwies, dass ich darauf achten sollte, dass ich eine stationäre Kur und keine ambulante Kur erhielte. Ich dachte bisher, dass Mutter Kind Kuren immer stationär wären. Worin bsteht hier nun der genaue Unterschied?
Bei der Kinderärztin war ich auch. Bei dieser erhielt ich ein Rezept, auf diesem steht: Bei o.g. Kind besteht die Notwendigkeit einer stationären Kur, da es gehäuft unter Bronchitiden leidet. Ist das ausreichend?
Ich bin in der Beihilfe mit 50% und meine Tochter mit 80%. In den Unterlagen meiner privaten Versicherung (Central) fand ich nur einen Tagessatz bei stationären Krankenhausbehandlung von 8€ bei Erwachsenen und 11€ für Kinder. Trifft das auch bei einer stationären Kur zu? Ansonsten nur noch: Erstattungsfähig sind Aufwendungen für ärztl. Leistungen, Arzneien und Heilmittel bei ambulanter und bei stationärer Kur- oder Sanatoriumsbehandlung bis zu einem Rechnungsbetrag von insgesamt 520 € im Kalenderjahr.
Puh, das war jetzt ein bisschen viel auf einmal. Bei der privaten Versicherung rufe ich auf jeden Fall nochmal an und lasse mich genauer beraten.
Könnt ihr mir bei den obenstehenden Fragen weiterhelfen und mir eventuell sagen, worauf ich noch achten muss?
Vielen lieben Dank
Bianca
Heute war ich bei meiner Ärztin, die mich ausdrücklich darauf hinwies, dass ich darauf achten sollte, dass ich eine stationäre Kur und keine ambulante Kur erhielte. Ich dachte bisher, dass Mutter Kind Kuren immer stationär wären. Worin bsteht hier nun der genaue Unterschied?
Bei der Kinderärztin war ich auch. Bei dieser erhielt ich ein Rezept, auf diesem steht: Bei o.g. Kind besteht die Notwendigkeit einer stationären Kur, da es gehäuft unter Bronchitiden leidet. Ist das ausreichend?
Ich bin in der Beihilfe mit 50% und meine Tochter mit 80%. In den Unterlagen meiner privaten Versicherung (Central) fand ich nur einen Tagessatz bei stationären Krankenhausbehandlung von 8€ bei Erwachsenen und 11€ für Kinder. Trifft das auch bei einer stationären Kur zu? Ansonsten nur noch: Erstattungsfähig sind Aufwendungen für ärztl. Leistungen, Arzneien und Heilmittel bei ambulanter und bei stationärer Kur- oder Sanatoriumsbehandlung bis zu einem Rechnungsbetrag von insgesamt 520 € im Kalenderjahr.
Puh, das war jetzt ein bisschen viel auf einmal. Bei der privaten Versicherung rufe ich auf jeden Fall nochmal an und lasse mich genauer beraten.
Könnt ihr mir bei den obenstehenden Fragen weiterhelfen und mir eventuell sagen, worauf ich noch achten muss?
Vielen lieben Dank
Bianca