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Hä???

Verfasst: 22 Sep 2013, 20:14
von Milchmaus1984
Hallöchen :)
Die Überschrift für dieses Thema ist Der Antrag für Hartz IV.
Warum sprecht ihr hier denn alle von Quittungen damit man von der zuzahlung teilweise befreit wird.
Ist es nicht auch ausreichend mit dem Argebescheid einfach zur Krankenkasse zu gehen,denen schildern wie es einem Finanziell geht?
Vieleicht wird man in dem fall sogar ganz befreit.

Verfasst: 22 Sep 2013, 20:27
von Dollie25
Eine komplette Befreiung für die Zuzahlung gibt es nicht. Je nach Einkommen wird es berechnet wie hoch der Zuzahlungsprozentsatz ist.

Bei reine H4 Empfänger ist das 1-2% Zuzahlung des Einkommens. Für das Jahr 2013 war das somit bei 3 Wochen Kuraufenthalt rund 90€
So sagte man mir das vor einigen Wochen bei meiner KK

Verfasst: 23 Sep 2013, 05:47
von hasi1969
es kommt ja darauf an wieviel harzt 4 du bekommst und hängt auch von ev. Unterhaltszahlungen für die Kids ab und ev. lohn vom Partner. ich selbst mußte 34 euro für 2013 zahlen

Verfasst: 23 Sep 2013, 14:28
von Milchmaus1984
ah ok. :)

Verfasst: 24 Sep 2013, 08:16
von winterkind13
... wichtig für die teilweise Befreiung von der Zuzahlung ist auch noch, deiner Krankenkasse mizuteilen, ob eine chronische Krankheit (besteht seit min.1 Jahr) vorliegt. Dann wird die Zuzahlunggrenze von 2% auf 1% gesenkt. Nachgewiesen werden muss die Krankheit vom Arzt mittels Attest. Viel Glück - Winterkind13

Verfasst: 24 Sep 2013, 12:41
von trixsieben
Es kommt auf die Höhe des Einkommens an und davon wird dann noch pro Kind was abgezogen. Was dann übrig bleibt muss man im Jahr Zuzahlen und wenn man das erreicht hat wird man von der Zuzahlung befreit. Da hebt man sich alle Quittungen usw. auf und geht damit und den Bescheiden was man im Monat an Einnahmen hat zur KK. Kindergeld wird in dem Fall nicht mit eingerechnet. Ich brauch für die Muki Kur nix Zuzahlen da ich befreit bin.