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Anspruch auf MuKiKur bei Krankenkassenwechsel
Verfasst: 24 Mär 2013, 12:14
von Inselfan
Hallo zusammen,
ich war 2011 zur Traumkur auf Borkum und weiß, dass man alle 4 Jahre einen Anspruch auf eine MuKiKur hat, sprich, 2015 könnte ich (eventuell...) wieder fahren . Bis Februar diesen Jahres war ich bei der Barmer GEK versichert, ab 06.02. nun bei der DBV, sprich zu 30% privatversichert, da beihilfeberechtigt (mein Mann ist Polizeibeamter). Wie sähe es aus, wenn ich nun nochmal zur Kur möchte, gilt dann weiterhin die Frist von 4 Jahren, oder ändert sich das mit dem Krankenkassenwechsel? Ich glaube, die Kur selbst müsste eh bei der Beihilfe beantragt werden, oder? Ist alles noch Neuland für mich... Danke!
Verfasst: 24 Mär 2013, 12:33
von Ulnau71
Die Frist gilt auch, wenn man die KK wechselt. Auf dem Antragsformular wird ja nach deiner letzten Kur gefragt. Vielleicht guckt die neue Kasse aber auch mal drüber weg, wenn deine letzte Kur schon länger zurückliegt und nicht gerade letztes Jahr war.
Wenn die Frist nicht bei allen Kassen gleich gelten würde, dann könnte man ja alle 2 Jahre die Kasse wechseln und sich erstmal ne schöne Kur gönnen. Diese 4 Jahresfrist ist ja vom Gesetzgeber gemacht worden. Da müssen die sich schon dran halten, außer es liegen Gründe für eine vorzeitige Kur vor.
Und auch nach 4 Jahren hat nicht jeder einen Anspruch auf eine Kur. Es müssen immer medizinische Gründe vorliegen...

RE:
Verfasst: 24 Mär 2013, 12:51
von Inselfan
Original geschrieben von Ulnau71
Die Frist gilt auch, wenn man die KK wechselt. Auf dem Antragsformular wird ja nach deiner letzten Kur gefragt. Vielleicht guckt die neue Kasse aber auch mal drüber weg, wenn deine letzte Kur schon länger zurückliegt und nicht gerade letztes Jahr war.
Wenn die Frist nicht bei allen Kassen gleich gelten würde, dann könnte man ja alle 2 Jahre die Kasse wechseln und sich erstmal ne schöne Kur gönnen. Diese 4 Jahresfrist ist ja vom Gesetzgeber gemacht worden. Da müssen die sich schon dran halten, außer es liegen Gründe für eine vorzeitige Kur vor.
Und auch nach 4 Jahren hat nicht jeder einen Anspruch auf eine Kur. Es müssen immer medizinische Gründe vorliegen...
Danke für Deine Antwort. Ich weiß, dass man nicht nach 4 Jahren selbstverständlich wieder eine Kur bekommt, deshalb schrieb ich ja "eventuell"...

Gerade nach dem schweren Weg bis zur Bewilligung meiner ersten Kur mache ich mir da gar keine großen Hoffnungen, da reichten ja selbst eindeutige Indikationen nicht zur sofortigen Bewilligung :-/
Hatte ich mir schon gedacht, dass die Fristen ja fest sind, genau mit dem gleichen Hintergrund, wie Du angibst (Wechsel der KK alle 2 Jahre). Wobei da die Frage ist, inwieweit eine KK sofort erstmal eine Kur bewilligt, wenn man gerade frisch zu ihr gewechselt ist

Verfasst: 24 Mär 2013, 13:03
von lunalina
Hallo Nicole
Schön mal wieder was von dir zu lesen #D
Wann würdest du denn wieder fahren wollen?
Ich werde im November für Juni beantragen #D
Ich freu mich schon
lg Lunalina
Verfasst: 24 Mär 2013, 14:23
von cuddle
Also wenn du jetzt Beihilfe/PKV versichert bist musst du die Kur ja bei der Beihilfe beantragen. Auch dort wird gefragt, wann die letzte Kur durchgeführt wurde. Inwieweit die das bei deiner alten GKV nachprüfen weiß ich nicht ....
Und die PKV zahlt ja nur wenn die Beihilfe bewilligt hat. Wobei auch die PKV Fristen hat.
Du wirst also vermutlich warten müssen.
RE:
Verfasst: 24 Mär 2013, 21:15
von Inselfan
Original geschrieben von lunalina
Hallo Nicole
Schön mal wieder was von dir zu lesen #D
Wann würdest du denn wieder fahren wollen?
Ich werde im November für Juni beantragen #D
Ich freu mich schon
lg Lunalina
Hallo
och, wollen... sofort?

Nein, ich denke, vor 2015 werde ich nicht wieder fahren, wenn überhaupt... Würde ja im Moment mit meinem kleinen Zwerg auch nicht unbedingt Sinn machen, wobei ich mir schon vorstellen könnte, dass er die Betreuung mitmacht. War auch eine allgemeine Frage, nichts akutes
Freu mich für Dich und drücke Dir feste die Daumen - grüß mir "meine" Insel
LG,
Nicole
RE:
Verfasst: 24 Mär 2013, 21:23
von Inselfan
Original geschrieben von cuddle
Also wenn du jetzt Beihilfe/PKV versichert bist musst du die Kur ja bei der Beihilfe beantragen. Auch dort wird gefragt, wann die letzte Kur durchgeführt wurde. Inwieweit die das bei deiner alten GKV nachprüfen weiß ich nicht ....
Und die PKV zahlt ja nur wenn die Beihilfe bewilligt hat. Wobei auch die PKV Fristen hat.
Du wirst also vermutlich warten müssen.
Nicht, dass das falsch verstanden wird, ich will da ja auch gar nichts "drehen", war eine allgemeine Frage - eben, weil das alles Neuland für mich ist. Und vor 2015, also dem Ablauf der regulären Frist, käme das eh nicht in Frage - obwohl ich sie im Moment gut gebrauchen könnte.
LG,
Nicole
Verfasst: 25 Mär 2013, 06:54
von cuddle
Keine Sorge, ich gab nix falsch verstanden

Re: Anspruch auf MuKiKur bei Krankenkassenwechsel
Verfasst: 09 Feb 2025, 19:55
von xulii
Re: Anspruch auf MuKiKur bei Krankenkassenwechsel
Verfasst: 01 Apr 2025, 17:10
von xulii