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Kinderkur , hab da mal ne Frage
Verfasst: 28 Mai 2008, 12:47
von Claudia_1
Ich moechte fuer meine Tochter eine Kinderkur wegen Adipositas beantragen,habe dann gestern bei der KK angerufen und drum gebeten mir einen Antrag zuzuschicken.Soweit so gut heute hatte ich dann einen Mukikurantrag im Kasten.Nach rueckruf bei der KK hiess es dann Kinderkur geht nur ueber RV.Ich dachte KK fuehren auch kinderkuren durch.Kommentar der SB war Die Erwerbsfaehigkeit der Kinder muesste ja hergestellt werden.

. Versteh ich grad nicht wirklich,weil auf der HP werden u.a. Kinderkuren angegeben. :patsch:
Kann mir vielleicht jemand einen Tip geben?
LG Claudia
Verfasst: 28 Mai 2008, 13:35
von Laetitia
Hallo!
Lass Dich nicht von Deiner KK verraschen! Bestehe darauf dasss sie Dir einen Antrag auf Kinderkur zusenden. Und weise gleich darauf hin ,dass Du Dich sonst beim Bundesversicherungsamt beschwerst! Denn dies Amt hat gerade die Praxis vieler Kk geruegt, Antraege an die RV abzuschieben oder einfach wieterzuleiten mit er Begruendung , dass sie nicht zustaendig seien. Bei Kinderkuren gibt es keine Vorrangigkeit! Das hiesst in der Praxis: die KK ist zustaendig wenn Du bei ihr einen Antrag stellst! Sei muss ueber den Antrag entscheiden und darf ihn nicht weiterleiten !
LG Laetitia
Verfasst: 28 Mai 2008, 14:03
von Juddel
Natuerlich bezahlen die KK Kinderkuren, ich hab eine gehabt fuer meinen Sohn und mich als Begleitperson!. Hat die KK bezahlt! Juddel
Verfasst: 29 Mai 2008, 08:39
von rina
Wird bei Kinderkuren ueber die KK eigentlich auch zwischen Vorsorge und Reha unterschieden? Gibt es da verschiedene Antraege oder muss das nur der Arzt irgendwo angeben?
LG Rina
Verfasst: 29 Mai 2008, 09:30
von schoko
Eine Kindereha kann ueber den Rententraeger genau so wie ueber die Krankenkasse beantragt werden. Zustaendig ist der, der den Antrag zuerst bekommen hat.
Vorhin erst gelesen, habe leider gerade nicht die Unterlagen dabei, aber es steht genau so in den Richtlinien!!!
Verfasst: 29 Mai 2008, 09:41
von ditze04
Unsere erste "MuKiKur" war auch eine Reha für die Kiddys und ich war Begleitperson. Und es lief alles über die Krankenkasse.
LG
ditze04
Verfasst: 29 Mai 2008, 09:46
von leuchtturm66
Mein Grosser ist schon fast 14. Unsere Kurberaterin hat mir gesagt, dass wir fuer ihn eine Kinderkur beantragen muessen und fuer mich eine Mutter-Kind-Kur mit meiner Tochter. Ich habe fuer uns alle die gleichen Antraege ausgefuellt; habe natuerlich keine Ahnung, ob die Kurberatung noch etwas hinzugefuegt hat. Jedenfalls habe ich ohne Probleme die Kur fuer uns alle innerhalb von nicht einmal 2 Wochen genehmigt bekommen.
Ich druecke dir die Daumen, vielleicht waere eine Beratung fuer dich ja auch nicht schlecht?
Liebe Gruesse
Heike
Verfasst: 29 Mai 2008, 10:04
von GabrielsMama
Ich habe gerade bei der Caritas gehoert, das eine Kinderkur ueber der
RV oder ueber die KK beantragt werden kann.
Wobei die Haeuser dann verschieden sind und die Therapien in
den Haeusern der RV intensiver, genau wie der Schulunterricht.
Verfasst: 29 Mai 2008, 13:37
von Laetitia
Hallo!
Kinderkur kann man wirklich bei beiden beantragen. In den Einrichtungen der Rv sind es immer Kinderrehas , die Therapien intensiver, der Aufenthalt in der Regel 4 Wochen. Aber: die RV schickt Kinder ab 6 Jahre alleine , ohne Begleitung der Muetter in die Reha! Und man hat generell wenig Chancen dagegen was zu tun !
Also: wer das nicht moechte faehrt bei einer Beantragung ueber die KK besser, auch wenn die Dauer da generell nru Drei Wochen ist....
LG laetitia
Verfasst: 29 Mai 2008, 14:01
von Juddel
Die Kinderkuren bei der KK fangen auch bei 4 Wochen an! Ich hatte eine ueber 4 Wochen und es war keine Reha sondern eine Vorsorge. UND ich haette sogar noch verlaengern koennen. Juddel