Mutter-Kind-Kur als Reha?

Der Antrag - was muss ich tun, wer hilft mir weiter
Diesally22
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Mutter-Kind-Kur als Reha?

Beitrag von Diesally22 » 08 Nov 2016, 09:49

Hallo ihr Lieben!

Ich habe Unterlagen für eine Mutter-Kind-Kur vorliegen. Nachdem ich sie bei der Barmer GEK angefordert habe, rief mich von der Reha-Abteilung jemand an und meinte, ich solle eher eine Reha machen, da ich ja schon seit langer Zeit Rückenprobleme hätte und auch schon Reha-Sport machen würde. Ich habe das aber abgelehnt, da ich die Kur aufgrund ganz anderer Probleme beantragen möchte. Auch meine Kinder sind bzw. sollen nicht als Begleitkinder mitkommen, da beide für sich schon einiges mitbringen:

10 jährige Tochter aus erster Ehe, viele Beziehungsabbrüche durch die Trennung und damit verbundene Umzüge. Neuer Partner, später Geschwisterchen bekommen (mit zweitem Ehemann), nun ist sie "angekommen" und nach längerer Begleitung durch eine Psychologin ist auch der Kontakt zum leiblichen Vater besser geworden. Dennoch nässt sich immer noch ab und zu nachts ein, sie schlafwandelt. Innerhalb weniger Wochen starb nun eine ihrer besten Freundinnen plötzlich. Sie ist morgens von ihrer Mutter leblos im Bett gefunden worden, wir haben abends alle noch zusammen gefeiert und gelacht... dann starb der Opa ihrer besten Freundin auch plötzlich und keine zwei Wochen später ihr Handballtrainer. Alle plötzlich, alle unerwartet und alles innerhalb weniger Wochen. Für meine Tochter ist es eine ganz ganz schlimme Erfahrung, auch wir Erwachsenen knabbern daran ganz schön.
Sie hat Bauchschmerzen, ohne dass wir die Ursache finden können. Sie hat Schwindelattacken, die körperlich - sogar vom Kardiologen - abgeklärt wurden. Keine körperlichen Ursachen.
Zudem wäre fast die Oma im letzten Jahr gestorben. Wochenlang lag sie auf der Intensivstation, mehr tot als lebend. Meine Tochter hat eine sehr starke Bindung zu ihr. Gott sei Dank ging es gut, aber Angst haben wir immer, da es eine Herzschwäche ist (3 Bypässe nun) und sie weiterhin raucht :x (aber heimlich......)

Mein Sohn, 5, leidet unter vielen Infekten. Gerade vor ein paar Wochen wurden die Polypen entfernt und wir hoffen, dass es sich nun bessert. Sprachlich hängt er darum auch hinterher, Logopädie möchte der Kinderarzt noch nicht verordnen - aber ich hoffe darauf, dass es jetzt nach der OP klappt.

Ich selbst habe das Rückenleiden (Haltungsschäden, kann eigentlich nur durch Muskelaufbau therapiert werden bzw. Symptome gelindert. Laut Osteopath bin ich "therapieresistent" *haha*), arbeite im psychiatrischen Bereich mit chronisch psychisch Kranken Erwachsenen. Entlastung im Alltag durch meine Mutter, die aber auch herzkrank ist und Depressionen hat. Weitere Verwandtschaft gibt es hier nicht, alle mindestens 300 km entfernt.



So. Nun aber meine Frage: Ist es möglich, eine Mutter-Kind-Kur als Reha-Maßnahme zu beantragen? Ist da die RV der Träger? Die rausgesuchte Klinik (Friesenhörn, Horumersiel) ist ja als Reha- und Vorsorgeklinik gekennzeichnet.

Ich habe am Donnerstag einen Termin bei meinem Hausarzt, wo es um die Kur gehen soll. Momentan möchte ich mich darauf vorbereiten... Der Selbstauskunftsbogen ist ja auch eher sehr sparsam - wie soll da alles reinpassen??? Naja, werde wohl ein Blatt ergänzend dazu legen. Oder zwei, drei .... Denn meine Kur ist vorzeitig, denn die letzte war Anfang 2014.

Ich freue mich über eure Hilfe in Form von Erfahrungen, Ideen, Tipps... danke!

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Juddel
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Re: Mutter-Kind-Kur als Reha?

