Ich hoffe, dass ich mit meinem Anliegen hier in der richtigen Rubrik bin... :verwirrt:
Mein (vorzeitig gestellter) Antrag auf MuKiKur wurde abgelehnt

Begründung: [royalblue]Aufgrund der ärztlichen Unterlagen kommt der med. Dienst zu dem Ergebnis, dass derzeit eine MuKiKur nicht erforderlich sei sondern eine ambulante ärztliche Versorgung mit dem umfangreichen Behandlungsangsangebot vor Ort ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt darüber.[/royalblue]
Zur Zeit beziehe ich Krankengeld, bin seit meiner Hüft-OP im Oktober krank geschrieben)x! Jetzt will die KK, dass ich wegen der Hüfte eine ambulante Reha mache.
Nun meine Fragen:
-Kann man eine vom Orthopäden verordnete ambulante Reha oder Schmerztherapie machen, wenn einen der med. Dienst (ohne Gegenüberstellung!) ab nächster Wo. arbeitsfähig geschrieben hat??
-Stimmt es, dass man keinen Anspruch auf eine MuKiKur hat, wenn man Krankengeld bezieht (davon stand jetzt aber nichts in der Ablehnung)?
-Wenn ich jetzt wegen der Hüte eine ambulante Reha mache, habe ich dann überhaupt noch eine Chance, wenn ich gegen die Ablehnung der MuKiKur Einspruch erhebe?
In meinem Antrag ging es übrigens um weit mehr, als um die Sache mit der Hüfte, die war nur nebenbei mit erwähnt!!!
Danke für`s Lesen, ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen!
Nicole