Unterschied Kinder Kur über RV oder KV ?

kruemel

Unterschied Kinder Kur über RV oder KV ?

Beitrag von kruemel » 16 Sep 2014, 08:45

Guten Morgen,

morgen werde ich mit der Psychologin vom SPZ ( Sozial-Pädiatrisches-Zentrum )
telefonieren hinsichtlich einer Kur für mein Kind.
Nun habe ich hier im Forum schon gelesen, dass der Antrag von der RV zur KV geleitet wird in manchen Fällen.

Wann beantrage ich denn bei der RV, wann bei der KK ?

Worin liegt hier eigentlich der Unterschied, ausser in der Auswahl der Klinik.
Bei der RV liegt der Fokus ja tatsächlich rein auf den Diagnosen des Arztes ( ich kenne bisher nur die MuKiKur, wo man ja selbst darlegen muss).

Ist das bei der KK auch so, ist die Beantragung bei der einen oder anderen Institution einfacher/sinnvoller ?

Verzeiht mir meine vielen Fragen :)

emilyschmidt06
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RE: Unterschied Kinder Kur über RV oder KV ?

Beitrag von emilyschmidt06 » 16 Sep 2014, 09:23

also was genau der unterschied ist weiß ich auch nicht, da man ja egal ob man bei der kk oder rv beantragt trotzdem die gleichen diagnosen beantragt.

ich hab ja mit der sprachheilreha für meine tochter alles durch. ich hab erst bei der rv beantragt, die haben es dann sofort zur kk weitergeleitet mit der begründung mein kind arbeitet nicht hat also keinen anspruch hat :kopfanwand: was ja völlig falsch ist da ja mein mann arbeitet. naja kk hat auch abgelehnt mit der begründung sprachheilreha gibt es nicht. naja darauf hin hab ich widerspruch eingelegt. wurde trotzdem wieder abgelehnt da anscheinend die therapien nicht ausgeschöpft wurden.

hier im forum habe ich gelesen das es evtl. deshalb abgelehnt wurde da meine tochter in der muki in rerik auch therapiekind war.

naja dann habe ich es erstmal dabei belassen, als aber wieder die probleme in der schule anfingen hab ich es nochmal gewagt und bei der rv beantragt mit dem vermerk das sie dafür zuständig sind weil mein mann arbeitet. der kinderarzt meinte er unterstützt uns so lange bis es genehmigt wird. 2-3 wochen später war dann auch die bewilligung da. auf einmal ging es also. wobei ich schon sagen muss die bei der rv sind echt unfreundlich. hatte da mal angerufen um zu fragen ob der antrag einging da wurde ich doof angepampt das man wegen sowas doch nicht anrufen muss ich soll abwarten werde schon bescheid bekommen :kopfanwand:
April 2010 Haus am Deich Norddeich
Juni 2013 Mutter Kind Rerik
Februar/März 2015Sprachheilreha Eubios Thalheim
18.11.15-09.12.15 AWO Klinik Langeoog Haus Westwind

kruemel

Beitrag von kruemel » 16 Sep 2014, 09:35

Das wäre jetzt auch meine Befürchtung, dass uber die KK eine Absage kommt, da wir vor weniger als vier Jahren zur MuKiKu waren und er als Therapiekind dabei war...

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giuly
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Beitrag von giuly » 16 Sep 2014, 10:10

Also das ist eigentlich völlig irrelevant ob das Kind als Therapiekind mit zur MuKiKur war. Meine Tochter war 2008 Therapiekind, 2010 Kinderreha, 2011 wieder Therapiekind....Klar muss man das angeben, aber das ist nicht von Nachteil. In einer MuKiKur kann nur nicht so intensiv an der Gesundheit des Kindes gearbeitet werden.

emilyschmidt06
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RE:

Beitrag von emilyschmidt06 » 16 Sep 2014, 10:30

Original geschrieben von giuly

Also das ist eigentlich völlig irrelevant ob das Kind als Therapiekind mit zur MuKiKur war. Meine Tochter war 2008 Therapiekind, 2010 Kinderreha, 2011 wieder Therapiekind....Klar muss man das angeben, aber das ist nicht von Nachteil. In einer MuKiKur kann nur nicht so intensiv an der Gesundheit des Kindes gearbeitet werden.

