Re: Pauschalsätze Mutter/ Kinder inbegriffen??
Verfasst: 29 Aug 2016, 12:31
Ja, das mit der Vorzeitigkeit kenne ich auch so, weiß aber von anderen, dass das in manchen Bundesländern kein Problem ist. Was die Therapiebedürfigkeit der Kinder angeht, würde ich mir nicht so viele Sorgen machen. Die GKVs scheinen da recht großzügig zu sein, vielleicht weil es meistens keinen finanziellen Unterschied macht, ob das Kind als Begleit- oder Therapiekind dabei ist. Ich bin gerade noch in der Kinderreha und manchmal sehr erstaunt, wie oft manche Familien kuren oder eine Reha machen. Von zwei Familien weiß ich, dass die Kinder (unabhängig von der Reha über die RV) zwei Jahre hintereinander zur Kur waren. Zuerst war die Mutter mit den Kindern zur MuKiKur, dann im nächsten Jahr der Vater mit den Kindern zur Vaterkindkur. Vaterkindkur wäre für mich nach der Reha mit den Dreien wahrscheinlich die reinste Kur zuhause.... Ich muss da mal meinen Mann überreden
Vor zwei Jahren hatte ich ähnliche Bedenken wie du und habe dann bei der BKK angerufen und gefragt, wie das mit den Therapiekindern gehen würde und wann ich mit einer Zu- oder Absage zu rechnen hätte. Der SB hat damals die Frage gar nicht verstanden und meinte, wenn der Kinderarzt die Therapiebedürftigkeit festgestellt hätte, dann gäbe es da nichts dran zu rütteln und die Kinder würden auf alle Fälle bewilligt werden. Er hat sogar die Kostenzusage gleich an die Kureinrichtung gefaxt und gar nicht das Attest vom Amtsarzt (was ja die Voraussetzung für die MuKiKur war) abgewartet. Er meinte damals einfach, dass das eine günstige Kur für die BKK wäre, da sie nur für zwei Personen aufkommen müssten. Hätte mein Mann den Antrag gestellt, hätte er vier Personen bewilligen müssen und somit wäre das auch im Interesse der BKK, dass alles gut läuft. Vielleicht hast du ja auch Glück mit deinem SB bei der Barmer? Ich drücke dir die Daumen!
Vor zwei Jahren hatte ich ähnliche Bedenken wie du und habe dann bei der BKK angerufen und gefragt, wie das mit den Therapiekindern gehen würde und wann ich mit einer Zu- oder Absage zu rechnen hätte. Der SB hat damals die Frage gar nicht verstanden und meinte, wenn der Kinderarzt die Therapiebedürftigkeit festgestellt hätte, dann gäbe es da nichts dran zu rütteln und die Kinder würden auf alle Fälle bewilligt werden. Er hat sogar die Kostenzusage gleich an die Kureinrichtung gefaxt und gar nicht das Attest vom Amtsarzt (was ja die Voraussetzung für die MuKiKur war) abgewartet. Er meinte damals einfach, dass das eine günstige Kur für die BKK wäre, da sie nur für zwei Personen aufkommen müssten. Hätte mein Mann den Antrag gestellt, hätte er vier Personen bewilligen müssen und somit wäre das auch im Interesse der BKK, dass alles gut läuft. Vielleicht hast du ja auch Glück mit deinem SB bei der Barmer? Ich drücke dir die Daumen!