Neues Urteil gegen Kuerzungen vom BGH

Mama_Deluxe

Neues Urteil gegen Kuerzungen vom BGH

Beitrag von Mama_Deluxe » 17 Jul 2008, 15:47

Heute hat mich meine Beraterin von der Schwangerschaftsberatungsstelle angerufen, um mir mitzuteilen, dass es ein neues Urteil gegen die Kuerzungen bei Krankenhaus- bzw. Kuraufenthalten gibt, das fuer ALLE Bundeslaender einheitlich gilt. Ich denke mal, das muesste es sein:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenue ... 76b501.php

Wurde aber auch mal Zeit...

Liebe Gruesse,

Chrisi

kleene_Zuckerschnute_06

Beitrag von kleene_Zuckerschnute_06 » 24 Jul 2008, 09:45

Das ist doch mal eine gute Nachricht.

Schliesslich sind die Kosten, die man bei Klinik-Aufenthalten oder Kuren auf einen Zukomme auch nicht ohne. Das muss man sich auch erstmal zusammensparen. Alleine die 10 Euro am Tag - 120 Euro mal kurz so berappen und man muss sich ja auch im Vorfeld vielleicht noch mit einigem neu eindecken. Wenn einem dann noch was abgezogen wird...

Schwarzwaldhexe

Es wurde Zeit

Beitrag von Schwarzwaldhexe » 30 Jul 2008, 12:25

Ja Chrissi!

Mit diesem Urteil steht es bundesweit fest!

Abzug von 35% Essenspauschale bei Kur oder Krankenhausaufenthalt sind rechtswidrig!
Alle die in den letzten 3 Jahren diese Abzuege hatten und Widerspruch eingelegt hatten gegen diesen Bescheid haben ihr Geld zurueckbekommen oder bekommen es auf Anfrage zurueck wenn euer Sachbearbeiter das Urteil verschlafen hat!

Nach wie vor ist es aber Pflicht, sich bei der Arge abzumelden fuer Kur oder Krankenhaus, da man in dieser Zeit nicht vermittelt werden koennte!
Und nicht Bescheid geben steht nach wie vor unter Sanktion, wenn es bemerkt wird.

Gruesse die Hexe

Benutzeravatar
yvonneli
Beiträge: 1152
Registriert: 17 Jun 2008, 09:56

Beitrag von yvonneli » 30 Jul 2008, 15:54

Bei mir wollen sie das normale ALG waehrend der Kur komplett einstellen?
Hatte das schon mal jemand? Gilt da das gleiche wie beim ALGII?
LG
Yvonne

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 30 Jul 2008, 16:37

@ yvonneli: Schau mal hier ! Da steht etwas weiter unten etwas ueber Kuren.

Demnach kann man bei Absprache mit der Arbeitsagentur eine Kur von drei Wochen machen ohne das das ALG 1 ruht - wenn kein anderer Leistungstraeger in der Zeit zahlt ( z.b die die RV Uebergangsgeld oder die KK Krankengeld) .

Ich verstehe es so, dass man sich eben vorher mit der Arbeitsagentur absprechen muss !

Frag doch da einfach noch mal nach ob Du das z.b noch im Nachhinein beantragen kannst....

LG Laetitia

Benutzeravatar
yvonneli
Beiträge: 1152
Registriert: 17 Jun 2008, 09:56

Beitrag von yvonneli » 30 Jul 2008, 16:48

@ Laetitia: Danke, habs mir gleich mal ausgedruckt. Zum Glueck waeren es nur vier Tage die es betrifft. Mal abwarten wann ich Post bekomme und was drin steht.
LG
Yvonne

jacque78

Klasse!

Beitrag von jacque78 » 03 Aug 2008, 08:00

Gut zu wissen, und beruhigend so ein Urteil. Mein Antrag nimmt langsam Form an.

LG Jacqueline

*sonne*

Achtung! Urteil betrifft nur Regelung bis Dez. 2007

Beitrag von *sonne* » 05 Aug 2008, 11:53

Achtung! Das genannte Urteil betrifft nur die "alte" Regelung bis 31.12.2007. Ueber die seit 01.01.2008 geltende Regelung hat das Gericht noch nicht entschieden (es hat lediglich "Bedenken geaeussert"), und wahrscheinlich wird es wieder eine ganze Weile dauern, bis sich jemand bis zum Bundes-Sozialgericht "hochgeklagt" hat.
In der Praxis heisst dies:
- Wer noch einen offenen Widerspruch fuer die Zeit bis 31.12.2007 hat, kann sich auf das Urteil berufen und erhaet das damals einbehaltene Geld zurueck.
- Wer jetzt gekuerzt wird, muss Widerspruch mit Verweis auf das Urteil einlegen und - bei Ablehnung - ggf. klagen. Irgendwer wird dann der oder die erste beim Bundessozialgericht sein, und danach werden dann alle noch offenen Faelle entschieden. Wichtig: Nur wer Widerspruch einlegt und das Verfahren weiter offen haelt, kann spaeter auch von einer Entscheidung profitieren.
Viele Gruesse,
Sonja

Schwarzwaldhexe

Beitrag von Schwarzwaldhexe » 06 Aug 2008, 17:16

danke Sonja!
Ich muss zu meiner Schande gestehn das ich mich so ueber die Rueckzahlung gefreut habe das ich das Urteil nicht zuende gelesen hab

snoopy

Beitrag von snoopy » 21 Aug 2008, 19:02

Hallo,

na dann hab ich ja nochmal glueck gehabt. habe mir das urteil mal ausgedruckt und an meine Sachbearbeiterin bei der ARGE weitergegeben. weil dann muesste ich ja mein Geld wieder bekommen.

hatte damals hier in Freiburg wiederspruch eingereicht und auch ist noch ne klage anhaengig die in Stuttgart laeuft.

bin mal gespannt ob die das so annehmen, weil hier finden sie immer einen weg um einem Steine in den weg zu legen.

Gebe hier Bescheid sowie ich was neues weis.

gruss

angie

Antworten