Klage wegen Abzug bei Hartz 4

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 04 Sep 2007, 14:10

Hallo!

Isaura: das Thema und diies Urrteil haben wir hier auch schon gehabt. Leider sind das alles Einzelfallentscheidungen. D.H.jedes Gerichtin Deutschland ist unabhaengig und keines der so gefaellten Urteile hat Gestzeskraft. Also darf die Arge eben weiter abziehen wenn ihre Vorschriften das so regeln. Wer das auch nach einem Widerspruch nicht hinehmen will der muss eben klagen..... Ist nun mal so im deutschen Rechtssystem....

Schau dazu auch hier:Arge und Kuerzung

LG laetitia

Isaura

Beitrag von Isaura » 04 Sep 2007, 20:59

danke fuer die Info...na das kann ja heiter werden. Habe erst mal Widerspruch eingereicht, mal sehen was wird. Momentan bin ich nah dran die Kur abzusagen, denn ich weiss nicht wie ich alles bezahlen soll, Gepaeck, Besorgungen und ueberhaupt. Schon traurig wenn man so denken muss, denn die Kur ist ja schon wichtig.

Kerstin73

Beitrag von Kerstin73 » 17 Sep 2007, 20:44

Liebe Maedels,

das Urteil auf das sich Isaura bezieht (hier mal der Link zum direkten Urteil http://www.berlin.de/sen/justiz/gericht ... 82141.html ) solltet ihr als Hilfestellung im Klageverfahren ruhig benutzen. Sicher ist es richtig, dass sich kein Gericht an das Urteil eines anderen halten muss, aber in dieser Begruendung liegt euer Ansatz. Laut Gesetz ist es verboten die Regelsaetze zu kuerzen. Das geht daraus ganz klar hervor, sprich es duerfte bei einer MuKi-Kur nicht gekuerzt werden. Wie schwierig und unverhaeltnismaessig ein anrechnen als Entgeldleistung ist, steht auch beschrieben. es ist nahezu unmoeglich.

Ich wuensch euch Glueck, dass ihr, und wenn es auf dem Klageweg ist, Recht bekommt und es keine Kuerzungen gibt.
Ganz ehrlich ich habe damals nichts gesagt und somit keine Kuerzungen gehabt, obwohl eine Bekannte von uns bei der Arge arbeitet udn wusste das ich zur Kur bin.

Dudette

Beitrag von Dudette » 28 Sep 2007, 18:36

Hallo,
also in Niedersachen gibt es jetzt auch ein Urteil, das der Abzug rechtswidrig ist! Habe meine Kur ueber die Caritas geplant und die haben hier ein Urteil vom 18.09.2007!
Ich habe dann gleich bei dem zustaendigen Sachbearbeiter des Soziaamtes angerufen und siehe da, die hatten auch schon ein Urteil darueber!
Also kein ABZUG!
Wenn ihr die Kur ueber eine Organisation wie Caritas, AWO, oder sonstwo geplant habt, erkundigt euch da, die wissen dann vielleicht ob es ein Urteil fuer die Region schon gibt!
Ansonsten helfen die einem auch beim Widerspruch oder gegebenenfalls bei der Klage!
Nette Gruesse
Dudette

Dudette

Beitrag von Dudette » 28 Sep 2007, 18:40

Das Aktenzeichen:
Sozialgericht OSnabrueck, S 24 AS 370/07
24. Kammer,
so sagte es die Frau der Caritas

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