RV als Kostenträger- Beitragszahlung- Voraussetzung
Verfasst: 03 Feb 2013, 10:44
Gestern im Bett :kopfanwand: ging mir folgendes durch den Kopf: wenn ich über die RV einen RehaAntrag stelle, dann muss ich ja logischerweise vorher auch Beitragszahler gewesen sein.
Jetzt steht auf der HP irgendwo, dass man in den letzten 2 Jahren Beiträge an die RV gezahlt haben muss....
Und dabei ist mir aufgegangen, dass ich als Studentin aber in den letzten 3 Jahren keine Beiträge gezahlt habe...
Weiß jemand, ob es da Sonderregelungen gibt?
Interessieren würde mich das schon sehr, denn ich hab morgen einen Termin bei meiner Ärztin und wäre ja irgendwie blöd, wenn die sich die Arbeit jetzt für nichts macht....
Ich bin 33 Jahre alt und habe mit 16 Jahren das erste Mal RV Beiträge gezählt. Also wäre die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt. Reicht das?
Jetzt steht auf der HP irgendwo, dass man in den letzten 2 Jahren Beiträge an die RV gezahlt haben muss....
Und dabei ist mir aufgegangen, dass ich als Studentin aber in den letzten 3 Jahren keine Beiträge gezahlt habe...
Weiß jemand, ob es da Sonderregelungen gibt?
Interessieren würde mich das schon sehr, denn ich hab morgen einen Termin bei meiner Ärztin und wäre ja irgendwie blöd, wenn die sich die Arbeit jetzt für nichts macht....
Ich bin 33 Jahre alt und habe mit 16 Jahren das erste Mal RV Beiträge gezählt. Also wäre die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt. Reicht das?