Hülfe! Erste Schritte, große Fragen
Verfasst: 11 Feb 2011, 22:49
Hallo liebe Foren-Mitglieder!
Habe jetzt Post von der Beihilfe bekommen (grosses ?) - viel Text und wenig verstanden *kicher* , dabei habe ich es eigentlich mal gelernt, lästige §§ verstehen zu können *lach*.....
also, ich hatte ein Formular : Antrag afu eine stationäre Behandlung in einer Rehabilitationseinrichtung nach § 20 HamburgerBeihilfeVerordnung -
und ein Formular. Antrag auf eine Kurmaßnahme nach § 21 HmbBeihVO.
das hat mich schon irrtiert *lach*
Nach § 21 HmbBeihVO kann als beihilfefähig annerkannt werden:
Unterkunft und Verpflegung bis zu 16 Euro pro Tag und Person gegrenzt auf 23 Tage
ärtzliche Leistungen
verodnete Arznei- und Verbandmittel
Heilbehandlungen
Kurtaxe
ärtzlicher Schlussbericht
die An- und Abreise in Höhe von 0,30 Euro je Entfernungskm , höchstens bis zu 300 Euro, unabhängig vom benutzen Beförderungsmittel...
so, das heisst z.B.: Tagessatz ist bei 73 Euro in einer Klinik, 16 zahlt die Beihilfe und 33 die Debeka und auf 24 Euro pro Tag bleibe ich dann sitzen ? Plus ggf. die übrig bleibenden Kosten für meinen Sohn ?????
Dieser Satz stand dann auch noch dort :
Bei Einrichtungen, für die eine Preisvereinbarung mit einen Sozialleistungträger besteht, ist die Beihilfefähigkeit auf den Pauschalpreis begrenzt.
Oh jeh, ich finde das alles so kompliziert *lach*
Heut war ich beim KA mit meinem Sohn, dort habe ich den Antrag zum ausfüllen, nach §21 erstmal abgegeben und drum gebeten, dieses auszufüllen in puncto "medininische Begründung". Das selbe werde ich meinem Hausarzt vorlegen. Im Schreiben war jeweils nur ein Antrag, wusste nicht, ob dieser nun nur "für mich" war, aber wenn der KA das jetzt ausfüllt für meinen Sohn, kann ja nicht schaden, oder ????
Habe jetzt Post von der Beihilfe bekommen (grosses ?) - viel Text und wenig verstanden *kicher* , dabei habe ich es eigentlich mal gelernt, lästige §§ verstehen zu können *lach*.....
also, ich hatte ein Formular : Antrag afu eine stationäre Behandlung in einer Rehabilitationseinrichtung nach § 20 HamburgerBeihilfeVerordnung -
und ein Formular. Antrag auf eine Kurmaßnahme nach § 21 HmbBeihVO.
das hat mich schon irrtiert *lach*
Nach § 21 HmbBeihVO kann als beihilfefähig annerkannt werden:
Unterkunft und Verpflegung bis zu 16 Euro pro Tag und Person gegrenzt auf 23 Tage
ärtzliche Leistungen
verodnete Arznei- und Verbandmittel
Heilbehandlungen
Kurtaxe
ärtzlicher Schlussbericht
die An- und Abreise in Höhe von 0,30 Euro je Entfernungskm , höchstens bis zu 300 Euro, unabhängig vom benutzen Beförderungsmittel...
so, das heisst z.B.: Tagessatz ist bei 73 Euro in einer Klinik, 16 zahlt die Beihilfe und 33 die Debeka und auf 24 Euro pro Tag bleibe ich dann sitzen ? Plus ggf. die übrig bleibenden Kosten für meinen Sohn ?????
Dieser Satz stand dann auch noch dort :
Bei Einrichtungen, für die eine Preisvereinbarung mit einen Sozialleistungträger besteht, ist die Beihilfefähigkeit auf den Pauschalpreis begrenzt.
Oh jeh, ich finde das alles so kompliziert *lach*
Heut war ich beim KA mit meinem Sohn, dort habe ich den Antrag zum ausfüllen, nach §21 erstmal abgegeben und drum gebeten, dieses auszufüllen in puncto "medininische Begründung". Das selbe werde ich meinem Hausarzt vorlegen. Im Schreiben war jeweils nur ein Antrag, wusste nicht, ob dieser nun nur "für mich" war, aber wenn der KA das jetzt ausfüllt für meinen Sohn, kann ja nicht schaden, oder ????