Wer ist berufstätig und ging als BEGLEITUNG mit dem Kind in Kur? Frage zu Lohnfortzahlung

Ribanna

Wer ist berufstätig und ging als BEGLEITUNG mit dem Kind in Kur? Frage zu Lohnfortzahlung

Beitrag von Ribanna » 18 Feb 2009, 11:29

Hallo,

da ich im Antragsforum leider kein Glück mit meinem Anliegen hatte, probiere ich es jetzt hier mal, da es hier ja meistens um "Kind"-Kuren geht:

Meine Tochter (6) hat (mit mir als Begleitperson - ohne Anwendungen) eine 3wöchige Kur genehmigt bekommen.
Ich selbst bin jedoch nicht bei der gleichen Krankenkasse versichert wie meine Tochter (sie ist beim Papa versichert).
Ich arbeite halbtags und falle somit während der Kur(begleitung) für meinen Arbeitgeber als Arbeitskraft aus.
Wer muss für mich welche Bescheinigung ausstellen? Die Krankenkasse hat mir eben als erste Auskunft die Info erteilt, dass ich hier Urlaub nehmen müsste. Ist das korrekt? ... irgendwie bin ich davon ausgegangen, dass das wie bei Krankheit des Kindes läuft ...

Ich möchte ja nicht unverschämt klingen (ist ja schon "nett", dass die Kasse eine - wirklich notwendige - Kur genehmigt), aber wie machen denn das die berufstätigen Mamas, die sogar die Kur auf teilweise 4 oder 5 Wochen verlängern? Ich habe (bei meiner Halbtagstätigkeit) 20 Tage Urlaub, diese wären dann aufgebraucht. Das würde bedeuten, dass mein Mann dann im Sommer alleine mit meiner Tochter in Urlaub fahren muss.

Wie sieht hier die Rechtslage aus? Ich hoffe mir kann jemand Auskunft geben. Vielleicht war jemand von Euch in einer ähnlichen Lage.
Ich habe z.B. gehört, dass der Lohn rückerstattet wird, wenn die Kur über die Rentenversicherung beantragt wurde. Also wenn das stimmt und nur (eigentlich die gleichen) Kuren über eine Kasse nicht bezahlt werden, dann läuft doch hier etwas richtig falsch, oder?

Danke und Gruß

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 18 Feb 2009, 12:18

natürlich kannst Du Urlaub nehmen... Du würdest dann dein Geld normal weiter bekommen..

Aber Du kannst auch Deinen Arbeitgeber bitten Dich für die Zeit freizustellen, die Du mit kind in Kur bist und Dir den Verdienstausfall von der KK ersttatten lassen..... ( so wie bei Kind krank- sind auch dieselben %-Sätze )

Welche KK zahlt denn das immer wenn Du wg, Kind krank zuhause bleibst??

Ich nehme mal an die Deines Kindes , nicth? Das wäre dann auch hier der Ansprechpartner. Die geben Dir Formulare für den Arbeitgeber mit und rechnen dann den betrag an Lohnersatzleistungen aus, den Du erstattet bekommst...

Wieso eingetlich nur drei Wochen fällt mir gerade auf ?? Normalerweise sollten Kinderkuren immer 4 Wochen laufen...

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 18 Feb 2009, 12:31

Sorry - etwas fällt mir gerade noch auf... Du hast nur 20 Tage Urlaub?? Der gesetzliche Mindesturlaub den jeder bekommen muss , sind schon 24 Tage wenn ich recht informiert bin.....

Die meisten haben ja mehr, da die Tarifverträge meist mehr vorsehen..

irgendwas stimmt da nicht...... Ich würd da mal nachhaken..

schau dazu mal hier

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cuddle
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Beitrag von cuddle » 18 Feb 2009, 12:43

Das kann schon sein, mit dem Urlaub.
Ich hab 17 Tage, arbeite ja aber auch nicht jeden Tag. Dann passt es wieder.
LG
Heike
Königsblaue Grüße
Heike


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Laetitia

Beitrag von Laetitia » 18 Feb 2009, 12:46

Ja , wenn man nicht jeden tag arbeitet passt es - Sie schreibt aber, das sie Halbtags arbeitet! Und da würde dann jeder Tag zählen und man müsste dasselbe an Tagen bekommen wie Vollzeitkräfte...

Ribanna

Beitrag von Ribanna » 18 Feb 2009, 12:48

Hall Laetitia,

danke für die Antwort.

Erstmal zum Urlaub: Ich habe "nur" 20 Tage, da ich jeweils nur MO-DO arbeite (FR frei) und dann auch nur die einzelnen Tage gerechnet werden. Wenn ich wochenweise rechne, dann habe ich auch 25 Tage. Ich arbeite übrigens in einer ganz kleinen Firma (13 Angest.).

