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Immer zum Amtsarzt?

Verfasst: 02 Dez 2012, 08:16
von sternschnuppetina
Hab mal eine frage an die Beihilfeberechtigten unter euch.... Habe für meine Tochter nach zwei Jahren wieder eine Kur beantragt und habe gestern Post bekommen das ich einen Termin beim Amtsarzt bekommen werde. Diesen Weg kenne ich ja schon. Aber meine Frage ist: Machen die das generell so? Oder würden die auch ohne Amtsarztuntersuchung ablehnen dürfen? Muss jeder der beihilfeberechtigt ist zum Amtsarzt?

Verfasst: 02 Dez 2012, 12:40
von gloeckchen78
Ich glaube schon, dass das generell so ist. Ich unterliege der Beamtenheilfürsorge und habe den normelen Hausarzt die Arztdokumente ausfüllen lassen. Nun habe ich Post bekommen von der Heilfürsorge (das ist quasi die KK) mit dem Hinweis, dass ich auch noch zum Amtsarzt unserer Organisation muss und dieser sich bei mir melden wird. Ich musste dann auch noch einen Zettel ausfüllen, ob ich u.a., sollte ich wegen der beantragten Maßnahme in ärztlicher Behandlung sein, diese Ärzte von der Schweigepflicht entbinde und der Amtsarzt die Sachen einsehen dürfte. Eine Kollegin von mir meinte, dass das generell so ist, dass man zum Amtsarzt geschickt wird und dieser auch noch seinen "Senf" dazu geben muss. Is mir persönlich etwas rätselhaft, weil ich den nicht kenne und er mich nicht, weil ich ganz normal immer zu den "normalen" Ärzten gehe. Wie dem auch sei, es scheint also usus zu sein:-)
Der Sachbearbeiter der KK hat dann noch geschrieben, dass er den Antrag nach dem Bericht oder Gutachten des Amtsarztes umgehend weiterbearbeitet.
Deswegen kann es natürlich auch sein, dass Anträge nach dem Amtsarzt noch abgelehnt werden.
Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen.

LG Nadine

Verfasst: 03 Dez 2012, 20:24
von Bonsai
Hi,

mein Kleiner und ich sind auch Beihilfeberechtigt. Nun habe ich zum ersten Mal eine Kur für meinen Kleinen beantragt und musste auch mit ihm zum Amtsarzt. Scheint normal zu sein, dass man dort einen Termin bekommt und vorstellig werden muss.

Gruß, Katrin

Verfasst: 04 Dez 2012, 10:51
von cuddle
Bei mir hat der Amtsarzt beide Male nach Aktenlage entschieden. Ich musste also nicht hin :D
Habe das so aber auch noch von niemand anderem gehört - von daher ist es wohl eher normal, das man einen Termin zum Amtsarzt bekommt.

Verfasst: 09 Dez 2012, 16:45
von Marta-Jule
Hallo,
in RLP ist es so, dass alle zum Amtsarzt müssen. Bei mir ging es nie nach Aktenlage, sondern nach einer ausführlichen Untersuchung und Befragung hat er Arzt entschieden.
Zum Glück beide Male mit: JA, Sie sind reif für die Kur.

Verfasst: 11 Dez 2012, 08:27
von bunny2204
Hallo,

wir wohnen in Bayern. Ich hab bei beiden Kuren nur die Unterlagen eingereicht, die gingen über die Personalstelle zum Medizinischen Dienst und von dort zur Beihilfestelle. Daswars.

Für meinen Grossen hatte ich einen Rehaantrag gestellt, da bekam ich von der Beihilfestelle die Aussage, dass ich erst zum Amtsarzt muss und mit diesem Attest kann ich dann den Antrag stellen.

Ach ja, auch von meinen Kolleginnen war nie jemand beim Amtsarzt. Es haben immer die ärztlichen Atteste von Kinder/Hausarzt ausgereicht.

LG BUNNY

Verfasst: 13 Dez 2012, 08:32
von sternschnuppetina
So, da hab ich wieder meinen Termin beim Amtsarzt.....!!
Ich weiß nicht, seit ich einmal so schlechte Erfahrungen dort gemacht habe, hab ich immer ein bisschen Angst vor dem Termin dort! Man hat dort ja nur die paar Minuten und muss alles sagen was dazu wichtig ist, ohne was zu vergessen.... ! Und man hofft das man dann alles richtig rübergebracht hat! Weil der Arzt, der einem ja gar nicht kennt, bzw. meine Tochter, entscheidet ja darüber ob man darf oder nicht! Hat jemand Tipps für mich???

RE:

Verfasst: 13 Dez 2012, 13:29
von bunny2204
Original geschrieben von sternschnuppetina

So, da hab ich wieder meinen Termin beim Amtsarzt.....!!
Ich weiß nicht, seit ich einmal so schlechte Erfahrungen dort gemacht habe, hab ich immer ein bisschen Angst vor dem Termin dort! Man hat dort ja nur die paar Minuten und muss alles sagen was dazu wichtig ist, ohne was zu vergessen.... ! Und man hofft das man dann alles richtig rübergebracht hat! Weil der Arzt, der einem ja gar nicht kennt, bzw. meine Tochter, entscheidet ja darüber ob man darf oder nicht! Hat jemand Tipps für mich???
Als ich beim Amtsarzt war, hatte ich ein ausführliches Attest vom Facharzt dabei. Der Amtsarzt hats sichs durchgelesen und dann einfach geschrieben, dass er sich auf das Attest vom Facharzt beruft und daher eine Reha befürwortet.

LG BUNNY

Verfasst: 07 Feb 2013, 21:26
von MaMaMiLu
Ich musste auch immer, auch meine Kinder, zum Amtsarzt, kenne das auch von anderen Beamten so. Ist wohl der Regelweg. Aber generell sind die dort,
bei uns, eigentlich immer sehr nett und verständnisvoll gewesen.

LG
Sandra

Info der Beihilfestelle (Bayern)

Verfasst: 07 Feb 2013, 22:49
von katzenliese
Hallo, ich halte gerade eine Info der Beihilfestelle in den Händen. Dort heißt es, dass die medizinische Notwendigkeit vor Beginn der Kur durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen sein muss. Für aktive Bedienstete - so heißt es hier ausdrücklich) muss die Notwendigkeit durch ein amts- oder vertrauensärztliches Gutachten nachgewiesen werden.
Im Klartext hieße das dann, dass aktive Bedienstete zum Amtsarzt müssen, bei nicht aktiven (Elternzeit, sonstige Beurlaubung, ....) würde demnach ein "normaler Arzt" genügen.
Das deckt sich wiederum mit meiner eigenen Erfahrung bei der Beantragung meiner letzten Kur: Hier fragte mich die Amtsärztin, warum ich überhaupt da wäre, wenn ich in Elternzeit und damit nicht aktiv am arbeiten bin.
Ich muss in zwei Wochen zur Amtsärztich, als jetzt teilzeitbeschäftigt. Drückt mir mal die Daumen! Ein bisschen Respekt habe ich auch immer.