war die kinderreha bei euch dann auch über kk? was bei uns noch war bei der rv als dann genehmigt wurde, (ich hatte ja als wunschklinik thalheim angegeben) wurde uns scheidegg genehmigt. wir fahren ja wegen selektiven mutismus. die klinik ist aber nicht auf sprache aus sondern eher hautkrankheiten. naja, was komisch war das die nicht gleich thalheim genehmigt haben, denn die rv nordbayern hat laut thalheim auch mit ihnen verträge. nach widerspruch wurde dann genehmigt.

das in einer muki-kur die mutter im vordergrund steht ist klar, aber ob das die krankenkasse auch so sieht keine ahnung? meine tochter hatte 3 mal soziales kompetenztrainig in der kur. also weit davon entfernt was bei einer reha geleistet wird
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Biggibo
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Beitrag von Biggibo » 16 Sep 2014, 10:33

Wir waren auch 2012 zur MuKiKur und mein Sohn war Therapiekind .

Von der RV wurde mir mitgeteilt , die Zuständigkeit besteht nur wenn durch die Krankheit die künftige Berufsfähigkeit gefährdet ist .

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giuly
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Beitrag von giuly » 16 Sep 2014, 11:09

Nee die Kinderreha war über die RV, aber du musst das angeben.

@Biggibo: Von der RV wurde mir mitgeteilt , die Zuständigkeit besteht nur wenn durch die Krankheit die künftige Berufsfähigkeit gefährdet ist .

Die Erfahrung habe ich auch gemacht, dass da Sachen gesagt und geschrieben werden, die absolut falsch sind. Mein Sohn hatte 2012 seine Kinderreha und da meine Tochter jetzt ihre hatte, wollte ich ganz gerne, dass seine Problematik direkt mitbehandelt wird. Und da kam diese Antwort, dass seine Erkrankungen die spätere Erwerbsfähigkeit nicht beeinflussen würden, was absolut nicht stimmt. Abgesehen davon, hatte er deswegen ja schon eine Kinderreha gehabt.

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Juddel
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Beitrag von Juddel » 16 Sep 2014, 11:24

Es ist gesetzlich festgelegt, dass es bei Kinderrehas KEINE Vorrangigkeit der Kostenträger gibt!!!!!!

Das heißt,-- der Kostenträger der den Antrag kriegt,- muss den bearbeiten!!!

Nur sehen die Kostenträger das meist anders. Ist aber so.

Unsere Kinderreha lief über die KK, hab ich damals so gemacht, weil die RV bei Schulkindern meist die Begleitperson ablehnt.
2000 Klinik Feldberg
2005 Klinik Inntaler Hof
2007 Klinik Silberberg
2008 Klinik Friesenhörn
2011 Klinik Alpenblick 2 (Reha)
2012 Klinik St. Marien
2014 Klinik Silberberg
2016 Klinik Glotterbad (Reha)
2019 Vesalius Klinik

emilyschmidt06
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RE:

Beitrag von emilyschmidt06 » 16 Sep 2014, 12:07

vorallem weil ja auch so ein sachbearbeiter, der ja von medizin keine ahnung hat, sagen kann ob die erwerbsfähigkeit gefährdet ist :kopfanwand: aber ja ich hab auch geschrieben was passieren kann wenn wir eben nicht die chance nutzen die sprachheilreha zu machen. das dann eben die gefahr groß ist das sie zur förderschule muss, und ich hab mal an den sachbearbeiter appeliert, dass er vielleicht auch kinder hat und welche eltern möchten ihr kind gerne auf der förderschule sehen? auch das das gesamte leben gestört sein kann, da sie zumindest im moment nicht telefoniert, also keine freunde anruft für verabredungen, nichts einkauft usw. was eben kinder in ihrem alter schon machen und da die selbstständigkeit doch schon sehr eingeschränkt ist.

also beschreibt ruhig alltagssituationen und deren einschränkungen. mehr als schief gehen kann es ja nicht
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kruemel

RE:

Beitrag von kruemel » 16 Sep 2014, 12:15

Original geschrieben von Juddel

Es ist gesetzlich festgelegt, dass es bei Kinderrehas KEINE Vorrangigkeit der Kostenträger gibt!!!!!!

Das heißt,-- der Kostenträger der den Antrag kriegt,- muss den bearbeiten!!!

.
Kannst Du mir sagen, wo das verankert ist mit der Vorrangigkeit, also, dass diese nicht gilt ????

Dankeschön ! :)

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