,,Liegt keine Alleinvertretungsbefugnis des antragstellenden Elternteils vor,so wird mit der Unterschrift bestätigt, dass der andere Elternteil mit der Durchführung der beantragten Mutter/Kind-Maßnahme einverstanden ist."
Zu mir: Lebe getrennt von dem Vater meiner Kinder, wir haben gemeinsames Sorgerecht und somit auch beide Aufenthaltsbestimmungsrecht. Mein Ex zickt häufig rum.
Zum Beispiel wenn ich in den Ferien einen Tagesausflug mit den Kindern mache,möchte er bitte unterrichtet werden ! So ein Quatsch !
Ich könnte mir gut vorstellen dass er mich wieder mal ärgern will und dann verbietet dass wir auf MuKikur fahren.
Natürlich werde ich ihm mitteilen dass wir zur Kur fahren,aber das hatte ich eigentlich erst vor wenn alles klar und genehmigt ist.
Allerdings muss ich ja nun laut diesem Antrag schon vorher mit meiner Unterschrift bestätigen dass er damit einverstanden ist.

