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ALG 1 während der Kur

Verfasst: 21 Feb 2012, 15:28
von fynnnoell09
Hilfe!
Bekomme zur Zeit ALG 1 und habe eine Kinderheilkur bewilligt bekommen.
Jetzt sagt das Arbeitsamt ,das ich meinen Urlaub(also 21 Tage ) nehmen muss und die RV zahlt dann den rest(also 7 Tage).
Aber....... Das restgelt von der RV bekomme ich erst,wenn ich wieder aus der Kur zurück bin und den Entlassungsbescheid von der Klinik habe.
Wer hat damit erfahrung und kann mir helfen oder Rat geben.


Kinderkur April 2012

Verfasst: 21 Feb 2012, 16:42
von Maarnixe
Hmmm,
ich weis nur wie sich das verhält wenn du eine Kur bekommst, die kannst du ohne Probleme antreten..

Was wäre denn, wenn du im Arbeitsverhältnis wärst, dann könntest du dein Kind auch nicht begleiten ohne Urlaub zu nehmen...

Wie alt ist das Kind denn?

LG Nixe

Verfasst: 21 Feb 2012, 16:47
von Mariana_
Doch - könnte sie--- Sie müsste dafür Sonderurlaub nehmen und der Verdienstausfall würde vom Kostenträger der Kur des Kindes ersetzt.

Ich denke mal das Arbeitsamt könnte Recht haben - denn du stehst ja in dem Zeitraum der Kur nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung..

Wer ist denn Kostenträger der Kur ? KK oder RV ? Da würde ich an deiner Stelle noch mal nachfragen - da die ja den verdienstausdfall bei Arbeitenden auch zahlen müssen...

Verfasst: 21 Feb 2012, 16:54
von Maarnixe
Danke Mariana_ :)

Ich habe hier auf deine fachliche Antwort gehofft! ;)

LG Nixe

Verfasst: 21 Feb 2012, 17:51
von alvaol
Weiß nicht, ob das bei der Kinderheilkur ähnlich ist, aber als zu meiner 1. Mutter-Kind-Kur war ich auch arbeitslos mit ALG 1.
Nach ewigen Hin und Her und fehlendem Wissen der Arbeitsamt-Mitarbeiter, erst wurde Geld gestrichen, dann wurde mit der Urlaub abgezogen, und nach meinem Einspruch wurde dann doch festgestellt, dass dies ganz normal alles weiterläuft.
Ich hab also mein Geld bekommen und Urlaub wurde nicht verrechnet.
Ich denke, wenn dass über die KK läuft, ist es gleich.

Und auch ich stand dem Arbeitsmarkt ja während meiner Kur nicht zur Verfügung. ;)

danke

Verfasst: 21 Feb 2012, 18:50
von fynnnoell09
Danke euch für die Antworten!
Meine Kinder sind 10 und 2 Jahre alt.
Habe ja noch ein wenig zeit bis zur Kur im April.
Habe die Kur bei der RV beantragt.
Die Zahlen halt nur die restzeit nach den 3 Wochen,da die Kur ja 4 Wochen dauert.
Lg aus Thüringen von Michaela ;)

RE:

Verfasst: 21 Feb 2012, 18:55
von Mariana_
Original geschrieben von alvaol

Weiß nicht, ob das bei der Kinderheilkur ähnlich ist, aber als zu meiner 1. Mutter-Kind-Kur war ich auch arbeitslos mit ALG 1.
Nach ewigen Hin und Her und fehlendem Wissen der Arbeitsamt-Mitarbeiter, erst wurde Geld gestrichen, dann wurde mit der Urlaub abgezogen, und nach meinem Einspruch wurde dann doch festgestellt, dass dies ganz normal alles weiterläuft.
Ich hab also mein Geld bekommen und Urlaub wurde nicht verrechnet.
Ich denke, wenn dass über die KK läuft, ist es gleich.

Und auch ich stand dem Arbeitsmarkt ja während meiner Kur nicht zur Verfügung. ;)
Es muss bei ner Kinderkur in der die Mutter nur Begleitperson ist nicht genauso sein... Denn wenn man arbeitet bekommt man ja bei ner MuKIKur auch ganz normal Lohnfortzahlung - muss aber für die KInderkur Sonderurlaub( un bezahlt ) nehmen...

Wenn man in der zeit des ALG 1 Bezuges arbeitsunfähig erkrankt bekommt man ja auch das geld normal weiter - auch wenn man eben nicht vermittlungsfähig ist für ne zeit....

Wird also auch da ganz unterschiedlich gehandhabt.