Mutterkind-Kur
Mutterkind-Kur
Hallo Zusammen,
hab mal grundsaetzlich ´ne Frage zu dem Thema:
Welchen Unterschied gibt es zwischen der Mutterkind-Kur und der Kind-Kur wenn die Mutter mitfaehrt als Begleitperson?
Mein Sohn ist 15 Monate alt, hat Asthma und ich wollte mit ihm eine Kur machen. Koennt Ihr mir da bitte ein paar Tipps geben? :patsch:
Gruss Tanja
PS Sorry, hab noch etwas Probleme mit dem Schreiben!
hab mal grundsaetzlich ´ne Frage zu dem Thema:
Welchen Unterschied gibt es zwischen der Mutterkind-Kur und der Kind-Kur wenn die Mutter mitfaehrt als Begleitperson?
Mein Sohn ist 15 Monate alt, hat Asthma und ich wollte mit ihm eine Kur machen. Koennt Ihr mir da bitte ein paar Tipps geben? :patsch:
Gruss Tanja
PS Sorry, hab noch etwas Probleme mit dem Schreiben!
Hallo!
Ganz kurz und praegnant ist es so, dass bei einer Mutter-Kind-Kur immer die Mutter im Mittelpunkt steht. Sie muss in erster Linie Kurbedrueftig sein, sonst wird sowieso nicht genehmigt. Das Kind wird , wenn noetig , eben dort nur mitbehandelt!
Bei einer Kinderheilkur ueber die KK oder einer Reha ueber die RV fuer Kinder ist der Antrag fuer das Kind selber! Dementsprechend wird das Kind behandelt , die Mutter ist nur Begleitperson. Es wird in einer Kinderkur erwartet, dass die Mutter sich groesstenteils um das Kind kuemmert, es zu den Behandlungen bringt etc. et. Die Mutter selbst wird nicht behandelt. In manchen Einrichtungen geht es ,dass die Mutter sich von zuhause Rezepte mitbringt und dann die Verordnungen verabreicht bekommt.....
LG laetiita
Ganz kurz und praegnant ist es so, dass bei einer Mutter-Kind-Kur immer die Mutter im Mittelpunkt steht. Sie muss in erster Linie Kurbedrueftig sein, sonst wird sowieso nicht genehmigt. Das Kind wird , wenn noetig , eben dort nur mitbehandelt!
Bei einer Kinderheilkur ueber die KK oder einer Reha ueber die RV fuer Kinder ist der Antrag fuer das Kind selber! Dementsprechend wird das Kind behandelt , die Mutter ist nur Begleitperson. Es wird in einer Kinderkur erwartet, dass die Mutter sich groesstenteils um das Kind kuemmert, es zu den Behandlungen bringt etc. et. Die Mutter selbst wird nicht behandelt. In manchen Einrichtungen geht es ,dass die Mutter sich von zuhause Rezepte mitbringt und dann die Verordnungen verabreicht bekommt.....
LG laetiita
Hallo,
ich bin gerade zurueck von einer Mutter-Kind-Kur und ziemlich enttaeuscht. Ich glaube, dass es ganz einfach auf die Krankenkasse ankommt. Ich habe fuer mich und meine Kinder eine Mutter-Kind-Kur beantragt und fuer uns drei wurde die auch als Vorsorge genehmigt. Vor Ort wurde mir von der Aerztin der Einrichtung jedoch mitgeteilt, dass nur ich Massnahmen erhalten werde und die Kinder nur Begleitkinder seien ohne Anspruch auf eigene Massnahmen. Nach telefonischer Ruecksprache mit der Krankenkasse wurde dies so vom MDK festgelegt, jedoch ohne mein Wissen! Andere Muetter in der Einrichtung erhielten Massnahmen fuer sich und ihre Kinder, obwohl nur die Muetter zur Begleitung mitgefahren sind. Auch das waren Mutter-Kind-Kuren. Ich habe festgestellt, dass es wie mir noch anderen Muettern so ging, die alle BKK-versichert sind. Sicherheitshalber sollte man vorher wohl genau mit der Krankenkasse klaeren, wer Massnahmeberechtigt ist und sich nicht nur auf irgendwelche Schreiben verlassen. Hat jemand aehnliche Erfahrungen gemacht? Ich beabsichtige nun, die Krankenkasse zu wechseln, muss aber noch in Erfahrung bringen, ob das ohne Probleme direkt nach der Kur moeglich ist. Waere dankbar fuer jede Information dazu.
