Danke für die Antwort

Aber de Kur konnte ihn nicht im Logopädischen Bereich therapieren,und du meinst ich könnte darauf bestehen das die Rentenversicherung das übernehmen müsste,bist du dir da sicher weil man sagte mir ich müsste das jetzt so laufen lassen.....
De Rentenversicherung hat folgendes geschrieben
die persönlichen Voraussetzungen für Leistungen der Knderreha

nach Paragraf 31 ABS 1 Satz 4SBG den Heilbehandlung Richtlinien der Rentenversicherung nicht erfüllt sind. Insbesondere müssen R. Leistungen,wie sie die RV im Rahmen ihrer Leistungsmöglichkeit erbringen kann,zur Behandlung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen erbringen kann (das stimmt nicht de Reha arbeitet mit der RV ZUSAMMEN) Dies ist nicht der Fall.die möglicherweise in Betracht kommenden Leistungen werden von den begrenzten Leistungsmöglichkeiten der gesetzlichen Rentenversicherung im Sinne der Kinder -Heilbehandlungsrichtlinien nicht umfasst. Unsere Prüfung hat jedoch ergeben ,dass zur Behandlung der vorliegenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Betracht kommen können.
Was sagt mir das jetzt ?????