Ablehnung der Begleitkinder - da Pivatversichert.
Re: Ablehnung der Begleitkinder - da Pivatversichert.
Für die gesetzliche KV ist es viel günstiger die privat versicherten Kinder als Begleitkinder mitzuschicken, als eine Haushaltshilfe zu gewähren, da die Mutter ja drei Wochen im Haushalt ausfällt.