Hallo,
mein Mann war von 19.12.12 bis 09.01.13 auf Kur.
Laut dem Antragsformular darf er im laufenden und den beiden Kalenderjahren davor keine Kur gehabt haben.
Also 2015 ist das laufende Jahr, 2014 war er nicht....aber was ist mit 2013???? Die Kur würde er für das Frühjahr 2016 beantragen.
Kennt sich da jemand aus...hab bei der Beihilfestelle schon mal gefragt...aber selbst die waren ratlos....sie informieren sich und melden sich...irgendwann....
Liebe Grüße Bunny
Was zählt für AntragsFrist?
Re: Was zählt für AntragsFrist?
Bei meiner Beihilfe steht im laufenden und 3 Jahren davor... Was letztlich nix anderes ist als alle 4 Jahre
Ich durfte erst wieder beantragen, als diese Jahresfrist vorbei war, also am 1.1.
Wenn es bei deinem Mann das laufende Jahr und die beiden davor ist, dann dürfte er Anfang 2016 wieder beantragen.
Ich durfte erst wieder beantragen, als diese Jahresfrist vorbei war, also am 1.1.
Wenn es bei deinem Mann das laufende Jahr und die beiden davor ist, dann dürfte er Anfang 2016 wieder beantragen.
Königsblaue Grüße
Heike
2008 Ostseeklinik Kühlungsborn
2012 CBT Haus am Meer Borkum
2016 Die Insel Juist
2017 Gesundheitswoche Maria am Meer Norderney
2019 Gesundheitswoche - wieder Norderney
Heike
2008 Ostseeklinik Kühlungsborn
2012 CBT Haus am Meer Borkum
2016 Die Insel Juist
2017 Gesundheitswoche Maria am Meer Norderney
2019 Gesundheitswoche - wieder Norderney