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hartz4 und kur

Verfasst: 13 Mai 2013, 13:06
von emilyschmidt06
ich bekomme ja seit mai hartz4. hab schon beim antrag angegeben das wir im juni zur kur sind, muss ich da jetzt noch irgendwas machen? hab mal gehört man müsste sich dann einen tag vorher abmelden und an dem tag wo man zurück kommt wieder anmelden? stimmt das?

meine sachbearbeiterin will mich die tage noch zurück rufen dann werd ich auch nochmal fragen, aber vielleicht weiß es ja von euch auch schon jemand?

Verfasst: 13 Mai 2013, 13:15
von Leini
nein das stimmt nicht
du gibts im JobCenter nur die Daten an, das zählt dann als krank und wenn du zurück kommst gibt du die Aufenthaltsbestätigung ab
aber du kannst ja deine SB noch mal fragen wie sie es möchte x)

Verfasst: 13 Mai 2013, 15:44
von hasi1969
bin auch gerade zur kur und habe vorher die bescheinigung abgegeben
und hinterher gebe ich die liegebescheinigung ab.
du bekommst auch nix abgezogen

RE:

Verfasst: 13 Mai 2013, 16:42
von emilyschmidt06
ok, dass ist ja gut zu wissen, dachte da wird was abgezogen weil man ja in der klinik verpflegt wird.

Verfasst: 14 Mai 2013, 16:56
von Multitastinkmama
Mal ne blöde Frage, warum muß man überhaupt angeben das man zur Kur fährt ?#

Ich habe das noch nie gemacht.

Verfasst: 15 Mai 2013, 07:23
von Leini
weil du dann unendschuldigt ortsabwesend bist. Du bist darauf hingewiesen worden eine Ortsabwesenheit anzugeben bzw. zu beantragen.
wenn es rauskommt z.B. eine unverhoffte Einladung kann es zu Sanktionen bis hin zum Leistungsentzug während dieser zeit kommen )x

also immer Beschied geben es tut ja nicht weh x)

RE: RE:

Verfasst: 15 Mai 2013, 07:29
von Luis-und-Bruno_
Original geschrieben von emilyschmidt06

ok, dass ist ja gut zu wissen, dachte da wird was abgezogen weil man ja in der klinik verpflegt wird.

Nein, das ist nicht zulässig.




Ich habe damals meine Bewilligung als Kopie hingeschickt und wurde "kurz" nach meiner Kur (etwa 4 Wochen danach) zu einem Gespräch eingeladen.

hartz 4 und kur

Verfasst: 15 Okt 2013, 20:56
von Biene
hallo zusammen,

ich kann eigentlich auch nur bestätigen, was leini geschrieben hat. du gilt als ortsabwesend und musst aufjedenfall deinem Sachbearbeiter bescheid geben, wenn du zur kur fährst. das habe ich auch machen müssen und dann die bestätigung der kk einreichen müssen, sonst drohen wie gesagt sanktionen falls du nicht zum termin erscheinst