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Kann die Schule eine Reha verweigern

Verfasst: 22 Feb 2013, 00:31
von bimadome
Hallo, meine Freundin muß nach einer Rücken OP zur Reha, nun hat sie es heute in der Schule angesprochen und die Lehrerin meinte.

"Also das sehen wir gar nicht gerne, da müssen sie eine Genehmigung bei dem Direktor einholen"

Kann eine Schule die Reha ablehnen? Sie ist nur Begleitkind, kann aber ja mit 7 Jahren noch nicht alleine zu Hause bleiben. Vater muß arbeiten und Mutter würde nie alleine fahren. Es handelt sich um höchstens 2 Wochen Schule, da wir dann Osterferien haben.

Würde mich über Antworten freuen, damit ich meiner Freundin was sagen kann.

Danke schön!

Verfasst: 22 Feb 2013, 06:30
von hasi1969
eigentlich kann die schule das nicht ablehnen, also ich ahtte da noch nie probleme, ich würde mich an die direktorin wenden

Verfasst: 22 Feb 2013, 07:00
von cuddle
Das ist ganz normal, das die Direktorin die Entscheidung trifft. Ist immer so bei längerer Freistellung.
Lass dich aber nicht verunsichern , das ist eher eine Entscheidung pro forma. Ich habe noch nie gehört, das so etwas abgelehnt würde.

Verfasst: 22 Feb 2013, 07:05
von giuly
Bei einer Grundschule würde ich mir keine Sorgen machen. Das muß die Rektorin entscheiden, aber ich habe hier noch gelesen, dass das abgelehnt wurde.

Reha

Verfasst: 22 Feb 2013, 08:34
von Servierflitzer
Hallo ,

ich schlage Dir vor eine Mutter-Kind Kur (§41) zu beantragen.

In einer Mutter-Kind Klinik ist das Kind bestens versorgt und in den
meisten Einrichtungen gibt es eine Kurschule.

Die Klassenlehrerin gibt das Lernziel mit Unterlagen mit und in der Klinik
steht ggf. der dortige Lehrer für Rückfragen zur Seite.

In reinen Reha-Kliniken (DRV) gibt es nur unzureichende Kinderbetreuung!!!

Gruss

Verfasst: 22 Feb 2013, 09:37
von Mitherfi
Wenn deine Freundin eine Reha braucht, braucht sie eine Reha...

In den Rehaeinrichtungen scheint das recht unterschiedlich gehandhabt zu werden, aber ich habe schon gesehen, dass die Kinder öfter auch mal in die örtliche Grundschule integriert werden. So oder so, wird es für das Kind kein Problem sein und daher wird sich die Rektorin auch nicht querstellen. Das Kind bekommt ja zumindest wissenserhaltende Hausaufgabenbetreuung und das reicht im Grundschulalter auch aus.

Sie soll sich da mal keine Sorgen machen. Ob die Schule das nun toll findet oder nicht... Die werden sich letztlich fügen, denn deine Freundin hat es doch schon gut organisiert, wenn sie in den Osterferien fahren darf! Das alleine ist ja schon schwierig zu bekommen oft. Und es ist ihr ganz sicher nicht zuzumuten auf die Reha zu verzichten, weil sie eine Grundschülerin hat...

Verfasst: 22 Feb 2013, 10:21
von mikkel
Hallo,
ich fahre ja jetzt nicht zur Reha aber mache eine MuKu....konnte mir am Dienstag auch am Telefon anhören..ach das ist ja genau nach den Osterferien !!
Habe dann den Antrag bekommen und auch drauf geschrieben das mein Mann in der zeit kein Urlaub nehmen kann und somit mein Sohn mitkommen muß,gestern kam gleich das Ok von der Direktorin :) .

Sie wird bestimmt auch das OK dafür bekommen !!!

Verfasst: 22 Feb 2013, 10:29
von aufdemWeg
Verweigern kann sie es denke ich nicht.

Aber grade an so Randtagen von Ferien oder längerer Freistellung ist oft das Ok des Rektors gefragt.
Einfach um sicher zu gehen, dass es sich wirklich um eine Reha handelt bzw. ggf. Papierkram (Bewilligung) vorlegt werden sollte, was den/die Lehrer/in nichts angeht.

Verfasst: 22 Feb 2013, 11:32
von Juddel
Wenn das Kind länger als 3 Tage aus der Schule ist, muss das immer der Rektor entscheiden, so ist das Gesetz.Allerdings darf er es nicht ablehnen! Du musst aber einen Formantrag stellen bei ihm, dass war bei mir immer so.

Verfasst: 22 Feb 2013, 12:14
von Isus72
Wenn die Reha genehmigt ist, dann lehnt die Schule in der Regel nicht ab. Ging bei mir bisher auch immer problemlos!