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von aufdemWeg » 21 Nov 2017, 16:17
angerechnet werden dürfen sie nicht, da es verschiedene Sachen sind.
Bei mir war es so
Mutter-Kind-Kur durch Krankenkasse (ohne Kurerfolg), wegen verschlimmerung
daher Reha-Antrag über die RV
wurde abgelehnt. Gutachter der sagte: erst wieder in 3 Jahren - NUR über die KK wieder was
es würde zwar stimmen, dass nicht aufgerechnet werden darf, aber da es die gleichen Indikationen nur mit Verschlimmerung seien, würde es trotzdem gehen
daher Ablehnung
Ablehnung des Widerspruchs
Krankenkasse hat dann Fachkrankenhaus bezahlt. Weil sie MUSSTEN, Akutfall. Eigentlich wäre RV zuständig gewesen. Diese musste dann zwar auch noch ran, aber erst nachdem die weitere Maßnahme über die Krankenkasse nicht half.
Auch wenn sie es nicht dürfen
es könnte schon sein, dass es als Schlupfloch genutzt werden kann.
vor allem, wenn es gleiche Diagnosen sind.
Die vorzeitige Mutter-Kind-Kur (die vor dem Reha-Antrag) wurde von der Krankenkasse sofort genehmigt. Neue Diagnosen. Da brauchte ich noch nicht mal einen Widerspruch, obwohl die 4 Jahre bei weitem noch nicht um waren.
Finde Menschen, die dir gut tun gib ihnen Vertrauen
gehe denen aus dem Weg, die dir nicht gut tun
und behalte jene im Augenwinkel, die dir schaden, aber mache sie nicht zum Mittelpunkt deiner Gedanken/deines Fühlens - den Platz haben sie nicht verdient