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Kur ganz ohne Kinder?

Verfasst: 02 Feb 2016, 23:08
von Zimtstern
Meine Freundin freut sich für mich, die ich in MUKIKUR fahren darf. Nun hat sie keine Kinder und meinte, so eine Auszeit, ein zu sich kommen hätte sie auch gerne. Gibt es Kuren, auch Vorsorge, für Nichtmütter?

Re: Kur ganz ohne Kinder?

Verfasst: 03 Feb 2016, 12:10
von Juddel
Ja gibt es.
Sie muss bei der KK eine Vorsorgekur §23 beantragen.

Re: Kur ganz ohne Kinder?

Verfasst: 03 Feb 2016, 15:29
von Zimtstern
Danke.Das ist aber schon was ganz anderes,oder? Ich mein, es wird nur ein Teil übernommen, man muss Urlaubstage dafür berechnen, Unterkunft... selbst zahlen bis auf einen kleinen Zuschuss.

Re: Kur ganz ohne Kinder?

Verfasst: 09 Feb 2016, 11:53
von Juddel
Zimtstern hat geschrieben:Danke.Das ist aber schon was ganz anderes,oder? Ich mein, es wird nur ein Teil übernommen, man muss Urlaubstage dafür berechnen, Unterkunft... selbst zahlen bis auf einen kleinen Zuschuss.
Nein das ist eine ganz normale Kur. Nur eben keine Mutter-Kind-Kur. Eine Vorsorgekur eben. Läuft so ab wie eine Mütterkur, nur ist man eben nicht Mutter.

Re: Kur ganz ohne Kinder?

Verfasst: 10 Feb 2016, 16:48
von Zimtstern
Ich finde leider nichts dazu. Sie hat keine eigenen Kinder.

Re: Kur ganz ohne Kinder?

Verfasst: 11 Feb 2016, 18:38
von Juddel
Zimtstern hat geschrieben:Ich finde leider nichts dazu. Sie hat keine eigenen Kinder.
So stehts im Sozialgesetzbuch:

In Anspruch nehmen einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationskur sowie einer stationären Anschlussrehabilitation (AHB)

Bescheinigt der Arzt, dass eine ambulante Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme für eine Gesundung nicht ausreicht, so kann der Patient eine stationäre Behandlung bei dem zuständigen Sozialleistungsträger beantragen. Hierfür kann er nach §§ 23 Abs. 4; 40 Abs. 2 SGB V einen Antrag auf Kostenübernahme für die stationäre Behandlung mit Unterkunft und Verpflegung beantragen, insofern ein Versorgungsvertrag besteht (§ 111 SGB V). Wird der Antrag auf Kostenübernahme genehmigt, so übernimmt der zuständige Kostenträger grundsätzlich die Kosten eines dreiwöchigen Kuraufenthaltes. Ausnahmen gibt es dort, wo spezielle und krankheitsspezifische Behandlungszeiten festgelegt sind bzw. eine Verlängerung der Kurmaßnahme gesundheitlich unumgänglich ist. Wird eine Wiederholungskur beantragt, so hat der Patient nach einer vierjährigen Pause seit Inanspruchnahme der letzten Kur einen Anspruch auf Kostenübernahme. Ist eine wiederholte stationäre Kur jedoch aus medizinischen Gründen umgehend erforderlich, so können dementsprechende Dringlichkeitsanträge gestellt werden. Wird direkt nach einem Krankenhausaufenthalt eine stationäre Anschlussrehabilitation (AHB) empfohlen, so stellt der Patient noch im Krankenhaus den dementsprechenden Antrag. Hier zahlen erwachsene Versicherte für den anschließenden Kur-Aufenthalt eine Pauschale von 10€ pro Tag. Ausnahmeregelungen gelten, wenn die Zuzahlungsgrenze bereits erreicht wurde.

Re: Kur ganz ohne Kinder?

Verfasst: 14 Feb 2016, 21:25
von Zimtstern
Danke ;)