Ich bin gerade dabei, für meine 9-jährige Tochter auf Anraten der sozialpädiatrischen Klinik einen Reha-Antrag zu stellen. Sie hat ADHS, die Notwendigkeit, dass ich als Begleitperson mitkommen soll, hat die Klinik bereits im Antrag angegeben.
Ich habe noch eine 2-jährige Tochter, die als Begleitkind mit soll - kann sie ja nicht 4 Wochen alleine lassen

Nun habe ich hier schon von vielen gelesen, dass sie ein eigenes Begleitschreiben, in dem sie nochmals ausführlich die Situation beschreiben, dem Antrag beilegen.
Ist das bei Anträgen über die Rentenversicherung nötig? Hilft es bei der Bewilligung der Reha? Meine KK meinte, so etwas sei nur bei einer MuKi-Kur nötig?
LG Gagi