Unterscheiden sich Kliniken für Kinderreha und Mutter-Kind-Kur-Kliniken?

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Juddel
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Beitrag von Juddel » 08 Mai 2012, 12:10

Wenn die KK sagen, sie wären für Kinderkuren nicht zuständig, lügen die euch an, denn bei Kinderkuren gilt: Keine Vorrangigkeit der Kostenträger. D.h. derjenige der den Antrag bekommt, MUSS den bearbeiten.
Und Kinderkuren fangen bei 4 Wochen an.

Unsere Kinderkur wurde auch erst nur für 3 Wochen genehmigt, da hat der Klinikarzt sofort zur KK angerufen und auf den Putz gehauen. Der hat sich tierisch aufgeregt und die KK gefragt, ob sie nicht wüssten, dass Kinderkurren immer bei 4 Wochen anfangen! Ich bekam sofort das OK für eine Verlängerung!
2000 Klinik Feldberg
2005 Klinik Inntaler Hof
2007 Klinik Silberberg
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2011 Klinik Alpenblick 2 (Reha)
2012 Klinik St. Marien
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Aprilia
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RE:

Beitrag von Aprilia » 08 Mai 2012, 12:51

Original geschrieben von giuly

ich weiß...ich hab auch alles versucht zu vermeiden, mich hier erkundigt usw. und hatte erst das pech, daß der KA irgendwann keine Lust mehr hatte tausend Formulare immer wieder auszufüllen
es ging von BARMER zur RV zurück zur BARMER und alles abgelehnt
dann waren wir statt dessen in MuKiKur....brachte nix
und beim neuantrag wurde zwar bewilligt, aber unterlagen waren weg, neu nachreichen und wieder hin und her.....und dann genehmigt, aber von dem begleitkind keine spur.....
Du machst mir ja echt Mut... )x

Aprilia
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RE:

Beitrag von Aprilia » 08 Mai 2012, 12:57

Original geschrieben von Juddel

Wenn die KK sagen, sie wären für Kinderkuren nicht zuständig, lügen die euch an, denn bei Kinderkuren gilt: Keine Vorrangigkeit der Kostenträger. D.h. derjenige der den Antrag bekommt, MUSS den bearbeiten.
Und Kinderkuren fangen bei 4 Wochen an........
Darf ich fragen, wegen welchen Erkrankungen ihr zur Kinderkur wart?
Laut der SB der Krankenkasse ist die RV nur bei bestimmten Erkrankungen zuständig. Quasi dann, wenn keine Kur sondern eine Reha benötigt wird (wie in unserem Fall).

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Juddel
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RE: RE:

Beitrag von Juddel » 08 Mai 2012, 15:14

Original geschrieben von Aprilia
Original geschrieben von Juddel

Wenn die KK sagen, sie wären für Kinderkuren nicht zuständig, lügen die euch an, denn bei Kinderkuren gilt: Keine Vorrangigkeit der Kostenträger. D.h. derjenige der den Antrag bekommt, MUSS den bearbeiten.
Und Kinderkuren fangen bei 4 Wochen an........
Darf ich fragen, wegen welchen Erkrankungen ihr zur Kinderkur wart?
Laut der SB der Krankenkasse ist die RV nur bei bestimmten Erkrankungen zuständig. Quasi dann, wenn keine Kur sondern eine Reha benötigt wird (wie in unserem Fall).
Das stimmt nicht, was dir die KK sagt, wie gesagt: Es besteht KEINE Vorrangigkeit der Kostenträger!! Beide Kostenträger sind für alle Krankheiten zuständig!!
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giuly
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Beitrag von giuly » 08 Mai 2012, 15:23

Ich wollte Dich keineswegs entmutigen. Ich glaub ich hatte einfach nur Pech.

Wie alt Dein Kind denn?

Aprilia
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RE:

Beitrag von Aprilia » 08 Mai 2012, 16:43

Original geschrieben von giuly

Ich wollte Dich keineswegs entmutigen. Ich glaub ich hatte einfach nur Pech.

Wie alt Dein Kind denn?
Ist schon okay! Ich hoffe jetzt einfach und vielleicht drückt ihr mir ja die Daumen...
Der Größere ist schon 13 J. (aber wie bereits erwähnt entwicklungsverzögert) der Kleine (Begleitkind) ist grad 2J.

Aprilia
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RE: RE: RE:

Beitrag von Aprilia » 08 Mai 2012, 16:47

Original geschrieben von Juddel

Das stimmt nicht, was dir die KK sagt, wie gesagt: Es besteht KEINE Vorrangigkeit der Kostenträger!! Beide Kostenträger sind für alle Krankheiten zuständig!!
Dank dir nochmal! Wir werden unser Glück jetzt mal über die RV versuchen, wenn es nicht klappen sollte, werden wir auf jeden Fall noch mal auf die KK zurückkommen.
LG Aprilia

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Isus72
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RE: RE:

Beitrag von Isus72 » 08 Mai 2012, 19:52

Original geschrieben von Aprilia

Bei welcher Krankenkasse seid ihr? Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass du bei der Abgabe vom Antrag mit der Sachbearbeiterin der Krankenkasse eine passende Klinik ausgesucht hast?
Tut mir leid, wenn ich jetzt so blöd frage, aber ich hab grad so viel im Kopf, dass ich grad nicht wirklich alles auf die Reihe bekomme.
Wir sind bei der bkk vor ort. Ich habe die Kur beantragt, sie wurde dann gleich genehmigt. Dann hatten wir Probleme mit dem Kurhaus. Es hat sich ca. 8 Wochen noch hingezogen, bis wir ein passendes Kurhaus hatten. Die KK wollte Vertragskliniken belegen, aber die Vertragskliniken wollten J. nicht haben, weil sie ihn nicht gut genug behandeln hätten können.
Isus(47) + C(49) + F(22) + J(18) + E(16)
2005 Sylt
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Isus72
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RE:

Beitrag von Isus72 » 08 Mai 2012, 19:58

Original geschrieben von fynnnoell09


RV genehmigt 4 Wochen und KK 3 Wochen für Kinderreha.
Wir hatten die Kinderreha über die KK und auch für 4 Wochen. Ich habe über die KK beantragt, weil damals hier jemand geschrieben hatte, dass Begleitmamas leichter über die KK bewilligt werden.

Inzwischen lese ich hier aber bei vielen Kinderreha über die RV, dass ebenfalls Begleitung genehmigt wurde.
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Aprilia
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Beitrag von Aprilia » 08 Mai 2012, 20:47

Danke Isus72!
Es ist manchmal schon zum Haare ausraufen...
Allerdings ist es ja besser, wenn die Kliniken wenigstens gleich sagen, dass sie zu wenig machen können, wie wenn nachher der Ärger da ist.
LG Aprilia

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