Befreiung
an: madita1975
Hallihallo!! Das ist verschieden! Bei uns liegt die Belastungsgrenze bei 41,44 Euro, da mein Mann chronisch krank ist! Wenn Du bist zum Kurantritt nicht auf die 85 Euro kommen solltest, kannst Du den Rest auch so einzahlen und bekommst dann die Befreiung! ( Zumindest wuerde das bei unserer Krankenkasse gehen). Schoenen Abend noch. LG Dani
Hallihallo
Kann mir mal jemand erklaeren wie das mit der Befreiung funktioniert. Warum muss ich fuer eine Kur den Tagessatz von 10 EUR zahlen und fuer eine Reha nicht? Ware in den letzten 2 Jahren in der Reha, brauchte dort nicht zahlen, weil ich nur geringfuegig beschaeftigt bin, d.h., nur maximal 400 EUR bekomme (lief allerdings ueber ARGE Bochum). Meine KK sagt jetzt 10 EUR muessen gezahlt werden, weil Gehalt des Ehemannes mit angerechnet werden. Warum?
Kann mir mal jemand erklaeren wie das mit der Befreiung funktioniert. Warum muss ich fuer eine Kur den Tagessatz von 10 EUR zahlen und fuer eine Reha nicht? Ware in den letzten 2 Jahren in der Reha, brauchte dort nicht zahlen, weil ich nur geringfuegig beschaeftigt bin, d.h., nur maximal 400 EUR bekomme (lief allerdings ueber ARGE Bochum). Meine KK sagt jetzt 10 EUR muessen gezahlt werden, weil Gehalt des Ehemannes mit angerechnet werden. Warum?
@ Daggi: Das man bei einer Reha nicht einen Eigenanteil zahlen muss ist gesetzlich geregelt! Hat nichts , aber auch gar nichts mit Deinem Verdienst zu tun - in einer Reha muss den niemand zahlen- auch nicht wenn er 100 000 Euro im Jahr verdient...
Und bei Mutter-Kind.-Kuren zur Vorsorge ( Und anderen Vorsorgekuren) ist nun mal gesetzlich geregelt ,dass man den Eigenanteil zahlen muss. Und masgebend ist da nun mal das gesamte Familieneinkommen fuer die Belastungsgrenze. Die liegt normalerweise bei 2% des Einkommens, bei Chronikern ( druch die KK anerkannt) bei 1 % des Familieneinkommens..... Rechner dafuer gibts eigentlich auf vielen Seiten der KK...
Deine Frage nach dem Warum bringt hier garnichts! Es ist einfach so vorgeschrieben.....Und auch die KK haelt sich nur an die Gesetze!
Noch was: man spricht von "Eigenanteil" und nicht von "Tagessatz". Denn der Tagessatz ist was ganz anderes: das ist der Satz den die Klinik pro Tag fuer Deine Behandlung und Unterkunft berechnet bei der KK oder wenn man Privatzahler ist...
Und bei Mutter-Kind.-Kuren zur Vorsorge ( Und anderen Vorsorgekuren) ist nun mal gesetzlich geregelt ,dass man den Eigenanteil zahlen muss. Und masgebend ist da nun mal das gesamte Familieneinkommen fuer die Belastungsgrenze. Die liegt normalerweise bei 2% des Einkommens, bei Chronikern ( druch die KK anerkannt) bei 1 % des Familieneinkommens..... Rechner dafuer gibts eigentlich auf vielen Seiten der KK...
Deine Frage nach dem Warum bringt hier garnichts! Es ist einfach so vorgeschrieben.....Und auch die KK haelt sich nur an die Gesetze!
Noch was: man spricht von "Eigenanteil" und nicht von "Tagessatz". Denn der Tagessatz ist was ganz anderes: das ist der Satz den die Klinik pro Tag fuer Deine Behandlung und Unterkunft berechnet bei der KK oder wenn man Privatzahler ist...