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nur noch vierzehn Tage Sonderurlaub

Verfasst: 19 Apr 2011, 18:38
von keulchen2008
Hallöchen,
ich habe gestern ein Telefonat mit der Personalstelle gehabt. Es gibt seit neustem nur noch 14 Tage Sonderurlaub für eine Mutter - Vater - Kind Kur.
Letztes Jahr gab es noch 15 tage Sonderurlaub. ich muss also jetzt zwei Tage Dienstausgleich nehmen oder priv. Urlaub. Hat jemand ähnliche Erfahrungen. Die Kur dauert 21 Tage.
keulchen2008

Verfasst: 19 Apr 2011, 18:48
von cuddle
Hab ich noch nichts davon gehört - und ich kanns mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen.
Vielleicht hat sich die Kollegin in der Personalstelle vertan?
Ich würde nochmal nachfragen und mir die entsprechende Vorschrift nennen lassen. . . .

Kollege von mir ist gerade 6 Wochen zur Kur, der hat definitiv Sonderurlaub.

Verfasst: 21 Apr 2011, 12:36
von Schrottie
Hallo,

seit wann ist das denn mit Sonderurlaub zu berücksichtigen?
Heißt es nicht "Kur wie krank".

Verfasst: 21 Apr 2011, 13:49
von kittywf
Deine Kur läuft definitiv nicht !!!!

als Sonderurlaub!!!

Für eine (eigene) Kur ist man freizustellen!!!


Anders ist es, wenn du bei einer Kinder Reha als Begleitperson mitfährst....
da kann der Arbeitgeber den Einsatz von Urlaubstagen voraussetzen....
bei großzügiger Handhabung die Tage, die man für "Kind krank" hat und dann den Rest vom Urlaubsanspruch...


Tipp: Frag doch mal bei Laetitia nach....die weiß garantiert, wo Entsprechendes geschrieben steht!!

Verfasst: 21 Apr 2011, 15:58
von 7Zwerge
Ja Kur ist wie krank. Da musst du weder Sonderurlaub, noch Urlaub dafür nehmen.
Wie es sich mit einer Kinder Reha verhält weiss ich leider nicht.

Hätte jetzt auch noch nicht gehört, dass sich daran was geändert hat.

Verfasst: 21 Apr 2011, 16:01
von cuddle
Nein, bei Beamten läuft das unter Sonderurlaub.

Verfasst: 21 Apr 2011, 16:05
von 7Zwerge
Ah, Okay, das mit den Beamten wusste ich jetzt auch nicht. Aber was machen die dann, wenn sie nicht nur 3 Wochen, sondern länger auf Kur müssen ? Ihren Jahresurlaub nehmen ?

Verfasst: 21 Apr 2011, 16:23
von cuddle
Deshalb kann ich mir ja erstmal nicht vorstellen, das das wirklich stimmt mit 14 Tagen. . .
Kollege von mir war ferade 6Wochen zur Reha - auch als Sonderurlaub.
Macht ja auch keinen Unterschied ob das jetzt freigestellt heißt oder Sonderurlaub - hauptsache KUR! !!!!

Verfasst: 22 Apr 2011, 09:12
von kittywf
Ich bin auch Beamtin und habe "Freistellung" beantragt....

keinen "Sonderurlaub"...!!!


..klar macht das einen Unterschied:

wenn es nicht in der "Sonderurlaubsverordnung" steht, gibt es keinen Sonderurlaub..... oder halt nur die festgeschriebenen Tage für das jeweilige Ereignis

...Freistellung erfolgt trotzdem!! ...oder kann es zumindest!!

RE:

Verfasst: 22 Apr 2011, 12:55
von Laetitia
Original geschrieben von kittywf

Deine Kur läuft definitiv nicht !!!!

als Sonderurlaub!!!

Für eine (eigene) Kur ist man freizustellen!!!


Anders ist es, wenn du bei einer Kinder Reha als Begleitperson mitfährst....
da kann der Arbeitgeber den Einsatz von Urlaubstagen voraussetzen....
bei großzügiger Handhabung die Tage, die man für "Kind krank" hat und dann den Rest vom Urlaubsanspruch...


Tipp: Frag doch mal bei Laetitia nach....die weiß garantiert, wo Entsprechendes geschrieben steht!!
Nöö --- leider nicht.... Mit den Beihilfevorschriften kenne ich mich nciht aus....Und mit Beamtenrecht auch nicht wirklich---- obwohl mein papa einer war..... aber nur einer von der Sorte die nicht beihilfeberechtigt waren da sie zu wenig verdienten und daher in einer Posteigenen KK waren..