lohnfortzahlung durch den AG oder krankengeld von der KK?

Der Antrag - was muss ich tun, wer hilft mir weiter
Suedkampen
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RE:

Beitrag von Suedkampen » 01 Mär 2014, 20:01

Original geschrieben von Ulnau71

Es besteht eine Entgeltfortzahlungspflicht nach § 9 EFZG.

Hier nachzulesen:

http://www.zeit.de/karriere/beruf/2012- ... ortzahlung
vielen, lieben dank für den link.
der hilft mir sehr weiter. :)

Schnickelschnack
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Beitrag von Schnickelschnack » 01 Mär 2014, 22:27

gut zu wissen, das habe ich mich auch schon gefragt... danke! aber bekommt der arbeitgeber das dann wirklich erst im nachhinein? gibt es ncihts, was man ihm vorher als nachweis geben kann?

Sadafa73
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Beitrag von Sadafa73 » 01 Mär 2014, 22:32

was willst dem AG denn vorab geben? Du kannst ihm ja das Schreiben der KK vorlegen, dass du von ... bis.... auf Kur gehst und gut. Sonst soll der AG bei der KK/Knappschaft anrufen und sich erkundigen.

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Ulnau71
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RE:

Beitrag von Ulnau71 » 01 Mär 2014, 22:56

Original geschrieben von Schnickelschnack

gut zu wissen, das habe ich mich auch schon gefragt... danke! aber bekommt der arbeitgeber das dann wirklich erst im nachhinein? gibt es ncihts, was man ihm vorher als nachweis geben kann?
Den AG musst du doch vorher informieren. Den genauen Zeitpunkt der Kur.
Nachweisen, dass du von dann bis dann deine Kur gemacht hast, kann man nunmal nicht im Vorraus. Sowas geht erst nach Beendigung der Maßnahme. In manchen Fällen wird die Kur auch abgebrochen oder du wirst vorher krank oder es passiert sonstwas, dass du die Kur erst gar nicht antreten kannst.

Somit kann doch niemand im Vorraus garantieren, dass du die Maßnahme antrittst und auch beendest wie geplant.
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Suedkampen
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Beitrag von Suedkampen » 02 Mär 2014, 11:59

das bewilligungsschreiben von der kk habe ich ja schon. das könnte ich meinem AG geben.
jetzt warte ich noch morgen ab. da will die die kliniken anrufen und den kurzeitraum abstimmen.
werd dann gleich mal fragen, ob ich das noch schriftlich bekomme.
ansonsten muss sich mein AG auf meine angaben verlassen.

LadyCaillean

Beitrag von LadyCaillean » 03 Mär 2014, 09:58

wegen Info für den AG: bei meiner Kurzusage war auch direkt ein SChreiben von der KK zur Vorlage beim AG dabei

und da steht entsprechend eben drauf:
"während der Maßnahme ist nach §§ 3 und 9 Entgeltfortzahlungsgestzt eine Gehaltsfortzahlung bis zu sechs Wochen möglich"

und "über den Aufnahme- und Entlassungstermin informiert die Klinik und stellt in der Regel eine Bescheinigung aus"

hast du kein solches SChreiben von der KK? dann würde ich da vllt. mal nachfragen, ob man dir so was ausstellen kann

dazu bekommt mein AG jetzt das Schreiben der Klink, wo der zugesagte Termin drauf ist

Suedkampen
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Beitrag von Suedkampen » 03 Mär 2014, 10:16

so ein schreiben habe ich mit der bewilligung nicht bekommen. aber ich habe eben mit meiner kk telefoniert und darum gebeten, das sie mir ein ebstätigungsschreiben für meinen AG mit schicken, so bald der kurtermin von gesundheitsservice bestätigt wird. das machen die nämlich standardmässig nicht.

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Katimami120
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Beitrag von Katimami120 » 03 Mär 2014, 11:11

Hallo!
Ich hab´da auch noch eine Frage:
Hat mein Arbeitgeber also keine finanziellen Nachteile, wenn ich in MUKi Kur gehe? Bekommt er von meiner Krankenkasse mein Gehalt (für das er ja dann keine "A rbeitskraft" hat quasi erstattet? 8-|
Viele Grüße,
Kati.
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Ulnau71
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RE:

Beitrag von Ulnau71 » 03 Mär 2014, 11:44

Original geschrieben von Katimami120

Hallo!
Ich hab´da auch noch eine Frage:
Hat mein Arbeitgeber also keine finanziellen Nachteile, wenn ich in MUKi Kur gehe? Bekommt er von meiner Krankenkasse mein Gehalt (für das er ja dann keine "A rbeitskraft" hat quasi erstattet? 8-|
Viele Grüße,
Kati.
Ja, aber das ist wohl nicht die volle Summe... aber immer noch besser als nichts.. ;)
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Suedkampen
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RE:

Beitrag von Suedkampen » 03 Mär 2014, 11:45

katimami - schau mal. das hat sadafa auf der ersten seite geschrieben... :)

Original geschrieben von Sadafa73

Der AG zahlt das Gehalt weiter und mit der Bescheinigung der Kureinrichtung wird diese eingereicht bei der Kasse/Knappschaft und der AG erhält einen Teil zurück, so läuft das mal bei meinem AG und da gab es auch gar keine Diskussion und Urlaubstage müssen dafür auch nicht herhalten.

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