vielen, lieben dank für den link.Original geschrieben von Ulnau71
Es besteht eine Entgeltfortzahlungspflicht nach § 9 EFZG.
Hier nachzulesen:
http://www.zeit.de/karriere/beruf/2012- ... ortzahlung
der hilft mir sehr weiter.

vielen, lieben dank für den link.Original geschrieben von Ulnau71
Es besteht eine Entgeltfortzahlungspflicht nach § 9 EFZG.
Hier nachzulesen:
http://www.zeit.de/karriere/beruf/2012- ... ortzahlung
Den AG musst du doch vorher informieren. Den genauen Zeitpunkt der Kur.Original geschrieben von Schnickelschnack
gut zu wissen, das habe ich mich auch schon gefragt... danke! aber bekommt der arbeitgeber das dann wirklich erst im nachhinein? gibt es ncihts, was man ihm vorher als nachweis geben kann?
Ja, aber das ist wohl nicht die volle Summe... aber immer noch besser als nichts..Original geschrieben von Katimami120
Hallo!
Ich hab´da auch noch eine Frage:
Hat mein Arbeitgeber also keine finanziellen Nachteile, wenn ich in MUKi Kur gehe? Bekommt er von meiner Krankenkasse mein Gehalt (für das er ja dann keine "A rbeitskraft" hat quasi erstattet? 8-|
Viele Grüße,
Kati.
Original geschrieben von Sadafa73
Der AG zahlt das Gehalt weiter und mit der Bescheinigung der Kureinrichtung wird diese eingereicht bei der Kasse/Knappschaft und der AG erhält einen Teil zurück, so läuft das mal bei meinem AG und da gab es auch gar keine Diskussion und Urlaubstage müssen dafür auch nicht herhalten.