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Beihilfeberechtigt/gesetzlich versichert
Verfasst: 09 Jan 2014, 19:15
von LadyCaillean
hi, ich bin ein "Sonderfall"
grds. bin ich beihifeberechtigt
aber ich bin gesetzlich versichert und zahle damit zwangsläufig meine KK zu 100% selbst, die Beihilfe kommt also höchst selten mal für noch etwas auf
nun bin ich wegen der Kur unsicher, grds. beantrage ich die natürlich bei der KK
aber bleibt da noch etwas, was ggf. bei der Beihilfe beantragt werden könnte?
dann müsste ich da ja sicher auch vorab eine Genehmigung einholen?
(darauf hätte ich ja wenig Lust, muss ich sagen, Kampf an einer Stelle reicht mir)
und dann aber die Frage: muss ich in so einem Fall noch irgendwas hinsichtlich des AG beachten? das gar von dem vorher genehmigen lassen?
kennt zufällig jemand diesen Sonderfall und kann helfen?
Verfasst: 09 Jan 2014, 19:49
von Gartenprinzessin
Da du bis auf 10 Euro pro Tag alles bezahlt bekommst, gibt es nichts für das die Beihilfe einspringen würde. Vorsichtshalber kannst du mal nachfragen. Vielleicht wird das ja auf die "Kostendämpfungspauschale" angerechnet, in Ba-Wü gibt es jedenfalls nichts.
Verfasst: 11 Jan 2014, 21:09
von LadyCaillean
ok, danke für die Info
ob man sich da aber sozusagen die Erlaubnis zu fahren hinsichtlich der Arbeitgeberseite irgendwie abholen muss, kannst du auch nicht zufällig auch noch beantworten oder?
ich meine, nen "normalen" AG informiert man auch nicht hinterher, hmmm???
na ja, bleibt mir wohl nur, mich durch die Leute durchzufragen, bis das irgendwer bei der Beihilfe oder Geschäftsstelle weiß, der das weiß
Verfasst: 11 Jan 2014, 21:18
von cuddle
Ich denke du bist Beamtin, oder ?
Ich würde bei deiner Personalstelle bzgl der Freistellung für die Kur nachfragen.
Ich bin Beamtin und beihilfeberechtigt und habe dann nach Einreichung der Bewilligung der Beihilfe Sonderurlaub bekommen.
Gesetzlich Versicherte werden nach Vorlage der Bewilligung vom Arbeitgeber freigestellt.
Bei dir wird's auf was ähnliches rauslaufen - aber besser vorab bei der Personalstelle fragen, was genau die brauchen.
Verfasst: 11 Jan 2014, 21:25
von LadyCaillean
oki, danke Cuddle
ja, bin Beamtin, richtig
Sonderurlaub ist ein guter zu wissendes Stichwort
dann werde ich mich da in der kommenden Woche mal ans Telefon hängen und nachfragen
Verfasst: 11 Jan 2014, 22:10
von Gartenprinzessin
Du musst dir die Kur von deiner Dienststelle genehmigen lassen. Das ist ein von der Beihilfe unabhängiges Verfahren. Ich weiß nicht, was die Dienststelle als Nachweis der Kurbedürftigkeit braucht, ob da die Bewilligung der GKV ausreicht oder der Amtsarzt das bestätigen muss - keine Ahnung. Wichtig ist aber, dass die Kur so gelegt wird, dass keine dienstlichen Hindernisgründe vorliegen. Also bei Lehrern darf die Kur nicht in die Schulzeit gelegt werden, sondern muss zumindest zum ganz überwiegenden Teil in den Ferien stattfinden - das ist dann Ermessen der Schulleitung. Das Putzige daran ist nur, dass dafür laut Dienstsstelle nur die Sommerferien in Frage kommen, die Beihilfe ihre Zusage auf 6 Monate befrist und die Plätze in den Sommerferien schon vorher ausgebucht sind. Manchmal wiehert eben der Amtsschimmel.
Verfasst: 12 Jan 2014, 17:55
von LadyCaillean
Lehrerin bin ich nicht
daher sollten da nicht so extreme Hinderungsgründe oder zeitliche Beschränkungen bestehen
Memo auch mich: morgen klären, was die für eine Genehmigung brauchen
auf Amtsarzt zusätzlich habe ich ja richtig Lust
ist es eigentlich hilfreich, zu erwähnen, dass man vor 3 Jahren wegen Burnout mehrere Wochen krank geschrieben war und jetzt situationsbedingt droht, wieder so weit abzurutschen?
wäre ja noch Prävention oder ist man dann schon zu krank? noch bin ich nicht wieder krank ausgefallen ...
Verfasst: 13 Jan 2014, 11:26
von cuddle
Dein Arzt wird ja was als Begründung schreiben, weshalb er eine Kur für dich angezeigt hält.
Und da ist ein drohender Burn out sehr wohl ein Kurgrund !
Verfasst: 13 Jan 2014, 18:32
von LadyCaillean
ja, drohender (wieder) Burnout ist es ...
heute telefoniert mit der Personalstelle, nachdem die Geschäftsstelle vor Ort erwartungsgemäß keine Ahnung hatte
die kennt natürlich nur den normalen Beihilfefall
tja, 2 Leute in der Personalstelle konnten es auch nicht beantworten, am Donnerstag ist noch eine 3. Teilzeitkollegin da, sie hoffen, dass die was sagen kann
also, wie ich es befürchtet hatte, ich bin mit dieser Konstellation ein Exot
Verfasst: 14 Jan 2014, 11:45
von cuddle
Da wird's ne Regelung geben und wenn es diese 3 nicht wissen, sollen sie sich schlau machen !
Notfalls lässt du dir nen Vorgesetzten geben - und ich würde mir die Info auch auf jeden Fall schriftl. bestätigen lassen
Du bist mit Sicherheit nicht der einzige " Sonderfall" mit der Konstellation !
Ich weiß ja nicht, bei welcher Behörde du beschäftigt bist, aber ihr habt doch bestimmt auch nicht- verbeamtete Kollegen, die ganz normal gesetzlich versichert sind, oder ?
Ich denke grds. Kannst du davon ausgehen, das du genauso " behandelt" wirst bzgl. Freistellung zur Kur wie Angestellte. Sonst wärs ne Schlechterstellung und das glaub ich nicht.