med. notw. Begleitperson bei Kinderreha/ Beihilfe NRW
Verfasst: 11 Apr 2012, 09:24
Hallo! Stecke gerade in der Beantragung einer Kinderreha nach Beihilfeverordnung NRW für meinen Sohn. Er ist 3 Jahre alt. Telefonisch sagt mein SB, dass er auf jeden FAll eine Reha bewilligt bekommt, aber ich nicht als Begleitperson übernommen werde! Das wäre nach der Verordnung nur der Fall, wenn es medizinisch notwenig wäre. Jetzt kommt es: In der Anlage der Beihilfeverordnung ist es angebl. so erläutert, dass dies nur der Fall ist, wenn das Kind eine Krebserkrankung hat!!! Was ist das denn, bitte?
Wer hat Erfahrungen diesbezüglich und ist von der Beihilfe als medizinisch notwendige Begleitperson übernommen worden, obwohl sein Kind KEINE Krebserkrankung hat?
Danke für Antworten.
Wer hat Erfahrungen diesbezüglich und ist von der Beihilfe als medizinisch notwendige Begleitperson übernommen worden, obwohl sein Kind KEINE Krebserkrankung hat?
Danke für Antworten.