Beitrag von Juddel » 08 Nov 2016, 12:43

Ja man kann eine Mutter-Kind-REHA beantragen. Der Kostenträger ist auch hier die KK. Die Friesenhörnklinik bietet das auch an.
Der Antrag ist der gleiche wie bei einer MukiKUR. Nur eben das Kreuz bei REHA machen-§41--!!!
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giuly
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Re: Mutter-Kind-Kur als Reha?

Beitrag von giuly » 08 Nov 2016, 12:51

Diesally22 hat geschrieben:

Der Selbstauskunftsbogen ist ja auch eher sehr sparsam - wie soll da alles reinpassen???
Interessant...ich dachte, den gibt es nicht mehr...hat man mir gesagt.
Juddel hat geschrieben: Der Antrag ist der gleiche wie bei einer MukiKUR. Nur eben das Kreuz bei REHA machen-§41--!!!
In dem neuen Antrag der BARMER gibt es die Kreuzchen-Möglichkeit nicht mehr. Dafür haben die Ärzte wohl den Rehaantrag vorliegen und können "als Mutter-Kind-Maßnahme" ankreuzen.

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aufdemWeg
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Re: Mutter-Kind-Kur als Reha?

Beitrag von aufdemWeg » 08 Nov 2016, 13:53

also Mutter-Kind-Reha gibt es schon auch

allerdings solltest du darauf achten, dass du eine aus PSYCHISCHEN Gründen möchtest!


die Rückenleiden kannst du schon auch mitangeben
aber egal ob Kur oder Reha
wichtig ist, dass du darauf achtest, dass du sie als "psychosomatische Nebenwirkung" oder schon auch als gegeben angibst .... aber du da eben KEINE Reha DESWEGEN willst

sondern speziell für das Gesamtpaket

die Rückenleiden beeinträchtigen dich als MUTTER


falls du die Rückenleiden zu groß schreibst, schicken sie dich an die RV wegen orthopädischer Reha und sind dich los....


bei deinen Kindern ist wichtig, dass sie wegen Bezug zu dir mit MÜSSEN
ob Begleitkind oder Therapiekind macht bei einer MUTTER-(mit Kind)-Kur eher wenig Unterschied.

bei Infekten kommt es darauf an
manchmal reicht das entsprechende Klima
(da ggf. bei der Klinik anrufen und fragen, WIE die das machen vor Ort. a) ab welchem Alter sie welche Anwendungen anbieten
b) wie die Anwendungen stattfinden - ob es vor Ort für dich mehr stress ist, weil Kind immer wieder aus der Betreuung raus muss und du ihn bringen. oder ob sie das so regeln, dass du stressfrei DEINE Anwendungen machen kannst)
Finde Menschen, die dir gut tun gib ihnen Vertrauen
gehe denen aus dem Weg, die dir nicht gut tun
und behalte jene im Augenwinkel, die dir schaden, aber mache sie nicht zum Mittelpunkt deiner Gedanken/deines Fühlens - den Platz haben sie nicht verdient

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Ulnau71
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Re: Mutter-Kind-Kur als Reha?

Beitrag von Ulnau71 » 10 Nov 2016, 10:49

Soweit ich weiß, wird eine Kasse nur die Reha bezahlen, wenn du nicht arbeiten gehst und nichts in die Rentenkasse eingezahlt hast. Ansonsten ist für eine Reha-Maßnahme die RV zuständig. So kenne ich das jedenfalls. Bei der RV gibt es aber keine Mutter-Kind-Kur. Somit musst du schon versuchen, diese bei der Kasse zu bekommen. Das geht nur über Argumentieren. Wenn dein Arzt zu sehr auf deinen Rücken eingeht, wird die Kasse das immer zu Recht an die RV weiterleiten.
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Juddel
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Re: Mutter-Kind-Kur als Reha?

Beitrag von Juddel » 10 Nov 2016, 11:10

Ulnau71 hat geschrieben:Soweit ich weiß, wird eine Kasse nur die Reha bezahlen, wenn du nicht arbeiten gehst und nichts in die Rentenkasse eingezahlt hast. Ansonsten ist für eine Reha-Maßnahme die RV zuständig. So kenne ich das jedenfalls. Bei der RV gibt es aber keine Mutter-Kind-Kur. Somit musst du schon versuchen, diese bei der Kasse zu bekommen. Das geht nur über Argumentieren. Wenn dein Arzt zu sehr auf deinen Rücken eingeht, wird die Kasse das immer zu Recht an die RV weiterleiten.
Eine Mutter-Kind-Reha hat nichts mit der RV zu tun und auch nichts damit ob man berufstätig ist.
Es gibt Mutter-Kind-Kuren und Mutter-Kind-Rehas. Beides läuft über die KK. Und bei beiden zählen die Mütterspezifischen Belastungen als Indikation.
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Ulnau71
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Re: Mutter-Kind-Kur als Reha?

