Nun hat er bei meiner Tochter, die als zu behandelndes Kind mitgehen soll (u.a. wg. Neurodermitis) versehentlich bzw. weil unwissend angekreuzt, dass sie um die "Erkrankung zu heilen, zu bessern und deren Verschlimmerung zu verhindern (§41 SGB V)", also übersetzt eine Reha machen soll.
Eigentlich hätte er jedoch den ersten Passus "weil infolge der Schwächung der Gesundheit eine ERkrankung einzutreten droht (§24 SGB V)" ankreuzen müssen, wenn sie als mitzubehandelndes Kind gelten soll, oder!?
Arggggggggg.
Und er hat bei beiden Kindern zwar den Passus mit nicht zu vertretender Trennung von der Mutter angekreuzt, aber nix unter psychosoziale Situation geschrieben.
Da ich sowieso nochmal hin muss, um das korrigieren zu lassen - was muss/soll er denn bei der psychosozialen Situation schreiben? Gibts da einen Standardsatz - dann trag ich diesen schonmal vorher ein.
Arztberichte/-befunde hat er bei meiner Tochter bzgl. ND auch nicht beigefügt. Hm - sollte er das? Wir waren immerhin mal beim Hautarzt deswegen.
Mist - ich hasse solchen Formularkrams und noch mehr, wenn ich deswegen nochmal rennen und telefonieren muss.