Bisher hatte ich die Problematik mit arbeitsunfähig w/ Krankheit Kind nicht, da ich immer meine Mutter als Betreuerin holen konnte. Meine Mutter ist aber leider vor 5 Wochen gestorben.
Letzte Woche musste ich zum ersten Mal 3 Tage "krank w/ Kind" nehmen und sollte diese bei MEINER Kasse einreichen. Mal sehen ob das richtig war. Letztendlich habe ich dann jetzt nur noch 7 Tage für das komplette Jahr übrig, an dem mein Kind krank sein "darf" :(

Das mit der Freistellung vom Arbeitgeber würde ich hinbekommen. Zahlt dann die Kasse (wenn ja, welche? meine oder die meiner Tochter?) tatsächlich den Verdienstausfall? Oder werden dann nur noch die restlichen 7 Tage w/ Krankheit des Kindes berechnet?

Ich habe übrigens tatsächlich "nur" 3 Wochen Kur genehmigt bekommen. Das macht die DAK wohl generell so, denn unsere letzte Kur (da hatte ich noch nicht gearbeitet) vor 3 Jahren war auch nur für 3 Wochen vorgesehen.

LG
Ribanna

Laetitia

Beitrag von Laetitia » 18 Feb 2009, 12:55

Also - welche KK das jetzt genau übernehmen muss - bin ich z. Zt überfragt- Ich würde von der Logik her davon ausgehen, daß es die Deiner Tochter ist, da die ja auch die Kur für Dich als Begleitung zahlt....... genau weiß ich das aber nicht.

Kuren sind ja nicht genau dasselbe wie Kind-krank... es ist eine stationäre Behandlung bei der Du ja notwendig bist... Sonst würde die KK ( welche überigens ? ich nehme an die deines Kindes? ) das nicht übernehmen die Kosten für Dich als Begleitung zu zahlen... Die Kind Krank- Tage dürfen bei sowas nicht angerechnet werden..

Mit dem Urlaub das stimmt dann so., da hast Du Recht. Ist mir halt nur aufgefallen weil Du von halbtags geschrieben hast...

Wenn die KK Deines Kindes die Kurkosten übernimmt für Dich als Begleitung, dann würde ich dort noch mal anrufen wg des Verdienstausfalls. Kläre das auf jeden Fall vorher...

Eigentlich gibt es Rahmenrichtlinien der Spitzenverbänder der Kk für Kinderkuren .- und die besagen : generell 4 Wochen! Warum sich die DAK da nicht dran halten muss verstehe ich nicht... Vielleicht würde ich da mal bei Bundesversicherungsamt nachfragen.. Kann man auch per Mail...

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Mahols
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Beitrag von Mahols » 18 Feb 2009, 13:02

Hallo,

normales Kinderkrankengeld zahlt die KK des Versicherten - also Deine KK.

Allerdings gibt es das von der KK nur für 10 Tage pro Jahr und Kind und insgesamt für höchstens 25 Tage pro Jahr (Alleinerziehende das doppelte).

Bei einigen KK ging es früher, dass der andere Elternteil seinen "Anteil" abtritt, aber das musst Du im Einzelfall klären, ob das heute auch noch geht.

Sonst fällt mir zum Thema Gehaltserstattung bei einer Begleitperson leider auch nicht viel ein, frag doch auch mal bei der KK Deiner Tochter nach... :(

LG
Mareike
Liebe Grüße
Mareike


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Laetitia

Beitrag von Laetitia » 18 Feb 2009, 13:09

@ Mahols : es gibt bei verheirateten lediglich 10 Tage kind krank.....insgesamt !

Abtreten ist da nicht... Nur alleinerziehende bekommen 20 und können die auch aufteilen...

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Mahols
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RE:

Beitrag von Mahols » 18 Feb 2009, 13:19

Original geschrieben von Laetitia

@ Mahols : es gibt bei verheirateten lediglich 10 Tage kind krank.....insgesamt !

Abtreten ist da nicht... Nur alleinerziehende bekommen 20 und können die auch aufteilen...
Nein, jeder Elternteil hat Anspruch auf 10 Tage pro Kind - daher haben Alleinerziehende auch den doppelten Anspruch (weil ja kein Partner da ist)

Und das mit den maximal 25 Tagen pro Kalenderjahr kommt halt erst bei 3 Kindern zum tragen.

Hier

wird es nochmal erklärt (im 3. Absatz auch, dass beide Eltern Anspruch haben - eine eigene Mitgliedschaft vorausgesetzt)

Und das mit dem Abtreten ging früher (vor 5 Jahren) wirklich, aber ich weiß halt nicht, ob das immer noch möglich ist.

LG
Mareike
Liebe Grüße
Mareike


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