Beitrag von Ulnau71 » 10 Nov 2016, 11:14

Juddel hat geschrieben:
Ulnau71 hat geschrieben:Soweit ich weiß, wird eine Kasse nur die Reha bezahlen, wenn du nicht arbeiten gehst und nichts in die Rentenkasse eingezahlt hast. Ansonsten ist für eine Reha-Maßnahme die RV zuständig. So kenne ich das jedenfalls. Bei der RV gibt es aber keine Mutter-Kind-Kur. Somit musst du schon versuchen, diese bei der Kasse zu bekommen. Das geht nur über Argumentieren. Wenn dein Arzt zu sehr auf deinen Rücken eingeht, wird die Kasse das immer zu Recht an die RV weiterleiten.
Eine Mutter-Kind-Reha hat nichts mit der RV zu tun und auch nichts damit ob man berufstätig ist.
Es gibt Mutter-Kind-Kuren und Mutter-Kind-Rehas. Beides läuft über die KK. Und bei beiden zählen die Mütterspezifischen Belastungen als Indikation.
Ah, gut. Aber dann stellt sich mir die Frage, wo dann die Grenze bei der Kasse ist, für eine Reha zu bezahlen, obwohl dann ja die RV eigentlich zuständig ist. Das verstehe ich nicht... :?:
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Juddel
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Re: Mutter-Kind-Kur als Reha?

Beitrag von Juddel » 10 Nov 2016, 11:17

Ulnau71 hat geschrieben:
Juddel hat geschrieben:
Ulnau71 hat geschrieben:Soweit ich weiß, wird eine Kasse nur die Reha bezahlen, wenn du nicht arbeiten gehst und nichts in die Rentenkasse eingezahlt hast. Ansonsten ist für eine Reha-Maßnahme die RV zuständig. So kenne ich das jedenfalls. Bei der RV gibt es aber keine Mutter-Kind-Kur. Somit musst du schon versuchen, diese bei der Kasse zu bekommen. Das geht nur über Argumentieren. Wenn dein Arzt zu sehr auf deinen Rücken eingeht, wird die Kasse das immer zu Recht an die RV weiterleiten.
Eine Mutter-Kind-Reha hat nichts mit der RV zu tun und auch nichts damit ob man berufstätig ist.
Es gibt Mutter-Kind-Kuren und Mutter-Kind-Rehas. Beides läuft über die KK. Und bei beiden zählen die Mütterspezifischen Belastungen als Indikation.
Ah, gut. Aber dann stellt sich mir die Frage, wo dann die Grenze bei der Kasse ist, für eine Reha zu bezahlen, obwohl dann ja die RV eigentlich zuständig ist. Das verstehe ich nicht... :?:
Eine Mutter-KInd-Reha muss immer von der KK bezahlt werden. Weil RVs damit nichts zu tun haben. Muss du aber zur Reha weil sonst die Arbeitsunfähigkeit droht, ist entweder die RV oder die KK zuständig. Das liegt daran, ob und wieviel oder wie lang man in die RV eingezahlt hat.
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Ulnau71
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Re: Mutter-Kind-Kur als Reha?

Beitrag von Ulnau71 » 10 Nov 2016, 11:32

Juddel hat geschrieben:
Eine Mutter-KInd-Reha muss immer von der KK bezahlt werden. Weil RVs damit nichts zu tun haben. Muss du aber zur Reha weil sonst die Arbeitsunfähigkeit droht, ist entweder die RV oder die KK zuständig. Das liegt daran, ob und wieviel oder wie lang man in die RV eingezahlt hat.
Na dann haben wir ja doch gar nicht so doll aneinander vorbei geschrieben, denn das ist mir auch bewusst... :D
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Re: Mutter-Kind-Kur als Reha?

Beitrag von Diesally22 » 02 Dez 2016, 07:58

Kurze Rückmeldung von mir: Vorgestern kam die telefonische Bestätigung der Bewilligung ☺️
Aber was genau weiß ich erst, wenn ich es Schriftlich habe.

Bin ganz happy - hatte damit gerechnet erstmal Widerspruch einlegen zu müssen ☺️

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