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Befähigung zur Sanatoriumsbehandlung
Verfasst: 18 Feb 2011, 13:57
von Berghutzen
Mädels,
was muß die Kurklinik vorweisen, das sie die Befähigung zur Sanatoriumsbehandlung hat? Weiß das jemand?
Wir wollen in den Bromerhof fahren und die Beihilfestelle stellt den infrage. Nun habe ich vom Bromerhof ein Schreiben bekommen, was die alles haben, aber aus nichts geht hervor, das sie auch eine Anerkennung zum Sanatorim haben.
Weiß das jemand hier? Was mache ich, wenn sie die nicht haben?
Bin gerade ein wenig verzweifelt...
:heul:
Verfasst: 18 Feb 2011, 14:14
von siri
Ich glaub sie müssen nach §30 der Gewerbeordnug als sanatoriumsbehandlung und beihilfefähig sein.
Verfasst: 18 Feb 2011, 14:59
von birflo
Hallo Andrea!
Wer suchet der findet!
Ich musste ja auch so was bei der Beihilfe einreichen und habe mir das von der Kurklinik bzw. der DRK (war eine DRK-Klinik) schicken lassen. Die hatten einen extra Vordruck dafür.
- Das Unternehmen verfügt über eine Konzession nach § 30 Gewerbeordnung.
- Es finden nur Gäste Aufnahme, die sich einer staionären Behandlung unterziehen wollen.
- Alle Hauptmahlzeiten werden im Sanatorium bereitgestellt.
Das waren die Punkte die mit ja angekreuzt waren. Dann war noch ein Punkt bezüglich der Kurmitteleinrichtugen (wo die sich befinden etc.).
Zuletzt waren dann die Tagessätze aufgeführt.
Das war so das wichtigste. Ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiter helfen? Steht denn in der Richtung was auf der Homepage? Ansonsten würde ich mal in der Klinik persönlich nachfragen.
Viel Glück, Birgit
Verfasst: 18 Feb 2011, 19:10
von cuddle
Ich kenne das auch nur so, daß z.B. auf der Homepage steht, das die Klinik nach § soundso als beihilfefähig anerkannt ist.
Bei den allermeisten Kliniken ist das so - aber es mag da auch Ausnahmen geben....
Verfasst: 19 Feb 2011, 13:55
von Berghutzen
Ich finde das beim Bromerhof nicht. Und die haben mir in ihrem Vordruck auch nicht § 30 der Gewerbeordnung angekreuzt, sondern nur irgendwas aus dem SGB ?!
Verfasst: 19 Feb 2011, 14:02
von cuddle
Ich habe auch mal auf der Homepage vom Bromerhof geguckt und auch erstmal nix gefunden von wegen §30....
Evtl. wirst du dort nochmal anrufen müssen, ob die wirklich anerkannt sind ???!!
Hoffe nicht für dich, das sie es nicht sind....
Verfasst: 19 Feb 2011, 14:45
von Berghutzen
Ich habe denen eben eine Mail geschickt und das angemerkt, nun bin ich gespannt was zurück kommt.
Gleichzeitig schaue ich mich aber nach Alternativen um. Nur eine Frühchenkurklinik gibt es ja nicht wirklich.
Wir sind eine große Familie mit fünf Kindern, der Papa kommt als Begleitperson mit. Wo finde ich da eine passende Klinik?
Ach Mensch, alles Mist jetzt !

Ich habe so lange überlegt, ob ich beantragen soll und jetzt das !

Verfasst: 19 Feb 2011, 16:08
von siri
Schau mal bei
www.ak-familienhilfe.de
die haben auch Häuser die nach §30 Gewerbeordnung als Sanatoriumbehandlung anerkannt sind.Vielleicht findest du dort was .
Verfasst: 19 Feb 2011, 22:19
von Berghutzen
Ich danke Dir, ich habe die Kliniken durchgesehen und einige dann auch angeschrieben. Nun bin ich wirklich mal gespannt.
Im Prospekt vom Bromerhof steht allerdings, das er beihilfefähig ist, aber ohne Angabe des Paragraphen.
Verfasst: 20 Feb 2011, 17:05
von cuddle
Denn müsste das aber doch reichen... Das kannst du deiner Beihilfestelle ja mitteilen. Was genau haben die denn zu meckern an deiner Wunschklinik ?