Reservieren???

Der Antrag - was muss ich tun, wer hilft mir weiter
An77
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Reservieren???

Beitrag von An77 » 21 Mär 2015, 13:12

ich hab mal ne Frage. Ich les seit wir das Thema Kur laufen haben, hier immer aml still mit. Da ja alle schreiben, dass kurplätze im Sommer ( bis September) rara sind, aber dann auch wieder viele schreiben, dass sie schon reserviert haben, habe ich nun auch mal versucht, einen Platz zu reservieren. Mir haben aber alle Kliniken(Ostsee) gesagt, dass sie garnicht reservieren, sondern die Plätze vergeben, wenn von der Kasse eine Bewilligung dort eingeht. Hääää?
Mein Abtrag liegt seit drei Wochen bei der Kasse und als ich letztens dort angerufen hatte, haben die gesagt, sie habens noch nicht geschafft...

Frage: wo habt ihr denn reserviert?

belletza
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Re: Reservieren???

Beitrag von belletza » 21 Mär 2015, 13:21

Dem schliess ich mich an. Ich konnte auch nicht reservieren.
Strandrobbe Mutter Kind Kur: 23.9-14.10.2015
Seeklinik Norderney Kinderreha: 16.03.2016 - 13.04.2016
Seeklinik Norderney Kinderreha: 07.11.2017 - 06.12.2017
Südstrandklinik Fehmarn Mutter Kind Kur: 08.10-29.10.2019

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lunalina
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Re: Reservieren???

Beitrag von lunalina » 21 Mär 2015, 13:58

ich habe meine Kur über die Caritas beantragt. Dort kann man sich dann schon im Vorfeld einen termin in seiner Wunschklinik reservieren lassen.
02.06-23.06.2010 CBT Haus am Meer Borkum
Traumkur am Meer
25.06-16.07.2014 CBT Haus am Meer Borkum
Weltmeisterkur- besser geht es nicht
07.05.-04.06.2015 Satteldüne Amrum Kinderreha
18.07-08.08.2018 Helena am Meer Borkum
Traumkur am Meer

Steffipi84
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Re: Reservieren???

Beitrag von Steffipi84 » 21 Mär 2015, 16:05

Ich habe meine auch über die caritas beantragt und die haben für mich reserviert.

Ganz liebe grüsse

Steffi

jofami
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Re: Reservieren???

Beitrag von jofami » 21 Mär 2015, 16:30

Es ist von Kurhaus zu Kurhaus unterschiedlich. Ich bin bei der DAK und in den Vertragshäusern an der Ostsee könnte ich auch nicht reservieren lassen, es hieß erst mit Zusage der KK ginge das. Als ich Anfang März dann die Zusage hatte und in der Kurklinik anrief, war es auch schwierig. Ein Wunsch konnte geäußert werden, gottseidank kam heute die Terminbestätigung. Wir dürfen Ende August wie gewünscht fahren.

heike71
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Re: Reservieren???

Beitrag von heike71 » 21 Mär 2015, 17:50

Hi An77,
ich konnte im Haus am Deich in Norddeich reservieren. Scheint aber selten zu sein, da diverse andere Häuser abgelehnt haben, einen Platz
zu reservieren.....
Liebe Grüße
Heike

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Ulnau71
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Re: Reservieren???

Beitrag von Ulnau71 » 21 Mär 2015, 19:13

Das handhabt jede Klinik anders. Die einen reservieren schon ohne Genehmiung, die anderen eben nicht.

Deine Kasse ist ja auch lustig, wir haben bis jetzt nichts geschafft?? Was ist dass denn für ne Aussage. Laut dem Patientenrecht, gilt dein Antrag nach 3 Wochen als genehmigt, wenn die nichts von sich hören lassen... da würde ich aber nochmal nachhaken... :roll:
Bild
2005 Ostseeklinik Zingst
2010 Fontane Klinik Motzen (6 Wochen Reha)
2013 Königshörn Glowe
2017 Klinik Maximilian Scheidegg Bild

An77
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Re: Reservieren???

Beitrag von An77 » 22 Mär 2015, 07:10

Ok, ich danke Euch.

Ja, bei der Kasse bin ich dran. Ich rufe da nächste Woche wieder an, wenn die sich nicht melden. Sie wollten mich ja zurückrufen, haben sie am Donnerstag zugesagt. Da aber Freitag sicher keiner wirklich was macht...

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MonaFox
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Re: Reservieren???

Beitrag von MonaFox » 22 Mär 2015, 11:15

An77 hat geschrieben:Ok, ich danke Euch.

Ja, bei der Kasse bin ich dran. Ich rufe da nächste Woche wieder an, wenn die sich nicht melden. Sie wollten mich ja zurückrufen, haben sie am Donnerstag zugesagt. Da aber Freitag sicher keiner wirklich was macht...
Und dann würde ich auf das patientenrecht verweisen, was Ulli schon angesprochen hat.

§ 13 Abs. 3 a SGB V: Krankenkasse entscheidet über Antrag auf Leistungen nicht

(3a) Kann eine Krankenkasse über einen Antrag auf Leistungen nicht innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang oder in Fällen, in denen eine gutachtliche Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (Medizinischer Dienst) eingeholt wird, nicht innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang entscheiden, teilt sie dies den Leistungsberechtigten unter Darlegung der Gründe rechtzeitig schriftlich mit. Wenn die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes für erforderlich hält, hat sie diese unverzüglich einzuholen und die Leistungsberechtigten hierüber zu unterrichten. Der Medizinische Dienst nimmt innerhalb von drei Wochen gutachtlich Stellung. Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes nach Satz 1, können Leistungsberechtigte der Krankenkasse eine angemessene Frist für die Entscheidung über den Antrag mit der Erklärung setzen, dass sie sich nach Ablauf der Frist die erforderliche Leistung selbst beschaffen. Beschaffen sich Leistungsberechtigte nach Ablauf der Frist eine erforderliche Leistung selbst, ist die Krankenkasse zur Erstattung der Kosten in der entstandenen Höhe verpflichtet. Die Krankenkasse berichtet dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen jährlich über die Anzahl der Fälle, in denen Fristen nicht eingehalten oder Kostenerstattungen vorgenommen wurden. Für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gelten die §§ 14, 15 des Neunten Buches zur Zuständigkeitsklärung und Erstattung selbst beschaffter Leistungen.

Anmerkung

Vereinfacht: Wenn eine Krankenkasse über einen Antrag auf Leistungen nicht innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang oder, wenn der Medizinsche Dienst beteiligt ist, nach fünf Wochen entscheidet, muss sie den Grund dem Antragsteller mitteilen. Unterläßt sie dies, so gilt der Antrag als genehmigt. Zuvor muss der Versicherte der Krankenkasse allerdings eine angemessene Frist setzen.
Liebe Grüße
MonaFox

Kein Mensch ist perfekt aber jeder auf seine Weise EINZIGARTIG!

An77
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Re: Reservieren???

Beitrag von An77 » 23 Mär 2015, 20:43

Oh gut, den Paragraphen hab ich schon gesucht.

Den werde ich dann morgen gleich mal nutzen...

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