
Zunächst eine Frage zum Attest selbst. Ich habe den beihilfeeigenen Vordruck genommen, der im Gegensatz zum Formular des Müttergenesungswerkes sehr kurz ist. Die letzte Frage lautet:
"Dient die Kurmaßnahme zur Wiederherstellung oder Erhaltung der Fähigkeit zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit? (Diese Frage ist nur bei aktiven Beamten und Richtern zu beantworten)"
Man kann ja oder nein ankreuzen. Mein Hausarzt hat nichts angekreuzt?



Nächste Frage: Ich habe von der Kurberatung auch die Vordrucke für die Atteste des Müttergenesungswerkes mitbekommen und ausfüllen lassen. Leider erreiche ich meine Kurberaterin gerade nicht, sie ist diese Woche nicht im Haus. Sie hat mir beim letzten Mal gesagt, ich solle die gleichen Unterlagen, die ich bei meinem AG abgebe, auch ihr zukommen lassen. Aber laut Beihilfe reicht ja eigentlich deren eigenes Attest und die Genehmigung des Dienstherrns. Welche Unterlagen gebe ich nun ab? Doch alle? Was ist mit der Selbstauskunft. Auch davon hatte die Dame bei der Beihilfe, mit der wir vor Wochen vorab mal telefoniert hatten, nichts gesagt, sondern eben nur von Attest und Genehmigung gesprochen.
Es muss leider alles recht schnell gehen, denn unserer Wunschklinik ist schon ausgebucht und wir sollen auf die Warteliste gesetzt werden, was sie erst machen, wenn die Unterlagen bei denen sind.
Danke schon mal für jede hilfreiche Antwort!
LG Caramell