hallo levidere,
du bist trotzdem verpflichtet, dies deiner arge / deinem jobcenter zu melden, auch wenn du in der elternzeit bist.
und ich würde das auch tun, damit du nicht mit sanktionen rechnen mußt...
viele grüße von kirsten
Neues Urteil gegen Kuerzungen vom BGH
also ich weiß icht komm nun auch immer noch nicht klar
dürfen die die 35% nun einbehalten wenn die 3 wochen in einem monat sind :blubb: :verwirrt:
also ich fahre mit meinen beiden söhnen und der große bleibt bei meinem ex man zuhause
ich wüse garnicht wie ich das dann schaffen soll
weil es ja doch extraanschaffungen an bekleidung anfallen
das taschengeld
ohje wäre dankbar wenn mir jemand eine antwort nochmal geben könnte
danke
dürfen die die 35% nun einbehalten wenn die 3 wochen in einem monat sind :blubb: :verwirrt:
also ich fahre mit meinen beiden söhnen und der große bleibt bei meinem ex man zuhause
ich wüse garnicht wie ich das dann schaffen soll
weil es ja doch extraanschaffungen an bekleidung anfallen
das taschengeld
ohje wäre dankbar wenn mir jemand eine antwort nochmal geben könnte
danke
RE: Wiederspruch
und wie isses gelaufen bei dir?????Original geschrieben von Isabo1978
Hallo!
Als meine Sachbearbeiterin mit erzaehlt hat, das sie mir 35% abziehen wird, habe ich Ihr meinen Wiederspruch gleich um die Ohren gehauen!
Sie meinte ich koennte ja Klagen und sehen wie weit ich komme.
Nun habe ich alle Urteile aus dem Netz und auch das Eure kopiert. Diese Bombe an Blaettern hat sie morgen auf dem Tisch, sammt der Erkenntniss das ich Rechtschutzversichert bin und mich bis ins Nirvana kaempfen werde!
Eure kampfeswuetige Isabo!!
Melde mich was daraus geworden ist!