Gruesse von Senik
ich bin gerade zurueck von einer Mutter-Kind-Kur und ziemlich enttaeuscht. Ich glaube, dass es ganz einfach auf die Krankenkasse ankommt. Ich habe fuer mich und meine Kinder eine Mutter-Kind-Kur beantragt und fuer uns drei wurde die auch als Vorsorge genehmigt. Vor Ort wurde mir von der Aerztin der Einrichtung jedoch mitgeteilt, dass nur ich Massnahmen erhalten werde und die Kinder nur Begleitkinder seien ohne Anspruch auf eigene Massnahmen. Nach telefonischer Ruecksprache mit der Krankenkasse wurde dies so vom MDK festgelegt, jedoch ohne mein Wissen! Andere Muetter in der Einrichtung erhielten Massnahmen fuer sich und ihre Kinder, obwohl nur die Muetter zur Begleitung mitgefahren sind. Auch das waren Mutter-Kind-Kuren. Ich habe festgestellt, dass es wie mir noch anderen Muettern so ging, die alle BKK-versichert sind. Sicherheitshalber sollte man vorher wohl genau mit der Krankenkasse klaeren, wer Massnahmeberechtigt ist und sich nicht nur auf irgendwelche Schreiben verlassen. Hat jemand aehnliche Erfahrungen gemacht? Ich beabsichtige nun, die Krankenkasse zu wechseln, muss aber noch in Erfahrung bringen, ob das ohne Probleme direkt nach der Kur moeglich ist. Waere dankbar fuer jede Information dazu.
Gruesse von Senik
@ senik: wenn die KK Deine Kinder nur als Begleitkinder gezahlt hat, dann muss das vorher in der Kurbewilligung gestanden haben.
Ueblich waere in etwa so eine Fromulierung. " ihrem Antrag wird entsprochen. Wir uebernehmen die Kosten fuer Sie und Ihr Kind fuer Unterkunft und Verpflegung sowie die fuer Sie notwendigen medizinischen Leistungen fuer eine Dauer von .... Bei ihrem Kind liegen keine aureichenden ( oder nur psychosoziale ) Indikationen vor. Eien Kostenuebernahme fuer Anwendungen scheidet daher aus." So in etwa wuerde fomuilert wenn die Kinder nur Begleitkinder sind...
Anderenfalls koennte es so aussehen: " Wir uebernehmen die Kosten fuer Unterkunft und Verpflegung sowie die Kosten fuer medizinische Leistungen fuer eine Dauer von...." Eben ohne gesonderte Differenzierung in Bezug auf die Kinder....
Aber es muss ganz klar im Bescheid drin stehen - kann es sein ,dass Du diese Formulierungen ueberlesen hast???
LG laetitia
Ueblich waere in etwa so eine Fromulierung. " ihrem Antrag wird entsprochen. Wir uebernehmen die Kosten fuer Sie und Ihr Kind fuer Unterkunft und Verpflegung sowie die fuer Sie notwendigen medizinischen Leistungen fuer eine Dauer von .... Bei ihrem Kind liegen keine aureichenden ( oder nur psychosoziale ) Indikationen vor. Eien Kostenuebernahme fuer Anwendungen scheidet daher aus." So in etwa wuerde fomuilert wenn die Kinder nur Begleitkinder sind...
Anderenfalls koennte es so aussehen: " Wir uebernehmen die Kosten fuer Unterkunft und Verpflegung sowie die Kosten fuer medizinische Leistungen fuer eine Dauer von...." Eben ohne gesonderte Differenzierung in Bezug auf die Kinder....
Aber es muss ganz klar im Bescheid drin stehen - kann es sein ,dass Du diese Formulierungen ueberlesen hast???
LG laetitia
- muschelsammlerin
- Beiträge: 4604
- Registriert: 04 Mär 2008, 08:09
Also, nachdem ich das hier gelesen habe, weiss ich, was ich auf jeden Fall mit in den Koffer packe! Naemlich die Post von der Krankenkasse, in der steht, dass mein Sohn und ich beide medizinisch behandelt werden sollen ...
Ich hatte zwar bei unseren beiden anderen Kuren noch nie Probleme und die TK ist auch wirklich eine sehr gute Krankenkasse, aber hier macht man sich ja schon Gedanken!
LG Heike
Ich hatte zwar bei unseren beiden anderen Kuren noch nie Probleme und die TK ist auch wirklich eine sehr gute Krankenkasse, aber hier macht man sich ja schon Gedanken!
LG Heike
Liebe Grüße von Heike
MuKiKuren: Haus Sonnenschein, Langeoog (2000 und 2004), Haus Wittdün, Langeoog (2008)
MuKiKuren: Haus Sonnenschein, Langeoog (2000 und 2004), Haus Wittdün, Langeoog (2008)