Mutter Beihilfe, Kinder behandlungsbedürftige und gesetzl.

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maria80
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Mutter Beihilfe, Kinder behandlungsbedürftige und gesetzl.

Beitrag von maria80 » 13 Mär 2018, 15:04

Hallo ihr,
bei uns ist folgende Situation:
ich habe eine Vorsorgeleistung (Mutter- Kind-Kur) für mich und meine behandlungsbedürftigen Kinder beantragt. Meine Kinder sind über den Vater gesetzlich versichtert, ich bin behilfeberechtigt.
Die TK hat den Antrag meiner Kinder abgelehnt mit der Begründung, dass bei dieser Maßnahme meine Versicherung einspringen müsste.

Die Klinik sagt was anderes, die meinen, dass für meine behandlungsbedürftigen Kinder die TK zahlen müsste.

Könnt ihr mir dazu was sagen. Lohnt es bei der TK einen Widerspruch einzulegen. Wenn ja mit welcher Begründung?

Gartenprinzessin
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Re: Mutter Beihilfe, Kinder behandlungsbedürftige und gesetz

Beitrag von Gartenprinzessin » 14 Mär 2018, 16:59

Ich habe genau dieselbe Konstellation und war nun schon zweimal zur Mutter-Kind-Kur. Für meine beiden Therapiekinder hat immer die BKK die Kosten übernommen und wir mussten "nur" die Kosten für das gesunde Begleitkind übernehmen. In BW zahlt die Beihilfe aber 80% für das Begleitkind, so dass der Eigenanteil nicht allzu hoch war.
Das ist ganz eindeutig gesetzlich geregelt: Therapiekind bezahlt die gesetzliche Kasse, die Aufwendungen für das gesunde Begleitkind werden der Mutter zurgerechnet... - Das gilt z.B. auch, wenn die Mutter in einer anderen GKV als die Kinder ist...
Ich habe die Bewilligung meiner Kur mit dem Kurantrag der Kinder eingereicht, damit die Kasse sieht, dass ich eine Bewilligung habe. Beim zweiten Mal habe ich sogar ein Haus bewilligt bekommen, mit der die BKK keinen Vertag hat. Aber ich hatte auch wirklich gute Gründe dafür.

maria80
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Re: Mutter Beihilfe, Kinder behandlungsbedürftige und gesetz

Beitrag von maria80 » 15 Mär 2018, 18:53

Gartenprinzessin hat geschrieben:Ich habe genau dieselbe Konstellation und war nun schon zweimal zur Mutter-Kind-Kur. Für meine beiden Therapiekinder hat immer die BKK die Kosten übernommen und wir mussten "nur" die Kosten für das gesunde Begleitkind übernehmen. In BW zahlt die Beihilfe aber 80% für das Begleitkind, so dass der Eigenanteil nicht allzu hoch war.
Das ist ganz eindeutig gesetzlich geregelt: Therapiekind bezahlt die gesetzliche Kasse, die Aufwendungen für das gesunde Begleitkind werden der Mutter zurgerechnet... - Das gilt z.B. auch, wenn die Mutter in einer anderen GKV als die Kinder ist...
Ich habe die Bewilligung meiner Kur mit dem Kurantrag der Kinder eingereicht, damit die Kasse sieht, dass ich eine Bewilligung habe. Beim zweiten Mal habe ich sogar ein Haus bewilligt bekommen, mit der die BKK keinen Vertag hat. Aber ich hatte auch wirklich gute Gründe dafür.
vielen Dank für deine Antwort. Hast du eine Ahnung, wie man Hilfe bekommt bei der Formulierung eines Widerspruches?

Gartenprinzessin
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Re: Mutter Beihilfe, Kinder behandlungsbedürftige und gesetz

Beitrag von Gartenprinzessin » 18 Mär 2018, 15:44

Hast du eine gute Beratungsstelle in der Nähe? Ansonsten kannst du vielleicht auch bei der Beihilfe anrufen und die um Rat fragen. Es reicht ja, wenn dir die SB dort den richtigen Paragraphen sagt. Wenn die etwas nicht zahlen müssen, sind sie immer ganz hilfsbereit. ;)

Sonnenkind
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Re: Mutter Beihilfe, Kinder behandlungsbedürftige und gesetz

Beitrag von Sonnenkind » 24 Mär 2018, 12:41

Schau mal unter Baby-Krankenversicherung.de, dort findest du alle Infos. :)

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